Nachlassverfahren!

  • #1

    Liebe Freunde, gestern steckte zu meiner großen Verwunderung ein Schreiben vom „Amtsgericht Riesa“ im Briefkasten, eine alte Dame betreffend, von der ich noch nie was gehört oder gesehen habe, die aber weitläufig mit mir verwandt ist.
    2015 ist sie im Alter von 83 Jahren, nachdem sie bis Mitte der 90er mit einem Betriebsdirektor einer mittelständigen Firma verheiratet gewesen ist, in einem recht luxuriösen Altersheim verstorben.
    Die beiden waren bis zu seinem Tod verheiratet.
    Ich möchte keine Rechtsberatung, aber wie würdet ihr euch an meiner Stelle verhalten?
    Annehmen, ausschlagen (dafür bleiben mir laut dem Brief sechs Wochen) oder erst mal einen Anwalt aufsuchen?
    Hat man, bevor man ein Erbe antritt, die Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, ob man sich nicht eventuell nur Schulden auflädt?
    Falls ihr mir eure Meinung schreibt, schreibe ich euch später haargenau zurück, wie alles ausgegangen ist und ob ich endlich der Besitzer einer nagelneuen „Horex VR6“ geworden bin... ;).


    Es grüßt
    sin_§,
    der vor acht Jahren mal ein Erbe ausgeschlagen hat, damit seine Mutter nicht ihr Haus verkaufen musste... :angelic-halo:

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  • #3


    Hallo Sin, lass Dich auf jeden Fall von einem Anwalt/in- nimm einen Fachanwalt für Erbrecht - beraten; keine Sorge, ich habe kein finanzielles Eigeninteresse da ich ich null Ahnung vom Erbrecht habe.
    Es gab oder gibt(?) - soweit ich mich erinnere- bei unklarer Finanzlage auch die Möglichkeit, die Haftung auf das Erbe zu beschränken, weiß das aber auch nicht mehr genau.
    Daher ab zu einem versierten Kollegen, in dem Fall ist guter Rat möglicherweise nicht teuer...

  • #4

    Hallo, meine bessere Hälfte ist gerichtliche Betreuerin.
    Wende dich doch erst mal ans Amtgericht Riesa und frage ob ein positives Erbe vorhanden ist und ob es noch weitere Erben gibt. In der Regel bekommst du dazu Auskunft oder weitere Adressen. So ein Altenheim ist auch nicht gerade günstig....wenn sie vermögend war dann war auch die Pflege selbst zu zahlen. Viel Erfolg

  • #5

    Du hast das Recht, den Inhalt des Testaments/Nachlasses zu erfahren - entweder schriftlich vorab oder mündlich bei Eröffnung des Termins. Erst dann musst Du Dich entscheiden.
    Also nachhaken... ;)

  • #6

    Die gesetzliche Frist von 6 Wochen ist absichtlich kanpp gehalten, um den Schwebezustand zwischen "Soll ich" onder "Lieber doch nicht" kurz zu halten. Als vorläufiger (mit-) Erbe hast du umfangreiche Auskunftsansprüche. Der naheliegendste ist der gegen das Amtsgericht - Nachlassgericht - selbst. Denn wie Du schreibst, war der Erbfall bereits 2015, ggf. liegt ein Nachlassverzeichnis vor.


    Wir bekommen ja nächste Woche tageweise zweistellige Temperaturen. Also Anruf in Riesa, Termin ausmachen und die NC ausführen ...


    Der allernächste Erbe scheinst Du ja nicht zu sein, wenn sich das so ein paar Tage hingezogen hat. Oder die vor Dir haben ausgeschlagen :think:
    Wenn Du mit so naheliegenden Mittel wie Akteneinsicht nicht zeitnah weiterkommst, rate ich Dir - ebenso wie hasienda - den Gang zum Advokaten an. Der ist (sollte) in diesen Dingen routinierter sein, und die Werthaltigkeit des Nachlasses in Erfahrung bringen können.


    BTW @ Ganimed: Eine gerichtliche Betreuerin gibt es nicht (auch wenn ich weiß, was Du meinst). Es bleibt eine rechtliche Betreuung. #Klugscheißmodus aus#

  • #7

    Vielen Dank für eure Wortmeldungen und Ratschläge... :clap: !
    Ich werde, so wie von euch vorgeschlagen, morgen beim Amtsgericht anrufen, um nachzufragen, ob ein positives Erbe vorhanden ist und dann entscheiden, ob eine meiner beiden Rechtsschutzversicherungen zum Einsatz kommt.
    Bin echt gespannt und halte euch natürlich auf dem Laufenden… :handgestures-thumbup: .
    Uve hat mir per PN einen Rat gegeben (Danke!) und gleichzeitig nachgefragt, was mein Nick eigentlich bedeutet.
    Die Antwort darauf hatte ich schon mal vor einiger Zeit im Forum gegeben:


    http://nc750.de/forum/viewtopi…&hilit=sin+nombre#p130543 <---- :text-link:


    Es grüßt
    ;)
    sin_erbe

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  • #8

    Noch mal ich, aus dem Tal der Ahnungslosigkeit.


    Ich glaube nicht, dass das Amtsgericht verbindliche Informationen darüber geben kann, ob das Erbe überschuldet ist oder nicht.
    Hierzu gibt es (oder gab es zumindest) die Möglichkeit, ein sogenanntes "Aufgebotsverfahren" bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
    Ich glaube, dadurch kannst du die Haftung wegen etwaiger Verbindlichkeiten auf die Höhe des Nachlasses beschränken.


    Wenngleich es sicherlich nicht schaden kann, mit dem Amtsgericht zu sprechen würde ich doch in jedem Fall die anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
    Selbst wenn deine Rechtschutzversicherung hierfür nicht eintritt glaube ich, dass es vernünftig investiertes Geld ist.

  • #9

    Das Amtsgericht weiß natürlich überhaupt gar nichts von der Höhe des Erbes! Woher auch?


    ABER ganz WICHTIG ist, dass du nicht einen einzigen Cent aus der "Erbmasse" mit deinem eigenen Vermögen
    "vermischst"! Dann nämlich hast du de facto das Erbe angenommen! (Also auch nicht mal den im Bett der Verstorbenen
    gefundenen 1Euro ins eigene Portemonnaie stecken!!!)
    Ich habe das Spielchen auch durch...
    Ich hatte damals ein neues Konto eröffnet und nannte es "Erbschaft". Da ging vom gefundenen 1-Euro-Stück bis hin zur
    Rente für den Monat alles drauf. Bloß nicht aufs eigene, persönliche Konto oder in die eigene Geldbörse!!!
    Dann hast du "in Ruhe" 6 Wochen Zeit, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.
    Anfrage beim Altenheim, ob Außenstände zu verzeichnen sind.
    Sich mit den eventuell vorhandenen "Mit-Erben" in Verbindung setzen und Omas-Hinterlassenschaft durchsuchen nach eventuellen Papieren!


    Einen Anwalt brauchst du dazu eigentlich nicht. Das würde nur eine Rolle spielen, wenn es Erben gibt, die mehr fordern, als ihnen zusteht.
    Dann ist m.E. ein Anwalt unerlässlich!


    Gruß
    Andy

  • #10

    Nächste Woche habe ich einen Termin beim Notar und werde das Erbe ausschlagen.
    Die noch zu bedienenden Verbindlichkeiten der alten Dame hatten ihre Einlagen bei der Bank und ihren sonstigen Besitz leider um ein paar tausend Euro überschritten.


    Es grüßt
    sin_ außer-spesen-nix-gewesen,
    der leider weiterhin allmorgendlich seine Bürotür aufschließen muss…

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