Alles anzeigenSolange die Scheinwerfer eine lichttechnische Zulassung haben, sie richtig angebracht und geschaltet sind (wurde hier schon mal gepostet) kann dir zulassungstechnisch nix passieren und du darfst das Bike ohne Bedenken auf öffentlichen Straßen bewegen.
Das stimmt nicht und wir waren in diesem Thread im Detail schon viel weiter (siehe #20):
- max. 2 Ferscheinwerfer erlaubt, mit originalem Fernscheinwerfer also nicht legal
- max. 20 cm Abstand zwischen 2 Fernscheinwerfern und max. 20 cm zum Abblendscheinwerfer, also kaum legale Anbaupositionen möglich
- Das Nebellicht ist nicht unabhängig vom Fernlicht schaltbar, also nicht legal
- Die Kombination von Nebelscheinwerfern mit einer anderen vorderen Leuchte (hier Fernlicht) ist an Motorrädern gar nicht zulässig
Während man 1. und 2. noch hinbekommen kann sind 3. und 4. mit den zugelassenen Scheinwerfern, um die es hier geht, an Motorrädern definitiv ein zulassungstechnisches Problem. Man sollte sie europaweit besser nicht auf öffentlichen Straßen bewegen.