Frisch gekauft - eure neuesten Anschaffungen

  • #3.281

    Leider nein!


    §52 Abs. 7 StVZO

    "Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein."

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #3.282

    -BW- Dein Beitrag hat mich mal animiert in die StVZO zu schauen.

    §52 (1)Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen ...Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer [ausgerüstet sein].


    Warum werden die Dinger dann paarweise angeboten?

    NC750X DCT (01/23)

    Spritmonitor.de

  • #3.283

    Weil viele Anbieter in Asien sitzen und sich um unsere Rechtslage einen Teufel scheren. Anbauteile verschwinden erst vom Markt, wenn entweder die Nachfrage zurückgeht oder selbst der Verkauf verboten wird.


    Früher konnte man in der Beschreibung noch lesen: Der Betrieb im Straßenverkehr ist unzulässig./Durch den Einbau erlischt die Betriebserlaubnis


    Du stellst also eine sehr berechtigte Frage. Erweitert sollte man sogar fragen: wieso dürfen Dinge in Deutschland zum Kauf angeboten werden, deren bestimmungsgemäße Verwendung rechtlich gar nicht zulässig ist? ;)

  • #3.284

    Was wieder meine vorangegangene Behauptung belegt...

    Zwei NS welche ein bestimmtes Mindestabstandsmaß nicht überschreiten zählt als Eins.

    Sonst würden ja alle Mopeds mit NS durch der Hauptuntersuchung fallen, oder die Motorradhersteller würden dies nicht als legales Zubehör anbieten.


    PS. Den originalen NS-Schalter zu installieren ist ein richtiger Sackgang. 🙈



    VG André

    Ride safe, ride smart!

    2 Mal editiert, zuletzt von Drehicz ()

  • #3.286

    Ich habe Tante Google bemüht und die hat folgendes ausgespuckt:

    Lichttechnik: Alles geregelt I DEKRA

    Offenbar konkurriert da zwei Rechtsnormen. Nach deutschem Recht ist nur ein NS zulässig, nach EG auch zwei.

    War gut.

  • #3.287

    Das gefällt mir! :)

    Nach EG-Recht sind 2 Nebelscheinwerfer erlaubt.


    Hier findet man alle alten und neuen Richtlinien und Verordnungen zum Thema:

    EUR-Lex - mi0028 - EN - EUR-Lex


    Aktuell gilt diese Verordnung:
    https://eur-lex.europa.eu/lega…T/?uri=celex%3A32013R0168

    Viel Spaß damit. Kleiner Tipp: Motorräder sind die Fahrzeuklasse L3e.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

    Einmal editiert, zuletzt von -BW- ()

  • #3.288

    -BW- konkurrierende Rechtsnormen sind innerhalb der EU gar nicht so selten. Selbst in Deutschland kommt das vor. Dann zieht das höherrangige Recht. In diesem Fall wäre das das EG. Deshalb auch der Verweis der Dekra darauf. Ein klarer Hinweis, dass auch 2 NS einer Prüfplakette nicht im Weg stehen. ;)

    War gut.

  • #3.289

    Jein.
    Beim Zulassungsrecht ist ja auch noch entscheidend, nach welcher Norm das Fahrzeug zugelassen wurde. Da gibt es natürlich Bestandsschutz für alte Fahrzeuge, der dann aber beim Umbau auch neue Vorschriften nicht automatisch anwendbar macht. So müsste man z.B. bei Motorrädern mit nationaler Zulassung noch immer einen langen Hinterradspritzschutz und deutlich größere Blinkerabstände haben. Auch wären gelbe, vordere Begrenzungsleuchten (siehe Affentwin) an alten Fahrzeugen problematisch auch wenn sie nach aktueller ECE-R-53 seit 2013 zulässig sind. Da kräht zwar in der Praxis oft kein Hahn nach, wenn das neue Aussehen der Fahrzeuge nach neuen Normen endlich in den Köpfen aller Beteiligten abgespeichert wurde, aber wenn man es genau nimmt kann das Probleme geben.


    UN-ECE-R-53

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!