Stufenführerschein Erfahrungsbericht 2025

  • #21

    Opa-Kalle


    Verstehe ich das also richtig?


    Alle alten Erste-Hilfe-Nachweise (vor 01.04.2015) gelten weiter lebenslang (Bestandsschutz).


    Die ab diesem Zeitpunkt absolvierten Erste-Hilfe-Kurse erfüllen die neuen Anforderungen und gelten dadurch ebenfalls.


    Ab 19.03.2019 gelten die Anforderungen auch für Erweiterungen der Fahrerlaubnis, die bis dahin absolvierten Kurse im Zuge des Bestandsschutzes also auch.


    Damit gelten also faktisch trotzdem alle Erste-Hilfe-Nachweise, die - egal wann - ausgestellt wurden, für den Fahrerlaubniserwerb, weil sie entweder durch Bestandsschutz oder durch Erfüllung der neuen Anforderungen gelten, als ausreichend?

  • #22

    Hallo,

    Es gibt (zumindest hier in Düsseldorf) die Möglichkeit der Express-Bearbeitung. Das kostet jedoch 35,- EUR zusätzlich, dann ist der neue Führerschein jedoch in 3 - 5 Tagen da.


    Gruß Kalle

  • #23

    Hallo,

    die Tücke liegt im Detail.

    Die alte Bescheinigung „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ bleiben als solche immer gültig in Verbindung mit der Fahrerlaubnis, wofür sie mal gemacht werden musste.

    Für Führerscheinerweiterungen ab 2019 z.B. B > A, musst du einen aktuellen entsprechenden Erste Hilfe-Kurs nachweisen.

    Diese komplizierte Verordnung führte auch immer wieder bei entsprechenden Behörden zu Irritationen .


    Gruß Kalle

  • #24


    Ich meine, die Option gab es hier auch, das war mir aber den Aufpreis nicht wert, da ich dieses Jahr nicht mehr ins Ausland verreise. Dort dürfte es mit dem vorläufigen Schein bei einer Kontrolle ziemlich sicher zu Problemen kommen.

  • #25

    Hallo Tobi,

    stimmt, im Sommer wäre es die Investition der 35,- EUR eher wert...

    Wie weit bist du bezüglich der Anschaffung einer NC750X voran gekommen ?


    Gruß Kalle

  • #26

    Soweit ich mich erinnere, musste ich 2013 beim Upgrade auf A2 keine derartige Bescheinigung vorlegen. Ich wüsste auch gar nicht, wo ich die hätte suchen sollen. Außer dem Sehtest brauchte die Fahrschule nichts Besonderes bei der Anmeldung. Vielleicht Ausweis und Führerschein, sonst aber nichts.

    Ich bin neugierig und gespannt, wie das hier und heute bei einem Upgrade auf A gehandhabt wird.

    Bei der nächsten Begegnung frage ich mal meinen damaligen Fahrlehrer. Hin und wieder treffe ich ihn - mal auf dem Mopped bei Pausen mit Fahrschülern, mal an der Tanke - nicht mehr beim Lauftreff. Mit inzwischen 3 Niederlassungen hat er dafür keine Zeit mehr.

    VG Klaus

  • #27

    Gerade habe ich erfolgreich meinen 125er Forza an einen überglücklichen B196 - Neuling in meinem Alter (Mitte 40) verkauft.


    Mein FHH hat ja die NC nicht vor Januar da und die Berliner FHHs mit guten Angeboten wollen kaum was für den Roller zahlen, daher habe ich ihn doch privat verkauft. Kommende Woche fahre ich dann nach Berlin und kaufe eine vorrätige NC im Angebot. So der Plan.

  • #28


    Danke für die Klarstellung. Dann hat bei mir doch alles seine Richtigkeit, denn ich habe damals in den 90ern nur die "Sofortmaßnahmen am Unfallort" gemacht und keinen ganztägigen Erste-Hilfe-Kurs wie jetzt für den Stufenführerschein. Otto Normalverbraucher wie ich wirft das einfach alles in die selbe Schublade und nennt es fälschlich "Erste Hilfe", daher die Verwirrung.


    Angenommen, man hätte den "großen" Erste-Hilfe-Kurs z.B. 2010 gemacht, wäre der dann jetzt noch für den Stufenführerschein ausreichend oder zu alt? An der Stelle bin ich unsicher, ob ich es richtig verstanden habe. Wie alt darf denn der große EH-Kurs sein / was bedeutet "aktuell" genau?

  • #30


    Hallo Tobi,


    Wer einen Kurs zu den "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" absolviert hatte, konnte diesen bei einem "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" bis einschließlich 21. Oktober 2017 verwenden. Ab dem 22. Oktober 2017 wurde der Erste Hilfe Kurs nach § 19 FeV verbindlich vorgeschrieben.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, werden wie in deinem Beispiel die alten “großen Erste Hilfe Kurse“ (16 Stunden) wie sie früher für Klasse C oder Bus-Führerschein erforderlich waren, bei einem Antrag auf Führerscheinerweiterung z.B. auf Klasse A ebenfalls seit 21. Oktober 2017

    auch nicht mehr anerkannt.


    Gruß Kalle

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