Frage Garantie NC700

  • #11

    Hallo Uwe,


    gut. In diesem Sonderfall macht es ja auch Sinn. Ich bin mir aber dennoch 99,9 % sicher, dass mein Freundlicher mir sagte, dass die Garantie mit der Zulassung beginnt. Deswegen hat er extra erst einen Tag vor der Abholung meine Holde zulgelassen (Ausnahmsweise zuvorkommend). Hab gerade auch ins Serviceheftchen reingeschaut. Tatsächtlich begann die Garantiezeit am Tag der Zulassung. Abgeholt habe ich meine NC einen Tag später. Aber bevor wir uns im Kreis drehen: Vielleicht handhabt es jeder Freundliche wie er gerade lustig ist?! Hab zu wenig Ahnung, dass ich hier groß mitreden könnte.


    Beste Grüße

    Nicht der Fahrer findet sein Motorrad, sondern das Motorrad seinen Fahrer.

  • #12


    Hi soranex,


    du hast recht, es bringt nix, das Thema weiter zu zerlegen. :mrgreen:
    In der Regel ist Zulassungstag ja gleich Übergabetag. Honda jedenfalls wird das so sehen. Wobei es im Garantiefall schon sehr extrem wäre, wenn ein Hersteller wegen einem Tag Probleme machen würde.
    Strittig wird es im Zweifel ja auch eher bei der anderen Variante, also Abholung einige Zeit vor Zulassung. Muss ja nicht so extrem wie bei den Käfern sein, aber heute holen, weil beim Händler vorrätig, in 4 Wochen Lappen machen und zulassen, ist ja schon realitätsnäher.

    Gruß
    Uwe
    --------------
    ohne NC
    jetzt mit GS 1200

  • #13

    Danke für die Reaktionen, Hasienda ist RA, der kann uns dazu bestimmt eine fachkundige Antwort geben.
    Vielleicht liest er mit.
    Das Granatie- Heft wird mir dann gegeben, wenn ich eine Zulassung in D- Land vorweise. Das Garantieheft ist beim Händler deponiert. Meiner Meinung nach beginnt die Gewährleistung am Tage des Abschlusses des Kaufvertrages, der mit der Übergabe des Fahrzeuges und der Bezahlung gültig wird. Die Variante mit Granatiebeginn bei Anmeldung wäre ja sehr kulant. Man muss ja nicht immer negativ sein, eure Gedankengänge klingen schon plausibel.


    Ich muss mich verbessern, selbst kam ich mit einem 5- Tage Kennzeichen. Habe das "lasch" als Überführungskennzeichen tituliert.
    Bin jetzt 4 Wochen im Urlaub und dann wird richtig angemeldet.


    Vielleicht soll aber auch unterbunden werden, dass ich das Mopped weiterverkaufe, evtl. nach Österreich, wo ja die Preise höher sein sollen.
    Das würde zwar den EU Richtlinien des freien Warenverkehrs widersprechen, aber die kennt ja sowieso keiner...


    Es wird wohl einen plausiblen Grund geben. Werde gespannt aufs Datum schauen, wenn ich das Heft bekomme.


    Gruss,
    GUME

  • #14

    Theoretisch könntest du mit deinem Motorrad ohne Kennzeichen am Eigengrund herumfahren, wenn der groß genug ist, ohne es anzumelden. Dann muss die Garantie aus gelten. Die Sache verhält sich möglicherweise anders, wenn das Motorrad beim Händler auf Ratenzahlung gekauft wird.


    Was anderes. Ein Yamaha Händler hat mir dieser Tage gesagt, ein selbst gemachter Ölwechsel wird von ihrer Werkstatt ignoriert. Dh wenn man das Öl und den Filter bei 9000 km wechselt und bei 10000 km das Motorrad zum Jahresservice stellt, machen die das Öl trotzdem raus und erneuern auch den Filter. Andernfalls würde sofort die Garantie erlöschen.


    Da ich vor hatte, solche Arbeiten selbst zu machen, finde ich diese Regelungen doch ärgerlich. Also sieht die Sache so aus, dass ich während der Herstellergarantiezeit erstmal nichts selber machen werde.


    NC700S DCT 2012-2016|34.000 km|Ermax HRA|Pyramid Fenderverlängerung|Garmin Zumo 390LM|SW-Motech Kugelkopf für RAM Mount|Givi Sturzbügel|Givi E21 Seitenkoffer|Givi Topcasehalterung|Held Stinger Tankrucksack|Oxford Premium Sport Heizgriffe|USB|

  • #15

    Hallo SuperSport,


    und genau das ist es, was mich unheimlich stört. Von Rechtswegen können wir diesbezüglich kein Rückgrat erwarten. Ganz im Gegenteil. Die Richter verkünden ihre Urteile zugunsten der Hersteller bzw. Freundlichen. Was man heute braucht, sind zahlungskräftige Kunden. Und wehe es kommt zum Garantiefall. Dann werden alle Register gezogen um nicht haften zu müssen. Das ist echt traurig.


    Beste Grüße

    Nicht der Fahrer findet sein Motorrad, sondern das Motorrad seinen Fahrer.

  • #16

    Ich hatte eher ein ganz anderes Problem.
    Ich hatte meine NC bei einem Händler gekauft ,der eben noch eine hatte. Mein Händler konnte mir verbindlich keine liefern. Und war ich bei meinem Händler zur ersten Wartung. Dann ging das gezeder los, Garantieheft nicht richtig ausgefüllt und das Schutzblech ( das ja bei jeder kaputt geht) wollten sie erst nicht einreichen.
    Nun warte ich seit Wochen auf nen Anruf.
    Ich dachte immer die Händler verdienen eher am Service.???
    Ich arbeite selbst als Kd Berater und muß bei solchen Aktionen immer den Kopf schütteln.


    Gruß Marcus


    ...der den Renner trotzdem noch gerne fährt

  • #17


    Hallo Soranex,


    innerhalb der ersten 6 Monate sollte die Abwicklung kein Problem sein. In dieser Zeit würde ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen - da muss der Händler beweisen, dass der Teil nicht fehlerhaft war.
    Darüber hinaus ist es immer etwas problematisch, da die Garantie freiwillig ist bzw. sich im Gewährleistungsfall die Beweislast umkehrt.


    Grüße,
    martin

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