Anleitung für geschaltetes Zündungs Plus mit original Honda Optionskabelbaum und Relay Set + Nebelscheinwerfer

  • #21

    Ich bin überfordert, mit den ganzen E-Nummern kauderwelch......

    Im Text steht: Zulassung: ECE und RHOS ??? was bedeutet das jetzt, darf ich sie in der EU legal verbauen und damit auch im öffentlichen Straßenverkehr fahren ???

    LG



    -. .. -.-. .... - .- .-.. .-.. . ... .. -- .-.. . -... . -. . .-. --. .. -... - . .. -. . -. ... .. -. -.

  • #22

    Die ECE-Homologation ist ein überstaatliches System für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugteilen (Economic Commission for Europe ECE). Teile, die z.B. am Motorrad verbaut werden, sollten ECE zugelassen sein oder über eine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügen (ABE). Die ECE Zulassung erkennt man an einer E-Nummer, z.B. bei Blinkern auf dem Blinkerglas.


    RoHS-Richtlinien: Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Betrifft z.B die Verwendung von bleifreiem Lot bei dem Aufbau von Elektronikplatinen.


    Weitere Infos findet man z.B. auf Wikipedia. Einige Sätze oben habe ich aus Wikipedia zitiert.

    Four wheels move the body. Two wheels move the soul.

  • #23

    Seeyou Danke für deine Info

    Also wenn sie eine ECE und ROHS haben, so sollten sie also legal zu fahren sein dürfen, um es mal ganz vorsichtig zu formulieren^^


    Ich habe sie mal per Mail angeschrieben, bezüglich ECE/E-Nummer und wo sie auf dem Produkt zu finden ist.

    Desweiteren, wo ich sie bestellen kann/muß, in einem EU Land oder außerhalb der EU wegen Zoll und Steuergebühren.

    Es gab da wohl wegen nicht direkt offensichtlichen Informationen(nur in den AGB´s zu sehen) ein paar Probleme(Nachzahlung) wegen Zoll und Steuern.

    So nun mal abwarten, was sie mir antworten.

    LG



    -. .. -.-. .... - .- .-.. .-.. . ... .. -- .-.. . -... . -. . .-. --. .. -... - . .. -. . -. ... .. -. -.

  • #24

    Dieses 2in1 scheint das Glas zu betreffen, das mittig das gebündelte Licht durchschickt und außenrum für etwas Streulicht sorgt, das für andere besser sichtbar macht. Ist erstmal nicht ungewöhnlich, sondern nur schlecht übersetzt.

    Auf einem Bild ist auf dem Glas zumindest ein E-Prüfzeichen zu sehen, aber schon die Nummer im Kreis kann ich nicht mehr erkennen und andere, für NSW nötige Kennzeichnungen auch nicht. Aber als irgendwas geprüft sind die Dinger schon mal, nur als was?

    Gesehen habe ich gleich aussehende Scheinwerfer schon mal als NSW geprüft, müsste man aber mal aus der Nähe sehen ...

    Die Firma ist aus Frankreich, also wenigstens EU, was es einfacher macht.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #26

    Scheinbar nicht als NSW, da das "F3" auf dem Glas fehlt. Weiterhin müßte "149R00" auf dem Scheinwefer stehen was besagt das Diese für eine Straßenausleuchtung zugelassen sind.


    Ich z.B. habe DIESE HIER , sie haben alles benötigte auf dem Glas stehen.


    VG André

    Ride safe, ride smart!

  • #27

    Wenn reinglas recht hat, mit seinen Adleraugen, steht da F3 und somit könnten/sollten sie StVo zulässig sein...

    LG



    -. .. -.-. .... - .- .-.. .-.. . ... .. -- .-.. . -... . -. . .-. --. .. -... - . .. -. . -. ... .. -. -.

  • #29

    Es gibt so viele Bezeichnungen für zusätzliche LED Scheinwerfer, da wird keiner mehr richtig schlau drauß... außer Highsider hat für alle 3 Bereiche jeweils (Abblend, Nebel u. Fern) was zu bieten, zumindest sind mir nur die so bekannt.... es mag auch vllt noch andere Hersteller geben...


    Kopie:

    Die offizielle Wikipedia-Definition lautet wie folgt:

    „Das durch die Economic Commission for Europe (ECE) vereinbarte ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem grossen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.“

    LG



    -. .. -.-. .... - .- .-.. .-.. . ... .. -- .-.. . -... . -. . .-. --. .. -... - . .. -. . -. ... .. -. -.

    Einmal editiert, zuletzt von Ro Jo ()

  • #30

    Keine Ahnung warum diese als Zusatzscheinwerfer angepriesen werden, aber das F3 auf der Linse sagt NSW.

    Hatte sie ursprünglich auch im Glauben als Zusatzscheinwerfer gekauft, is mir aber eig. egal als was, Hauptsache mit Zulassung.


    VG André

    Ride safe, ride smart!

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!