Alles anzeigenHallo! So lange ein separater Ein/ausschalter dabei ist, laufen die unter Arbeitsscheinwerfer. Da kann man so ziemlich alles anbauen.
Tchüß. Jens
Leider nein!
§52 Abs. 7 StVZO
"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein."