Beiträge von -BW-

    Nee, die Leuchtbilder sind schon sehr unterschiedlich und das ist auch Gegenstand der lichttechnischen Untersuchung innerhalb des Genehmigungsverfahrens.

    Drehst du einen Fernscheinwerfer so tief, dass er den Gegenverkehr nicht mehr blendet hast du einen so hellen Nahbereich, dass du dich selbst blendest, die Pupillen werden klein und du siehst in der Ferne genau nichts mehr. Machst du das mit den H&B-Zusatzscheinwerfern leuchtet das Nebellicht ganz sicher nicht mehr weit genug und du hast auch die Eigenblendung durch das helle Nahfeld.

    Nebelscheinwerfer haben eine recht scharfe Hell./Dunkelgrenze und man kann sie deshalb zur Unterstützung des Abblendlichts relativ hoch einstellen, ohne andere zu blenden. Da das Leuchtbild von NSW aber eher breit als hoch ist fehlt dann die Nahfeldausleuchtung etwas.

    Weil das Leuchtbild eines Fernscheinwerfers, im Gegensatz zu Abblend- und Nebelscheinwerfern, keinerlei annähernd waagerechte Hell-/Dunkelgrenze hat.

    Man kann Fernscheinwerfer, ähnlich wie Tagfahrleuchten, einfach nicht so einstellen, dass Entgegenkommende nicht geblendet werden.

    Nö, die sind zum Teil schon okay.
    Das Problem ist nur, dass "Zusatzscheinwerfer" oft nicht genauer definiert wird. Zusätzlich könnte man bis zu zwei Nebelscheinwerfer oder sogar einen Haupscheinwerfer mit Abblend- und Fernlicht verbauen.
    Wirklich praktikabel sind wegen der vorgeschriebenen Anbaupositionen aber nur Nebelscheinwerfer. Die sind schaltungstechnisch kein Problem weil sie einfach immer zuschaltbar sein dürfen, von der Ausleuchtung kann man sie wegen einer relativ scharfen Hell-/Dunkelgrenze ähnlich wie das Abblendlicht einstellen und kosten nur ab 20 Euro als Spende an die Rennleitung wenn sie unerlaubt eingeschaltet werden.

    "Die Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von den Scheinwerfern für

    Fernlicht oder den Scheinwerfern für Abblendlicht ein- und ausgeschaltet werden können."


    Fast. Wenn eine Einschaltkontrolle vorhanden ist bitte in grün und nicht blinkend.


    Ergibt sich aus der ersten Antwort. NSW dürfen schaltungstechnisch zu jedem andern Licht zugeschaltet werden.

    Die H&B-NSW wären mit ihrem Steuergerät und dem direkten Batterieanschluss echt schön und gut, sie dürften nur kein integriertes Fernlicht haben.

    Das ist vollkommen unbestritten.


    Aber auch geprüfte Beleuchtungseinrichtungen darf man nur entsprechend der Vorschriften, was in dem Fall die verlinkte EU-Regelung ist, montieren.

    Und bevor jemand losrennt und die Nummer für das Land nachguckt: Das ist aus o.g. Gründen der Anerkennung der Genehmigungen nicht relevant. Relevant wären aber alle anderen Kennzeichnungen auf den Scheinwerfern, um nachvollziehen zu können, als was sie geprüft sind.

    Ich bin ja ungern der Spielverderber, aber das ist für die gesamte EU geregelt, also auch für Österreich, und leider so nicht erlaubt.


    Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen


    Ab 6.1.1.2. geht es mit den Fernscheinwerfern los:
    - Anzahl 1 oder 2

    - Abstand zum Abblendscheinwerfer max. 200mm

    - Abstand zueineinder auch nur max. 200mm


    Das würde nicht nur viele Möglichkeiten versauen, die Scheinwerfer recht frei zu platzieren, da gibt es nämlich für Nebelscheinwerfer kaum Einschränkungen (siehe ab 6.10.3.), aber das große Problem kommt noch:


    Laut 6.10.6. ist sogar die "Kombination [von Nebelscheinwerfern] mit einer anderen vorderen Leuchte ist nicht zulässig".
    Nach 6.10.9. müssen Nebelscheinwerfer unabhängig vom Fernlicht geschaltet werden können, was für mich auch nicht gegeben ist, wenn der Schalter nur entweder Nebel- oder Fernlicht zulässt.
    Ob diese - eigentlich geprüfte - Kombination aus Fern- und Nebelscheinwerfern überhaupt legal an Motorräder angebaut werden kann ist daher äußerst zweifelhaft.

    Endlich schöne und kleine Zusatzscheinwerfer!


    ABER,

    ich finde es ehrlich gesagt unschön, dass Hepco & Becker in der Anleitung nur sehr oberflächlich auf die Zulassungsbestimmungen eingeht: "Beachten Sie die in Ihrem Land geltenden Zulassungsbestimmungen."
    Natürlich sind die Scheinwerfer geprüft und eintragungsfrei aber leider sind insgesamt nur 2 Fernscheinwerfer erlaubt. Da man bei den Zusatzscheinwerfern keine Einstellmöglichkeit hat, um das Fernlicht dauerhaft zu deaktivieren, muss man nämlich den oder die originalen Fernscheinwerfer außer Funktion setzen. Ansonsten hat man bei der nächsten HU oder in einer Kortrolle ein ernstes Problem inkl. Erlöschen der Betriebserlaubnis.

    Zumindest einen deutlichen Hinweis darauf hätte ich von einem deutschen Lieferanten schon erwartet, auch wenn sie für den Anbau eine Fachwerkstatt empfehlen.


    Mit reinen Nebelscheinwerfern hätte kein Kunde das Problem, aber vermutlich kaufen sie die Dinger auch nur ein und lassen sie labeln.

    Weißt du da mehr?

    Ist das wirklich ein CAN-BUS, der dann spinnt und Fehlermeldungen anzeigt oder ist die abweichende Frequenz nur eine gewollte Reaktion des Steuergeräte auf zu geringe Last, ähnlich wie beim lastabhängigen Relais? In beiden Fällen würde ja ein einstellbarer Widerstand helfen.

    Das ist unwahrscheinlich.

    Eine veränderte Blinkfrequenz ist ein eindeutiges Zeichen für ein Relais. Ein z.B. im Steuergerät integrierter Blinkgeber würde bei falscher Leistungsabgabe andere Zicken machen.