Nebelscheinwerfer dürfen nach StVO §17 nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Schee, Regen oder Nebel eingeschaltet werden. Ich meine auch, dass diese durch ein zusätzliches Symbol im Display angezeigt werden müssen. Auch gelten bei NSW andere erlaubte Anbaumaße als für Zusatzscheinwerfer. Wenn ich das richtig weiß, dürfen Zusatzscheinwerfer nur recht eng (maximal 200mm auseinander) angebracht werden und müssen weiter über der Straße sein als NSW.
Anleitung für geschaltetes Zündungs Plus mit original Honda Optionskabelbaum und Relay Set + Nebelscheinwerfer
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#33 Ich meine auch, dass diese durch ein zusätzliches Symbol im Display angezeigt werden müssen.
Richtig, zumindest es muss eine grüne Kontrollleuchte sein und wenns der Schalter an sich ist.
Oder man bastelt sich alternativ was aus anderen Zubehör zusammen.
VG André
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#35 Scheinbar nicht als NSW, da das "F3" auf dem Glas fehlt. Weiterhin müßte "149R00" [...]
Was da sonst noch steht, darüber wollte ich nicht spekulieren, dafür ist mir das Bild einfach zu schlecht. Manchmal sind die Bilder auch nicht auf dem neuesten Stand, deswegen draufgucken wenn man ihn in der Hand hat.
Stünde da "F3" könnte ein Pfeil noch kennzeichnen, auf welche Seite der Nebelscheinwerfer gehört. F3-NSW können eine asymmetrische Lichtverteilung haben und müssen dann so angebaut werden, dass der Pfeil nach außen zeigt.
Ansonsten kommen außer "F3" noch "B" und "BD" als Kennzeichnungen für NSW in Frage, wobei das "D" für Gasentladungslampen eher selten ist.
Laut ECE-R-53 ist übrigens eine Einschaltkontrolle "zulässig". Eine Kontrollleuchte ist also nicht vorgeschrieben, wenn dann muss sie aber grün sein und darf nicht blinken.
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#36 Laut ECE-R-53 ist übrigens eine Einschaltkontrolle "zulässig". Eine Kontrollleuchte ist also nicht vorgeschrieben (...)
Hätte mich auch gewundert, da meine zugelassenen GIVI sowas nicht haben.
Dass man die Nebler in D einfach selbst anbauen darf ohne weitere Kontrolle (Einstellung der Höhe usw.) finde ich durchaus bemerkenswert. -
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#37 [...] ohne weitere Kontrolle (Einstellung der Höhe usw.) [...]
Kontrolle bei der nächsten HU.
Und es gibt diverse Vorschriften (ECE-R-53) für den Anbau:
Zitat6.10. NEBELSCHEINWERFER
6.10.1. Anzahl
Einer oder zwei.
6.10.2. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.10.3. Anordnung
6.10.3.1. in der Breite: Bei einer Einzelleuchte muss der Bezugspunkt auf der Längsmittelebene des
Fahrzeugs liegen, oder der Rand der zu dieser Ebene nächstgelegenen leuchtenden Fläche darf
nicht weiter als 250 mm von ihr entfernt sein.
6.10.3.2. In der Höhe: nicht weniger als 250 mm über dem Boden. Kein Punkt der leuchtenden Fläche
darf oberhalb des höchsten Punktes der leuchtenden Fläche des Scheinwerfers für Abblendlicht
liegen.
6.10.3.3. in Längsrichtung: an der Vorderseite des Fahrzeugs. Diese Vorschrift gilt als eingehalten, wenn
das ausgestrahlte Licht den Fahrzeugführer weder direkt noch indirekt über die Rückspiegel
und/oder andere spiegelnde Flächen des Fahrzeugs stört.
DEL 166/74 Amtsblatt der Europäischen Union 18.6.2013
6.10.4. Geometrische Sichtbarkeit
Sie wird durch die Winkel α und β nach Absatz 2.11 bestimmt:
α = 5° nach oben und unten;
β = 45 ° nach links und rechts für eine Einzelleuchte außer bei einem außermittigen Licht, bei
dem ein Innenwinkel β = 10 ° gilt.
β = 45° nach außen und 10° nach innen bei jedem Leuchtenpaar.
6.10.5. Ausrichtung
Nach vorn. (Die) Leuchte(n) darf (dürfen) mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.
6.10.6. Kombination mit einer anderen vorderen Leuchte ist nicht zulässig.
6.10.7. Einschaltkontrolle
Zulässig; nicht blinkende grüne Signalleuchte.
6.10.8. Sonstige Vorschriften
Keine
6.10.9. Elektrische Schaltung
Der (Die) Nebelscheinwerfer muss (müssen) unabhängig von dem (den) Scheinwerfer(n) für
Fernlicht oder dem (den) Scheinwerfer(n) für Abblendlicht ein- und ausgeschaltet werden kön
nen.
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#38 Nette Liste an Vorschriften^^ DANKE
Habe mir gerade schon mal die TB- U02 + TB-USB bestellt und im neuen Jahr kommen die Zustazscheinwerfer/(NSW?) dazu aber nur welche ist die Frage....
Wenn ich das richtig sehe, liegt bei dem Zusatzscheinwerfer (NSW?) Set ein roter Schalter bei, ist das denn jetzt zulässig wenn es sich denn um NSW handelt ?
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#39 [...] liegt [...] ein roter Schalter bei, ist das denn jetzt zulässig [...]
Ja, wenn er nicht leuchtet. Da hat man ganz sicher beim Anschluss die Wahl zwischen Dauerleuchten, Leuchte bei eingeschaltetem Verbraucher oder ganz aus.
Ansonsten hilft z.B. Amazon für einen grünen Appel und ein Ei. -
#40 hast du mal ein Bild von der Ausleuchtung ? und wie sind die NSW Halter, was zu meckern oder alles im grünen Bereich ?
Leider habe ich keine Bilder von der Straßenauslezchtung, aber kann sagen es ist auf jeden Fall ein Mehrwert.
Über die Halterung kann ich auch nichts negatives berichten, lassen sich sehr gut klemmen, in meinem Fall an den originalen Hondasturzbügel und sind bombenfest.
VG André
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