Beiträge von pfisti
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Zitat von Swordsilver
...oder es spricht für ein schwergängiges Kupplungsseil, welches die Kupplung schleifen lässt auch wenn der Hebel schon lose ist.
du meinst, die Seele hat sich so aufgesplisst, dass sie sich im Zug verklemmt und gegen die Schließkraft der Kupplung diese offen hält? Wenn ich mit dem Mofa anfange, komme ich auf 35 Jahre Zweirad - nie gehabt oder davon gehört aber bei Billigteilen aus China würde mich das in der heutigen Zeit auch nicht mehr verwundern.
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Also wenn nach 2 Jahren ein Kupplungszug kaputt geht, dann spricht das nicht für die Qualität des Originalteils!
In meinen vielen Mopedjahren hatte ich nur ein einziges Mal einen gerissenes Kupplungszug (bei einer Honda Dominator) und der war seiner Zeit auf einen Schlag ab. Von einem zum anderen Moment war das Ding kaputt und ich konnte nicht mehr auskuppeln.
Wenn sich der Zug langsam verabschiedet und dabei längt, kann nicht mehr vollständig ausgekuppelt werden. Das führt zu Problemen beim Schalten.
Ob die Kupplung richtig trennt kann man testen, wenn man einen Hauptständer hat. Motor laufen lassen, Gang einlegen, bei gezogener Kupplung muss das Hinterrad stehen bleiben oder mit der Hand leicht zu stoppen sein. Wenn sich das Rad schnell dreht, besser mit der Hinterradbremse abbremsen und dann mit der Hand halten. Will das Rad nicht stoppen, trennt die Kupplung nicht vollständig.
Wenn der Motor hoch dreht, ohne dass die Geschwindigkeit zu nimmt, spricht das für eine durchschleifende Kupplung, entweder durch Verschleiß oder falsches Motoröl. Aber das ist dann immer und nicht nur alles paar Tage.
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Der Anstoß am Audi war rechts hinten. Unter Berücksichtung der Reifenspur auf Bild 2 könnte ich mir vorstellen, dass sich die Fahrzeuge im rechten Winkel zueinander bewegt haben, also der Audi kam aus Sicht des Passat-Fahrers von links. Der Audi wurde vom Passat um 90 Grad gedreht.
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Ich werde jetzt auch in Kürze die Sitzbank meiner S bei Jungbluth machen lassen. Was Honda bietet, ist schlicht eine Zumutung, da ist jede Bierbank besser.
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Ich fahre jetzt auch schon eine ganze Weile Moped (mehr als 30 Jahre) und habe dabei so meine Erfahrungen mit Scheiben gemacht. So hatte ich z.B. viele Jahre eine XJ900F. An die habe ich eine höhere Scheibe angebracht und fand das toll. Nach einigen Jahren ist mir die XJ in der Garage fast umgefallen, konnte sie gerade noch halten, die hohe Scheibe ist aber gegen die Wand gestoßen und gebrochen. Weil ich kein Geld ausgeben wollte, habe ich wieder die Serienscheibe angebracht. Resultat, kein Unterschied.
Mein Fazit, lasst auch nicht von den Produkten blenden, außer jemand hat ganz einfach Spaß am Umbau.
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Die Jahresinspektion ist in erster Linie ein Ölwechsel, den Honda jährlich gemacht haben will. In der Konsequenz bedeutet das, dass das Moped einmal im Kalenderjahr zum HH muss. Entweder es wird die Regelinspektion alle 12000 km durchgeführt oder eben die so bezeichnete Jahresinspektion, wenn weniger als 12000 km gefahren wurde. Was der Mechaniker in diesem Zusammenhang alles macht, hängt stark vom Zustand des Mopeds ab und lässt sich nicht allgemein sagen. Es gibt Mopedfahrer, die kümmern sich technisch um gar nichts, was den Aufwand dann natürlich erhöht.
Ich gehöre jetzt eher zu den Mopedfahrern, die es mit dem jährlichen Ölwechsel nicht so genau nehmen. Das ist allerdings ein neuer Diskussionspunkt.
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Das Ordnungwidrigkeitenrecht hat keine eigenen Regelungen in Bezug auf Ermittlungen und die mögliche Gerichtsverhandlung. Daher wurde einfach die StPO als einschlägige Vorschrift bestimmt (§ 46 OwiG), was man auch durchaus als sinnvoll betrachten kann.
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Dieses Foto auf dem Anschreiben in Briefmarkenformat ist natürlich nur eine verkleinerte und auf das Gesicht des Fahrers beschränkte Kopie des "Blitzfotos". Wenn man auf diesem Foto niemanden erkennen kann (oder erkennen will), muss man eben genau das in das Schreiben an die Bußgeldstelle auch rein schreiben. Entweder die schicken dann einen größeren Ausdruck direkt zu oder es meldet sich der Vollzugsdienst vom Ordnungsamt oder die Polizei, wohin die Bußgeldstelle ansonsten die Unterlagen schickt.
§ 147 (7) StPO ist hier nicht ganz uninteressant!
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Mal ganz am Rande gefragt, was soll das Messprotokoll eigentlich sein oder aussagen?
Wenn geblitzt wurde, gibt es ein Foto, auf dem man/das eigene Fahrzeug zu sehen sein muss und auf dem auch Geschwindigkeit und Datum/Uhrzeit eingeblendet sind.
Wurde gelasert, gibt es die handschriftlich gefertigte Liste, auf der im Prinzip die gleichen Daten eingetragen sind.
Ob das Gerät in Ordnung ist, bzw. ob es korrekt zur Anwendung kam, lässt sich nur über ein Gutachten klären. Das macht dann Sinn, wenn die gemessene Geschwindigkeit stark von der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit abweicht. Aber Vorsicht, hier muss man sich schon sehr sicher sein, sonst muss man das Gutachten zusätzlich auch noch bezahlen.
Das Eichprotokoll wurde schon erwähnt. Dieses hat keine echte Bedeutung, wäre nur ein netter Glücksfall, wenn es abgelaufen wäre.