Wertminderung und Nutzungsausfall

  • #31

    Zu den Teilen: Kein Auftrag, keine Haftung. Der Händler hat versucht, Deine offensichtliche Unsicherheit auszunutzen, um den fetten Reibach zu machen. Dem ist es doch vollkommen wurscht, ob Du Geld verschenkst, indem Du eine unwirtschaftliche Reparatur machen lässt. Hauptsache er macht seine Kassen voll.


    An Deiner Stelle würde ich schon mal bei Mobile schauen, welche Händler noch fabrikneue 2015er NC 750 S anbieten und mir eine günstige sichern.


    Du kannst Deinem Händler dann auch um ein Angebot für ein Neufahrzeug bitten. Halte ihm ruhig die Konkurrenzangebote ab etwa 5.000 € unter die Nase und mach ihm klar, daß Du nach Preis kaufen willst. Schließlich hast Du kein Geld zu verschenken. Wie gesagt, bei den Eckdaten könnte für Dich eine neue NC 750 S für lau oder wenigstens sehr billig rausspringen.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #32


    Das wollte ich hören danke


    Edit bei der versicherung angerufen und dene gesagt das ab jetzt ich das ganze lenke und mein eigener gutachter kommt ham se zu gestimmt lassen ihren aber weiterlaufen

  • #33

    Ich habe mal eben geschaut: Die Endpreise für fabrikneue NC 750 S beginnen bei 5.250 €. 22 Händler bieten Deutschlandweit diese als Neufahrzeug an, teilweise mit netten Extras wie 3 oder sogar 4 Jahren Garantie (kostet normal Aufpreis).


    Wie mehrfach gesagt: Wenn Du Dich geschickt anstellst, springt für Dich eine neue 750er statt Deiner alten 700er dabei raus.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #34

    Ich hoffe auch das ich mich geschickter anstellen werde aber mit meinen jungen 22 jahren und allererstem unfall bin ich wie ihr höchstwarscheinlich heraus lest mit der situation überfordert vorallem wie ich die situation wieder zu meinen gunsten biegen kann.


    Naja jetzt erstmaln kühles bierle.
    anwalt ist angeschrieben tüv schickt mir ein gutachter.
    jetzt weis ich fürs nächste mal bescheid mopped zuhause in die garage und direkt ein gutachter holen :dance:


    kann ich eigentlich unbezahlten urlaub nehmen und den dann abrechnen lassen wenn ich mit dem gutachter zur werkstatt fahre?

  • #35


    Dass ein Gutachter von der gegnerischen Versicherung geschickt wird, muss nicht unbedingt eine geringere Summe für dich bedeuten. Mir ist mal jemand gegen mein geparktes Auto gefahren... Mein Kostenvoranschlag lag bei etwa 1.000€. Die Versicherung meines Unfallgegners hat daraufhin ein Gutachten über Dekra erstellen lassen, das sich letzten Endes auf über 2.000€ belief. Ausbezahlen lassen und Smart-Repair sei dank :whistle:

    - Hepco&Becker Sturzbügel
    - Hepco&Becker Hauptständer
    - SW-Motech "Cobra"-Handprotektoren
    - NC-17 Connect+ IPhone 5s-Halterung
    - TomTom Via135 - Navi
    - Givi/MotoDetail Kofferset

  • #36

    .....


    Mit Gegengutachten wird es nur schlimmer und komplizierter. Meine Güte. Wir haben Dir doch ganz klar geschrieben, was zu tun ist.
    entweder, Du machst das auf dem Weg, auf dem es Dir hier shcon mehrfach vorgeschlagen wurde, oder Du machst es auf Deine Art aber dann brauchst Du hier auch keine Fragen mehr zu stellen.


    1.) Eigenen Gutachter bestellen, der ein Gutachten erstellt
    2.) Anwalt mit allem beauftragen
    3.) KEIN Gutachter von der Versicherung zulassen. Du musst ihn nicht dein Moped angucken lassen!
    4.) Nach erstlelung des Gutachtens innerhalb von 2 Wochen entscheiden (zwecks Nutzungsausfall bis zu 2 Wochen Entscheidungsfrist, für die Nutzungsausfall beazhlt wird) entweder reparieren lassen oder neu kaufen - dann kommst Du noch rechtzeitig mit Dienem (neuen) Möp auf Tour!


    5.) Alle Kommunikation mit der Versicherung nur noch über den Anwalt laufen lassen und nur noch auf die Zahlung der Versicherung warten. Fertig.


    Warum machst Du es Dir immer komplizierter??
    Der sogenannte "Gutachter" der Versicherung wird natürlich ein für die Versicherung sehr günstiges Gutachten erstellen, er ist schließlich da angestellt.


    Grüße,


    Anon

  • #37

    Problem ist das ich kein gutachter mehr beauftragen kann auf kosten des gegeners meinte eben der tüv den ich vorher beauftragen wollte weil ich eben schon ein kva von der werkstatt habe weil "Man die kosten nicht unnötig in die höhe treiben darf" jetzt lass ich halt den vom gägner kommen und meinen anwalt weiter entscheiden

  • #38

    Ausnahmen bestätigen die Regel. Die DEKRA-Gutachter stehen in dem Ruf, sehr neutral zu bleiben. Das gilt aber eben nur für die DEKRA-Gutachter und nicht für die ganze Branche. Sehr vorsichtig sind auch Schnellschadendienste zu bewerten: Sofort Bares (oder einen Scheck) klingt zwar toll, bedeutet aber meist mal eben einen nicht selten um ein Drittel oder mehr geringeren Schaden. Die Versicherungen haben die Schnellschadendienste nicht aus menschenfreundlichkeit erfunden und eingeführt.


    Ich bin auch kein großer Freund der TÜV-Gutachter. Die machen wie die DEKRA-Leute ihre Arbeit sehr neutral, sind also nicht schlecht, aber Punkte wie der örtliche Markt wird meist weniger berücksichtigt und der kann viel ausmachen. Ich rate stets zu den regionalen Sachverständigenbüros. Da hat man als Geschädigter meist am Ende die besten Karten, also die besten Zahlen im Gutachten stehen.


    Ich habe nicht nur als Geschädigter mehr als genug Schäden gehabt, ich habe auch viele Jahre in der Branche gearbeitet und weiß, wie der Hase läuft. Besser als per unverschuldeten wirtschaftlichen Totalschaden kann man sein Fahrzeug nicht verkaufen. Immerhin bekommt man den Händlerverkaufspreis (der liegt deutlich über dem Preis am Privatmarkt und Welten über dem Händlereinkaufspreis) plus ein paar (also drei- oder vierstellig) Euro zusätzlich für den Verkauf des Unfallfahrzeugs und ggf. Extras wie den Nutzungsausfall. Unterm Strich also richtig viel Geld.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

  • #39

    Das ist so nicht richtig: DU HAST DIE FREIE WAHL EINES GUTACHTERS DEINES VERTRAUENS. Wenn Du noch kein Gutachten in Auftrag gegeben hast und nichts in der Richtung unterschrieben hast, sag dem von der Versicherung beauftragten TÜV-Menschen, daß er das Fahrzeug nicht besichtigen darf. Es ist Dein Eigentum, Du darfst ihm das verwehren. Sprich mit Deinem Anwalt! Du lässt Dich zu leicht einwickeln! Da kommen Leute mit eigenen Interessen und die erzählen Dir was und Du ziehst den Schwanz ein. Nochmal: Du bist der Geschädigte, Du alleine darfst den Gutachter bestimmen! Und Du darfst auch ein weiteres Gutachten verweigern. Frag Deinen Anwalt.



    Gruß Michael

    Mein Durchschnittsverbrauch:

    Einmal editiert, zuletzt von NC-750-X ()

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