Zitat von traxx123Alles anzeigenDer Fahrer/Halter ist aber in Pflicht nachzuweisen, das sich das Motorrad nicht anders als das Homologierte verhält.
"in der Pflicht" klingt nach gesetzlich oder wenigstens in irgendeinem Regelwerk festgelegt. Also mal ganz blöd gefragt: Wo steht das? Soll ein Anwalt oder gar ein Richter in irgendwelchen Foren nachlesen, was erlaubt ist und was nicht und wer in der Beweispflicht ist? Wohl kaum!
Fakt ist, die NC darf mit Reifen einer bestimmten Größe und Bauart ausgerüstet werden. Punkt. Wer meint, bei der NC irgendwelche Freigaben haben zu müssen, der kann auch behaupten, daß man ein Gutachten braucht, wenn man das Fahrzeug foliert oder lackiert. Ist ja nicht mehr in dem Zustand, in dem das Moped homologiert wurde... So ein Stuss!
Gruß Michael