Verstehe ich das also richtig?
Alle alten Erste-Hilfe-Nachweise (vor 01.04.2015) gelten weiter lebenslang (Bestandsschutz).
Die ab diesem Zeitpunkt absolvierten Erste-Hilfe-Kurse erfüllen die neuen Anforderungen und gelten dadurch ebenfalls.
Ab 19.03.2019 gelten die Anforderungen auch für Erweiterungen der Fahrerlaubnis, die bis dahin absolvierten Kurse im Zuge des Bestandsschutzes also auch.
Damit gelten also faktisch trotzdem alle Erste-Hilfe-Nachweise, die - egal wann - ausgestellt wurden, für den Fahrerlaubniserwerb, weil sie entweder durch Bestandsschutz oder durch Erfüllung der neuen Anforderungen gelten, als ausreichend?