Frisch gekauft - eure neuesten Anschaffungen

  • #3.291

    Hallo,


    seit ich denken kann, also seit den 1960er Jahren, habe ich an Motorrädern immer 2 Nebelscheinwerfer gesehen. Ich kann mich nicht erinnern jemals nur einen gesehen zu haben. Ich lese das heute zum ersten Mal, dass nur einer zugelassen sein soll. Auch in den Prospekten und Homepages z.B. von Honda etc. sind immer zwei abgebildet und werden auch immer paarweise vom Zubehör und von den Motorradherstellern verkauft. In sämtlichen Motorradzeitschriften der letzten 50 Jahre ist es genauso.


    Was ich damit sagen will: Ich glaube es einfach nicht, dass nur einer erlaubt sein soll. Eure ganzen 'Beweise' glaube ich nicht. Ich wurde auch in Tschechien, in Österreich, in Italien und in Norwegen von der Polizei kontrolliert. Niemals wurden meine 2 Nebelscheinwerfer beanstandet. Sie waren dabei immer an.


    Lorenz

  • #3.292

    Ich kann mich dran erinnern das ich 1980 bei meinem ersten Motorrad einer XS 500 damals so große Sturzbügel montiert hatte wo soviel Platz war das da Scheinwerfer montiert werden konnte.

    Damals gab es ja noch keine EU Norm und Auskunft gab es nur beim TÜV und die Aussage das ich 1 x Fernlicht und 1x Nebellicht montieren dürfe, was ich dann auch so gemacht habe und damit beim TÜV durch gewunken wurde.

    Es dürften aber nicht beide Zusatzscheinwerfer zusammen leuchten die um bzw Abschaltung musste automatisch gehen.

    Ich finde das so wie man es Heute montieren darf bei den neuen Fahrzeugen auch stimmiger, habe ja selbst die Originalen von Honda mit dran.

    Umwege sind die schönsten Wege :)

  • #3.293

    Zwei sind bei mehrspurigen Fahrzeugen vorgeschrieben, bei Motorrädern darf (!, nicht soll) es auch einer sein. So verstehe ich das.


    Aber nicht alles, was erlaubt ist, wird auch umgesetzt. So fällt mir im Moment z.B. kein Nebelscheinwerfer ein, der hellgelb ist, obwohl das auch zulässig ist. Kann aber schon sein, dass es das auch gibt.

    Viele Grüße,

    Michael

  • #3.295

    Ach Leute,


    alle NCs sind nach EG-Recht typgenehmigt, es sind also zwei (2) Nebelscheinwerfer erlaubt.
    Nach StVZO war damals (vor mehr als 20 Jahren und noch früher) nur ein Nebelscheinwerfer erlaubt.


    Ihr könnt euch wieder beruhigen! ;)

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #3.296

    Hier hat sich doch niemand aufgeregt. Das war doch eine eher akademische Diskussion. ;)


    Am Ende des Tages ist es doch die Lebenswirklichkeit die zählt. Und da ist mir kein einziger Fall bekannt, dass ein Fahrzeug nur einen NS gehabt hätte (wogegen ich schon öfter gelbe NS gesehen habe). ;) :obscene-drinkingcheers:

  • #3.297

    Meine neueste Anschaffung ist weniger dinglicher, sondern vielmehr terminlicher Natur.

    Gerade habe ich für das kommende Frühjahr das nächste Kurventraining gebucht.

    Das wird sicher wieder ein großer Spaß.

  • #3.298

    Du hast ja auch meinen Smiley nicht mitzitiert. ;)


    Ich habe heute eine Handvoll U-Scheiben gekauft um meine neuen Scheinwerferhalter provisorisch auszudistanzieren bis ich Buchsen drehe. Aber bekanntlich hält ja nichts besser als das erste Provisorium.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #3.299

    Gib mal Nebelscheinwerfer gelb in Google ein. Du wirst mit Bildern und aktuellen Angeboten zugeschmissen.
    Wenn ich mich recht erinnere, muss aber nicht sein, kam das in den Siebzigern des letzten Jahrtausends aus Frankreich rübergeschwappt.

    NC750X DCT (01/23)

    Spritmonitor.de

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