Beiträge von -BW-

    Das stimmt nicht und wir waren in diesem Thread im Detail schon viel weiter (siehe #20):

    1. max. 2 Ferscheinwerfer erlaubt, mit originalem Fernscheinwerfer also nicht legal
    2. max. 20 cm Abstand zwischen 2 Fernscheinwerfern und max. 20 cm zum Abblendscheinwerfer, also kaum legale Anbaupositionen möglich
    3. Das Nebellicht ist nicht unabhängig vom Fernlicht schaltbar, also nicht legal
    4. Die Kombination von Nebelscheinwerfern mit einer anderen vorderen Leuchte (hier Fernlicht) ist an Motorrädern gar nicht zulässig

    Während man 1. und 2. noch hinbekommen kann sind 3. und 4. mit den zugelassenen Scheinwerfern, um die es hier geht, an Motorrädern definitiv ein zulassungstechnisches Problem. Man sollte sie europaweit besser nicht auf öffentlichen Straßen bewegen.

    Ich hatte es vor Wochen auch mal über Social Media probiert und auch keine Antwort erhalten. Kurz vorher hatten sie auf Nachfrage eines anderen unter ihrer Werbeanzeige noch kommentiert, dass alles zugelassen wäre. Meine kritische Nachfrage mit ein paar zulassungsrechtlichen Details war dann wohl nicht mehr so wichtig.

    Schade, das kenne ich von H&B eigentlich besser.

    Und was willst du dann noch hier?

    Provozieren bis du den Märtyrer spielen kannst? Die Welt ändern? Aufmerksamkeit? Applaus?


    Verhalte Dich respektvoll oder geh einfach!

    Die Artikelnummer ist laut Onlineshop von SW-Motech für RH09 und RC90 identisch:
    Art. Nr.: FRS.01.011.10303/S


    Wenn man es noch einfacher vergleichen will guckt man gleich in die ABE rein, da stehen alle Modelle mit den Bezeichnungen der Ausführungen untereinander.

    Unter anderem deshalb habe ich seinen Link noch gepostet. Ich dachte, ich versuche es mal mit qualitativ hochwertigen Recherchen gegen pauschalisierenden Unsinn.

    Drei andere Meinungs-Beiträge, die ich seit gestern Nachmittag geschrieben hatte habe ich letztendlich nicht abgeschickt. Vielleicht besser so.