Alles anzeigenDu darfst vorne am Motorrad maximal je 2x Standlicht/Positionslicht, Tagfahrlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Kurvenlicht und Nebelscheinwerfer haben.
Als was sind denn deine zugelassen?
Ich muß mich korrigieren, angepriesen wurden sie als Zusatzscheinwerfer. Jetzt sehe ich gerade das Diese als Nebler zugelassen sind, sie haben neben der ECE-Homologation (E24) noch das F3 stehen, welches für Nebelscheinwerfer steht sowie 149R00 was für Fahrbahnausleuchtung steht.
Na gut damit erübrigt sich deine Anmerkung, wobei ich immer dachte wenn die beiden Zusatzscheinweifer ein bestimmtes Abstandsmaß von 30 oder 40 cm nicht überschreiten diese in der STVO dann als Eins gesehen werden.
Eigentlich möchte ich diese Scheinwerfer dauerhaft eingeschaltet lassen um 1. tagsüber besser gesehen zu werden und 2. Nachts selbst besser zu sehen (der originale LED-SW der RH09 ist sehr bescheiden).
Bei dauerhaften eingeschalteten Nebel-SW biste halt auch mal schnell Mode bei der Rennleitung.
VG André