Alles anzeigenJa die sind Breit,
Wie breit sind sie denn an der breitesten Stelle? Könntest Du mal nachmessen?
Alles anzeigenJa die sind Breit,
Wie breit sind sie denn an der breitesten Stelle? Könntest Du mal nachmessen?
Hallo Blackbox ,
das Schild "Überbreite" kannst du behalten.
Damit kommst du im Stadtverkehr schlecht durch aber dafür bei der Polizei.
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Natürlich entsteht durch das Objetiv eine perspektivische Verzerrung.
Dennoch scheint mir eine nicht unerhebliche Überbreite vorhanden zu sein (geschätzt: 10cm - 20cm).
Kannst du leicht nachmessen. Ein Besenstiel oder eine Leiste quer über die Sitzbank legen. Nach unten hängende Bindfäden berühren die Kofferdeckel. Der Abstand zwischen den beiden Bindfäden ist die Kofferbreite.
Wie breit ist dein Lenker ? Die Differenz zwischen Kofferbreite und Lenkerbreite ist das Maß der Überbreite.
Reinhard
Eigentlich wolltest du ja die Qual der Wahl verringern - und jetzt bekommst du umso mehr Auswahlmöglichkeiten. Das Thema hatte mich auch eine Weile beschäftigt, die Lösung war am Ende aber recht eindeutig für mich. Dann will ich auch mal zur Verwirrung beitragen:
Für mich waren die Shad SH23 mit SH44 Top Case und den 3P-Haltern die beste Wahl. Optisch auf der RH09 absolut stimmig (vor allem, wenn sie schwarz ist), nicht zu wuchtig, es passt trotzdem genug hinein, die Koffer sind Toplader und der Preis war inkl. allem unter 500 Euro. Die 3P-Halter sind recht unauffällig, aber mittlerweile nehme ich die koffer eh nicht mehr ab. Zu sehr mag ich den Komfort, den Platz zu haben. Außerdem sieht die NC für mich erst mit den Koffern komplett aus. Ein zusätzlicher Schließzylinder liegt bei, sodass man auch das gesamte Set gleichschließend, also mit einem Schlüssel nutzen kann. Nicht verwirren lassen, die SH23 werden auf der Shad-Webseite als nicht kompatibel mit der RH09 deklariert. Das trifft aber nur zu, wenn man z. B. die originale Honda-Gepäckbrücke montiert hat. Nutzt man das komplette System von Shad, passt alles bestens.
Ich habe die Koffer (ohne Topcase) von Givi, aber nicht Outback sondern Dolomiti. Outback wäre für mich übertrieben gewesen, sind ja schon adventure Koffer, mit den ziemlich massiven Kofferträgern, die dann auch sehr sichtbar bleiben, wenn die Koffer nicht dran sind. An sich bin ich aber mit Givi zufrieden.
Ich weiß grade nicht was die Polizei damit zutun haben soll. Ich fahre Motorrad und nicht Panzer .
Die 3p Träger sind schön dezent und die sh 36 für die 2 mal im Jahr praktisch mit den Innentaschen
bekomme ich alles darein was man für ein langes Wochenende braucht.
Ich bin vor der NC 9 Jahren die CB 1300 mit H&B Koffern gefahren wenn es mal nötig war, die sah dann aus wie die Enterprise und auch da egal wo und in welcher Kontrolle hat sich niemand drum gekümmert wie breit die Fuhre ist.
Klar ist das im Stadtverkehr schwieriger aber ich bin keiner von den Durchdränglern und wenn man die Koffer hat passt man halt mehr auf.
Wenn man da kein Auge für hat lässt man das auch besser bleiben mit Gepäck.
Aber wie immer jeder wie Er will und jedem seine Meinung
Hallo Blackbox ,
glaubst du wirklich, was da interpretiert wurde. Der § 22 gilt für Fahrzeuge im Straßenverkehr.
Eingeschränkt wird das allgemeine Recht durch spezielles Recht.
Ich kritsisierte im # 12 dich nicht als Motorradfahrer.
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Anbauteile und/oder Zuladung dürfen nicht breiter sein, als der Lenker.
Bis 2017 betrug die Pflicht-Lenkerbreite zwischen 40cm und 70cm. Seitdem darf der Lenker max. so breit sein, wie das Motorrad (1 m).
Aber. . . Anbauteile und/oder Zuladung dürfen nicht breiter sein, als der vorhandene Lenker.
Auch ich würde nicht das vorhandene Gepäcksystem nachträglich verändern. Man kann auch beim "Deutsch sein" übertreiben.
Sollte mal eine Kontrolle die eventl. Überbreite bemängeln, dann solltest du deinen Kopf schuldbewusst senken und Nachbesserung geloben. . . . . . . und frohgemut weiterfahren.
Reinhard
...Alles anzeigenAnbauteile und/oder Zuladung dürfen nicht breiter sein, als der Lenker.
Bis 2017 betrug die Pflicht-Lenkerbreite zwischen 40cm und 70cm. Seitdem darf der Lenker max. so breit sein, wie das Motorrad (1 m).
Aber. . . Anbauteile und/oder Zuladung dürfen nicht breiter sein, als der vorhandene Lenker.
Auch ich würde nicht das vorhandene Gepäcksystem nachträglich verändern. Man kann auch beim "Deutsch sein" übertreiben.
Sollte mal eine Kontrolle die eventl. Überbreite bemängeln, dann solltest du deinen Kopf schuldbewusst senken und Nachbesserung geloben. . . . . . . und frohgemut weiterfahren.
Reinhard
Wo findest Du das?
Ich finde im Internet die Aussage mit nicht breiter als Lenker nur als "Faustformel", die vermutlich auch sinnvoll ist.
In §32 StVZO finde ich in
(1): Breite allgemein 2,55m
(1.3): bei Anhängern hinter Krafträdern: 1,00m
(9):
Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 folgende Maße nicht überschreiten:
1. Breite:
a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,
b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m.
Der Begriff Lenker bzw. Lenkeinrichtung taucht im ganzen Paragraphen nicht auf. Im juristischen Fachjargon heißt das vielleicht aber auch noch ganz anders.
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