Neues von Alpi!

  • #21


    Ich schätze dich doch auch sehr, incl. deiner Art das Feld gedanklich von anderer Seite aufzurollen! :roll:


    Im Gegensatz zu einigen anderen Meinungen hier, habe ich mich aber an den Fakten orientiert.
    -Er hatte keine gültige Fahrgenehmigung für diese Fuhre
    -Frühere Kamikazefahrten waren belegt
    -Er hat für die Veröffentlichung dieser Fahrten Geld erhalten
    -Er war zu schnell innerorts.


    Diese Tatsachen gegen den Gummiparagrafen §1 der Straßenverkehrsordnung und du bist erst mal schuldig als Fahrer! (Punkt)
    Allenfalls kann man über die Höhe der Strafe hier laut nachdenken.
    Dabei kann dann deine Meinung auch vertreten werden, ohne Frage.
    Bei dieser Beweislage ist für mich das Urteil zu milde, weil ganz schwer die gefilmten vorangegangenen Fahrten incl. den Beschimpfungen zählen.
    Ohne diese Tatsachen sieht für mich die Sache anders aus.


    Meine Mutter hat keine Hochzeitstorten gebacken, dafür als ehrenamtlich vom Gericht eingesetzte Betreuerin gearbeitet.
    Nur für den Fall, dass du als Schöffe fungierst, falls ich mal vor dem Kadi stehe. :D ;)

  • #22

    Ich habe mir den Fall jetzt nicht genau angeschaut, deswegen nur ein paar allgemeine Gedanken.


    Ein exempel statuieren finde ich vor Gericht immer schwierig, weil es doch dann eigentlich darum geht, eine Person besonders hart zu bestrafen um andere Leute zu beeinflussen, die man halt nicht erwischt hat. Das hat immer etwas ein Geschmäckle von Rache nehmen an dem einen Trottel den man erwischt hat für all die anderen, die halt davongekommen sind.


    Man sollte sich sein Ziel in so einem Fall schon sehr gut aussuchen, eine besonders schwere Tat, sehr eindeutige Umstände, damit auch nicht mal ansatzweise eine Diskussion über die Schuld aufkommen kann und nachher der Verurteilte in den Augen einiger in die Opferrolle rutschen kann.


    Davon aber mal abgesehen. Wenn der Kerl seine riskante und gefährliche Fahrweise so schön dokumentiert hat, wieso verknackt man ihn dann nicht wegen gefährlicher Fahrerei mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in 500 Fällen zu was weiss ich was das dann in der Summer ausmacht. Einen Führerschein sollte er ohne eine MPU und jahrelange Beobachtungsphase auf jeden Fall nicht wieder in die Finger kriegen.


    P.S.: was hier manche im Straßenverkehr als akzeptabel und normal bezeichnen, finde ich ehrlich gesagt erschreckend!

  • #23


    Hast du sie? ;) Wäre z. B. ein guter Freund der Fußgänger gewesen, wäre deine Sichtweise vielleicht auch eine andere.


    Raserei in der Stadt zu verharmlosen ... naja. Wer innerorts, nachts ohne gültigen Führerschein mit 100 km/h eine Notbremsung einleiten muss, hat schon einiges falsch gemacht.


    In der Diskussion fällt mir vielerorts auf, dass Mopedfahrer flotte Fahrweise rechtfertigen. Natürlich immer mit dem Totschlagargument "... der Werfe den ersten Stein". Da würde ich gerne differenzieren. Wer so fährt wie der Verurteilte, ist eine krasse Gefährdung, der Crash kam nicht aus dem Nichts.


    Die Fahrweise des Mopedler wird verharmlost und das Verhalten des Fußgängers als höchst unverantwortlich hochstilisiert. Letzterer hat übrigens für ein vergleichsweise kleines Vergehen die Höchststrafe erhalten - die "Todesstrafe". Seine Mitschuld hat er teuer bezahlt. Jetzt könnte ich damit kommen und sagen: Wer noch nicht (angesoffen) bei rot über die Fußgängerampel gegangen ist, werfe den ersten Stein". Aber das erspare ich uns ... Auch nüchtern reagiert man da sicherlich wie das von Alpi selbst in einem seiner Videos eingeführten "Reh". Klar gefährdet man somit auch andere, das möchte ich nicht klein reden. Aber mit deutlich anderen Mitteln, als auf eine ZX10R.


    Übrigens: fährt mich die Tiguan-WhatApp-Tipperin platt - egal ob als Fußgänger, Mopedfahrer, Autofahrer usw., erwarte ich ebenso ein hartes Vorgehen der Justiz. Das Getipsel am Steuer ist die Pest!


    Und bevor ich mit dem Moralapostel-Stempel abgetan werde, langer Rede, kurzer Sinn: Es geht wie so oft um das richtige Maß. Alperen T. hat es vielfach drastisch überschritten. Bewiesen hat er es selbst - durch seine Videos. Es mit anderen, konstruierten Fällen zu vergleichen ist sinnlos.

    Von 2016 bis 2018: Honda NC750S 2016

    Ab 2021: Honda NC750X DCT 2021

  • #24

    Ich sehe es auch so wie alex42 und Windkante: Die Strafe muß angemessen sein, darf also nicht wesentlich anders ausfallen wie es nach bisheriger Rechtsprechung üblich war und ist. Genau so ein Urteil ist im Falle Alpi gefallen. Das bedeutet aber nicht, daß eine Änderung in der Rechtsprechung nicht wünschenswert wäre. Eine merkliche Verschärfung der Strafbarkeit würde deutlich machen, wie schwer ein solches Fehverhalten wiegt.


    Nehmen wir den bayrischen Fußball- und Würstl-Präsident Hoeneß: Der bekam als geständiger und reuiger Steuersünder, der den Steuerschaden schon beglichen hatte eine 3 1/2 jährige Gefängnisstrafe. Klare Sache, sein Vergehen wog schwer, die Strafe war durchaus angemessen. Einem Menschen vermeidbar das Leben zu nehmen wiegt aber weniger schwer? Das passt irgendwie nicht so recht.


    Obwohl die Strafe bereits sehr milde ausgefallen ist, sind es nicht wenige, die den Unfall als eine Art Pech ansehen(*) und sich mit Krücken wie "Besoffen - selber Schuld!" eine Rechtfertigung für das Verhalten von Alpi zusammen lügen. Der Grund dafür ist simpel: Wir wünschen uns eine sehr milde Strafbarkeit von Verstößen gegen die StVO, damit wir selber die StVO auch in Zukunft noch ungestraft als eine Art unverbindliche Empfehlung sehen können.


    Eine Schuldzuweisung von 50:50 erscheint schon angesichts der jeweiligen Bußgelder wenig nachvollziehbar: Als Fußgänger bei Rot über die Straße zu gehen kostet 5 €, innerorts 51 km/h zu schnell zu fahren kostet dagegen 2 Punkte, 280 € Bußgeld und 2 Monate Fahrverbot. Das sollte einem schon einen klitzekleinen Hinweis darauf geben, daß das jeweilige Fehlverhalten kaum als gleichwertig zu sehen ist.


    Dabei sollten wir nicht vergessen, daß der Fußgänger keine Chance hatte die Gefahr zu erkennen. Er wird sich aus Gewohnheit mit freien 50 bis 70 m zufrieden gegeben haben. Oder im Rausch auch gar nicht geschaut haben. Das macht nur keinen Unterschied, weil er die Gefahr eh nicht hätte wahrnehmen können. Alpi hatte offensichtlich selbst auch keine freie Sicht. Schließlich hat er sein Tempo bis zum Aufprall nur auf etwa 60 km/h vermindern können, er hatte keine Möglichkeit mehr anzuhalten. Wenn also Alpi den Mann nicht rechtzeitig sehen konnte - wie hätte der Mann dann Alpi sehen sollen?


    Das unterstreicht, daß hier die wohl um die 100 km/h völlig unabhängig von "erlaubt" oder "verboten" schon von der Verkehrssituation her viel zu viel waren.



    Gruß Michael



    (*) Es liegt wohl am eher gemütlichen Charakter der NC, daß hier weit weniger Leute den Unfall bagatellisieren. In Foren mit vielen Schnellfahrern und Rastenschleifern ergreifen viel mehr Partei für Alpi.

    Mein Durchschnittsverbrauch:

    Einmal editiert, zuletzt von NC-750-X ()

  • #25


    In ein Strafmaß spielen immer moralische Aspekte hinein. Manchmal wird der "Moral-Index" einer Gesellschaft über die Fakten gestellt, manchmal beides verkoppelt. Ersteres ist inakzeptabel, letzteres u.U. suboptimal. Ein Strafmaßkatalog sollte sich an den Fakten orientieren, und je genauer so ein Katalog die Regeln vorgibt, desto besser. Schwierig daran ist nur, dass die Fakten einer moralischen Grundeinordnung unterliegen, und da hat jeder so seine persönlichen Vorstellungen von Strafe und Buße. Die Aufgabe einer Richters oder Richterin ist nun also, die Verhältnismäßigkeiten herzustellen.


    Zum Beispiel: die USA. Ein System der absoluten Härte und selten gewährten Gnade, aber ohne den geringsten positiven Einfluss auf die Verbrechensstatistiken. In den USA hätte Alpi eine Freiheitsstrafe zwischen 15 u. 30 Jahren zu erwarten gehabt, ein schlecht gelaunter Richter im ländlichen Texas hätte ihm auch lebenslänglich aufs Auge drücken können (Mindesthaftzeit 40+ Jahre, Addition von Urteilen). Nach dem "Moral-Index" eines Texaners wäre das eine durchaus angemessene Strafe.


    Hierzu könnte man anmerken, dass die deutsche Judikative die ihr an die Hand gegebenen Mittel nicht voll ausschöpft - es fehle ihr an "Härte" ist allenthalben zu hören, gerade in der heutigen Zeit. Wenn ich mich aber in der Welt umschaue, so bin ich ziemlich erleichtert darüber, dass bei uns alles so läuft, wie es läuft. Ich nehme die deutsche Justiz als nüchtern und abwägend wahr, auch objektiv und in der Sache diszipliniert. Was nicht heißen soll, dass ich in Einzelfällen mit richterlichen Entscheidungen einverstanden bin, aber unterm Strich halte ich das System für richtig und gerecht, denn es ist durchaus "lernfähig" und ausreichend flexibel.


    Gruß
    Jörg

  • #26

    Nein, deine Überlegungen sind falsch. Nicht nur, daß man in der Nähe von Verkehrsteilnehmern, die einen gefährden könnten langsamer und reaktionsbereit fahren muß (und das gilt bei einem torkelnden Mann ganz besonders!), es funktioniert nicht so simpel, wie Du das darstellst.


    Wann wäre der Unfall für den Motorradfahrer unvermeidlich? Bei 50 km/h haben wir nach Faustformel einen normalen Anhalteweg von 40 m und bei einer Gefahrenbremsung von 27,5 m. Läuft uns der Fußgänger in weniger als diesen 27,5 m vor das Motorrad, haben wir nur geringe Chancen, einen Unfall zu verhindern, weil man nur selten ausweichen kann.


    Nun war Alpi aber mit mindestens 100 km/h unterwegs(*) und traf den Mann mit 63 km/h(*). Auch bei einer zu unterstellenden Gefahrenbremsung hatte Alpi von den rund 53 m Anhalteweg schon über 33 m verbraucht, es wären weitere 20 m nötig gewesen, um zum Stillstand zu kommen.


    Von der Stelle, an der Alpi die Gefahr erkannt hat bis zur Unfallstelle waren es also um die 33 m. Die reichen laut Faustformel für einen Anhalteweg aus 57 km/h. Und das sind Zahlen, die zu Alpis Gunsten gerechnet wurden!


    Ein sportlicher Fahrer (also ein Heizer oder Raser, wenn er den Fahrstil auch in der Stadt fährt!), der oft mit sagen wir mal 70 km/h unterwegs ist, aber an typischen Gefahrenstellen etwas vom Gas geht und dort bremsbereit mit 50 oder 60 km/h vorbei fährt, hätte problemlos vor dem betrunkenen Rotlichtsünder halten können. Egal ob der getorkelt oder wie ein nüchterner Mann schnurgerade gegangen wäre. Ein 08/15-Durchschnittsfahrer, der an Gefahrenstellen bremsbereit ist und dort eher 40 als 60 km/h fährt hätte schon gar keine Probleme mit der Situation bzw. mit dem Mann gehabt, denn die Situation war ja offenbar aus mindestens 33 m Abstand erkennbar.



    Gruß Michael



    (*) Das funktioniert bei den Sachverständigen so: Die Aufprallgeschwindigkeit kann nur nach den Folgen abgeschätzt werden. Wie schwer war der Mann, wie weit und wohin wurde er geschleudert? Dieselben Fragen gelten für den Fahrer und das Motorrad. Wie viel Energie wurde beim Aufprall abgebaut? All das lässt sich nur ungefähr beziffern. Sagen wir mal, der Sachverständige ermittelt eine Aufprallgeschwindigkeit von 73 km/h +/- 10 km/h. Dann wird nicht von den mittleren 73 km/h ausgegangen, sondern von den 63 km/h. Die 63 km/h sind gesichert, das Tempo wurde mindestens gefahren; es könnten auch 73 km/h gewesen sein, nur ist das eben nicht sicher. Aus dem Aufpralltempo, dem Abstand u. v. m. lässt sich analog auf die Ausgangsgeschwindigkeit geschlossen werden. Die über 100 km/h sind schon sehr günstig für Alpi, der im Prozess selber eine höhere Geschwindigkeit zugegeben hat.

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #27


    Amerika ist ein schlechtes Beispiel, als Autofahrer hat man dort eher wenig zu befürchten. 10 Tage haft, wenn man betrunken und zu schnell jemanden tot fährt (http://www.nbcchicago.com/news…rce=SocialFlowTwt_CHBrand) oder auch nur eine Geldstrafe und Führerscheinentzug wenn man 2 Leute umbringt (http://www.wspynews.com/news/l…e6-8b7d-8bcaf4f42223.html).

  • #28


    Die USA sind ein treffendes Beispiel. Die von Dir aufgeführten Fälle sind erstaunliche Ausnahmen und zeigen sehr deutlich die richterlichen Interpretationsmöglichkeiten des amerikanischen Rechtssystems auf.
    Ich habe im vergangenen Jahr zum Thema Death Penalty recherchiert (ich habe einen kleinen Nebenjob als Schriftsteller) und war von der Härte des Systems einerseits beeindruckt, andererseits auch ein wenig angewidert. In der Summe steht mir aber kein endgültiges Urteil zu, ich bin Europäer und somit Angehöriger eines doch sehr anderen Kulturkreises.


    Bei meinen Recherchen sind ein paar Randnotizen abgefallen zum Thema Moral & Vergeltung, und wie sehr eine religiöse Grundprägung hierbei eine Rolle spielt. Ergebnis: Emotionen bzw. die individuellen Schicksale haben, anders als in der deutschen Rechtssprechung, einen sehr viel höheren Stellenwert bei der Urteilsfindung. Der Vergeltungsgedanke ist amerikanisches Kulturgut. Ausnahmen kratzen nicht an der Regel.


    Beispiele:


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    Exemplarisch, sozusagen. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wandert ein dortiger Alpi für sehr viele Jahre in den Knast.


    Gruß
    Jörg

  • #29


    ...und zahlt mit großer Wahrscheinlichkeit bis an sein Lebensende jden Cent, den er mal in Finger kriegt, an die Hinterbliebenen. Und das ist auch richtig so.

    Einfachheit ist das Resultat der Reife

  • #30


    Gerade eben noch habe ich in Düsseldorf auf der Heinrich-Heine-Alle gesehen, wie ein Mann drietendicht über so eine Umrandung von Grünflächen ins Stolpern kam und in Folge dessen wie im Laufschritt auf die Fahrbahn ge-stürzt-laufen ist :mrgreen: Das waren keine 2 Sekunden von nicht Sichtbar bis auf die 2 Spur der Fahrbahn... Wenn der mir bei 50 km/h direkt vors Moppet gelaufen wäre :whistle: Als ob eine Rotte Wildschweine im Galopp aus dem Wald kommt. Hätte Alpi 200 km/h drauf gehabt wäre er schon an dem Besoffenen vorbei gewesen und nix wär passiert...gut aber das will ja Niemand. :lol: :lol: :lol:


    Hier soll auch nicht der Eindruck entstehen, daß ich Alfi´s Handeln oder gar die Video´s gut fand...Hab glaube ich nur Eins für 30sec angeschaut und dann entschieden, daß der Typ nen Schuß hat.


    Die ganze Theorie über die Bremserei kenne ich auch. In der Praxis sieht das oft anders aus...Ich möchte mal behaupten, daß ich aus 80km/h schneller stehe, als Jemand aus 50 km/h der noch nie eine Vollbremsung gemacht hat und nicht ganz so aufmerksam ist was überraschend auftretende Hindernisse anbelangt. Auch Reifen, Zustand der Bremsanlage und Sitzposition spielen dabei eine wichtige Rolle.


    Mir geht es im Wesentlichen darum zu Hinterfragen, ob ein Moppetfahrer welcher mit ca. 50 km/h, jedoch die entscheidenden Meter ( sagen wir mal 40m) vor Alfi gefahren wäre, den Besoffenen auch umgenietet hätte. So ein torkelnder Mann ( Niemand weiß ob er wirklich getorkelt ist) ist ja schwer zu berechnen. Wenn also der Bremsweg nicht ausreicht und der Mann vor- und rück- wärts torkelt...wo soll man denn da vorbei.


    Es steht ausser Frage, daß Alfi über Kurz oder Lang mal in einen Unfall verwickelt worden wäre...


    Aber mich interessiert die Frage ob genau in dieser Situation bei einer Geschwindigkeit von 50km/h mit einen leichten Vorteil an Wegstrecke nicht auch eine Kollision mit dem Fußgänger stattgefunden hätte :?:


    Ich fahr jeden Tag auf einer Landstraße zur Arbeit. Wenn mich dabei ein Baum erschlagen würde, der vom Straßenrand auf mich herab stürzt...so richtig patsch Treffer. Da wär sowohl schneller als auch langsamer von mir die bessere Wahl gewesen... :mrgreen:


    Murphys Law :lol: :lol: :lol:


    Nur deshalb stellt sich mir die Frage wer die Schuld an Alfi´s Unfall trägt... Zeit und Ort...oder isser total crank drauflos und hat zu spät gebremst... Wie schnell ist der Besoffene auf die Straße getreten...isser gelaufen oder hin und her, oder stand er plötzlich still?


    Das konnte bisher niemand beantworten


    @ Sachverständiger...meine Überlegungen sind nicht falsch...können Sie gar nicht, da ich noch Überlege.
    Falsch ist glaube ich ein Superlativ...den zu Gebrauchen könnte falsch sein :D :D :D


    Aso und dann ist da noch die Whats App Mutti, die mit 40 km/h gefahren wäre und erst vom Geräusch des Einschlags des Besoffenen auf der Motorhaube und Windschutzscheibe Ihres Tiguan BlueLine durch das Geschrei Ihrer Blagen was davon mitbekommen hätte :whistle: :whistle: :whistle:


    Gibt es dafür auch schon eine Formel? Wie sich der Nichtbremsweg ändert wenn man Whats App liest :lol: :lol: :lol:


    Es wurde ja anscheinend Rekonstruiert was Alfi gemacht hat...Wer hat denn genau Ermittelt was der Fußgänger so getrieben hat...Wär aber auch falsch einen Toten zu verurteilen...Oder ist der Superlativ die falsche Lösung :geek: :geek: :geek:



    Äh und Sorry @ Sachverständiger...das mit dem Kotzen und Essen kam natürlich von Daniel Witz...hast wohl auch mal aus Versehen "Tauschkonzert" gesehen
    https://www.youtube.com/watch?v=J78nB4x-27k


    ab 0:51

    ---- Member of GDZR ----




    Aktuell ham se mir meine Signatur entzogen...Ich bin der Einzige aufm NC Treffen der mit Knut Telefoniert hat

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