Frage Garantie NC700

  • #1

    Das Thema wird da und dort angeschnitten, ich will es jetzt mal genau wissen. Ich hab meine NC700 bestellt, habe mich damit aber noch nicht so intensiv beschäftigt.


    - Wie lange hat man Garantie?
    - Was umfasst die Garantie?
    - Unter welchen Voraussetzungen erlischt die Garantie?


    Kann ein Händler tatsächlich sämtliche Garantieansprüche ablehnen, wenn man den Ölwechsel selbst macht, eine 12V Dose oder Heizgriffe montiert? Oder andere Umbauten vornimmt, wie ein anderer Auspuff, Rücklicht etc.?


    Hat schon jemand Erfahrungen diesbezüglich mit einem HH gemacht?


    NC700S DCT 2012-2016|34.000 km|Ermax HRA|Pyramid Fenderverlängerung|Garmin Zumo 390LM|SW-Motech Kugelkopf für RAM Mount|Givi Sturzbügel|Givi E21 Seitenkoffer|Givi Topcasehalterung|Held Stinger Tankrucksack|Oxford Premium Sport Heizgriffe|USB|

  • #2

    Servus SuperSportler,


    wie immer gilt es zu unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.


    Der Anspruch (als Konsument) auf Gewährleistung ist gesetzlich gegeben z.B. in AT 2 Jahre, wobei während der ersten 6 Monate die Beweislast beim Verkäufer liegt, danach beim Käufer.
    D.h. bei einem Mangel hast du die ersten 6 Monate gute Chancen, dass du den Teil ausgetauscht oder repariert bekommst - Ansprechpartner dabei ist dein Händler. Ich nehme an, dass das in DE ähnlich ist.


    Garantie ist eine freiwillige Leisung. Da kann der Hersteller reinschreiben was er will. Die ist auch von Modell zu Modell verschieden.


    Normalerweise verfällt diese, wenn das Service nicht fachgerecht (bei einem Honda-Händler) durchgeführt wurde.
    Wenn das Bike nicht mit zertifizierten Teilen bzw. fachgerecht umgebaut, bestimmungswidrig verwendet wurde, etc, etc, etc ... verfällt ebenfalls die Garantie.
    Oft geben die Händler noch weitere Garantie, wenn du das Service nur bei ihnen machst und alle Teile dort kaufst, etc, etc... etc...


    Mit den Garantiebedingungen werden ganze Hefte gefüllt -> Der komplette Inhalt und die Bedingungen der Honda-Garantie sind im Serviceheft aufgeführt.


    Grüße,
    martin

  • #3

    Ich habe mein Garantieheft gar nicht erst bei Übergabe ausgehändigt bekommen...
    Ich hatte ein Überführungszeichen dabei und erst nach Anmeldung bekäme ich das Garantieheft.
    Mein Bike ist zu 100 Prozent bezahlt, irgendwie sonderbar.


    Wird das so wirklich gehandhabt? Erst anmelden, dann Garantieheft. Es liegt zur Abholung beim Händler. Kommt mir wir Schule / Kindergarten vor... Aber vielleicht ist das Garantieheft Kennzeichen- gebunden... Ich weiß es nicht....


    Da ich einige Kratzer (nicht nur im Lack) bei der Übergabe festgestellt hatte und mir das schriftliche Fixieren der Mängel vorerst wichtiger war, habe ich auf Protest erstmal verzichtet, schließlich muss ich ja noch zur 1000er Inspektion und die ist bei mir im Kaufpreis drinnen.
    Findet ihr das Prozedere mit dem Garantieheft normal?


    DANKE VORAB.
    Grüsse,



    GUME

  • #4

    Hi Gume,


    klingt wirklich schräg. Du hast das Moped bezahlt, es gehört dir. Mit was für nem Schild hinten dran du vom Hof rollst, dürfte denen doch egal sein.


    Für mich klingt das mehr nach nem Druckmittel, dass du wirklich zur 1.000er wieder bei denen auf der Matte stehst und nicht bei irgend nem anderen Händler das Geld läßt. Allerdings hast du die Kosten für die Insp. auch im Kaufpreis berücksichtigt bekommen, von der Seite ein klein wenig nachvollziehbar aus Händlersicht. Sowas kann man aber auch mit dem Kunden kommunizieren...


    Denke mal, du wirst das Heft nach der 1.000er in die Hand bekommen. Dann hast du freie Wahl, wo du deine Inspektionen machen lässt.


    Grüße, Ryker

  • #5

    Moin Gume,


    ich kann mir einen triftigen Grund vorstellen, der sogar zu deinem Vorteil ist.


    Die Garantie beginnt mit Übergabe an den Endverbraucher, in der Regel ist dies der Tag der Erstzulassung.


    Du hast das Bike mit "roter Nr" abgeholt und einige Tage später zugelassen. Der Händler hätte eigentlich den Übergabetag vermerken müssen, das wäre dann Garantiebeginn gewesen. Er wartet jetzt und trägt dann den Tag der Erstzulassung ein, so hast du ein paar Tage gewonnen.

    Gruß
    Uwe
    --------------
    ohne NC
    jetzt mit GS 1200

  • #6

    Hallo Gume,


    nein, es klingt nicht sonderbar. Die Garantiezeit beginnt mit der Erstzulassung. Das ist in meinen Augen kein Kindergarten. Es ist sogar zu Deinem Vorteil. ;)


    Beste Grüße


    [Edit]
    Verdammt. Uwe war eine Minute schneller. ;)

    Nicht der Fahrer findet sein Motorrad, sondern das Motorrad seinen Fahrer.

    Einmal editiert, zuletzt von soranex ()

  • #7


    Moin SuperSport,


    wenn dem so wäre, hätte meine NC keine Garantie mehr (siehe Signatur) aber ich eine Rechtsschutzversicherung.


    Bei Ablehnung eines Garantiefalls wegen eigener Bastelei müsste schon ein ursächlicher Zusammenhang nachgewiesen werden. Wie sollte ein von dir montierter Heizgriff für den defekten Dichtring in der Wasserpumpe verantwortlich sein?


    Ich lasse mich da von vollmundigen Verkündungen eines HHs oder von Honda selbst nicht ins Bockshorn jagen, sondern vertraue auf die deutsche Rechtssprechung, die in Bezug auf Verbraucherschutz recht ordentlich ist.

    Gruß
    Uwe
    --------------
    ohne NC
    jetzt mit GS 1200

  • #8

    Klingt logisch und wäre ein fairer Zug der Werkstatt.


    Wie ist dann aber die Überführungsfahrt Garantiemäßig abgedeckt? Versicherungstechnisch ist klar, aber wer trägt die Verantwortung für festgestellte schadhafte Teile? Kann sich der Händler rausreden mit der Begründung: unsachgemäße Handhabung während der Überführungsfahrt? (Also die bereits schriftl. fixierten Lackschäden ausgenommen) Das ist doch eine Grauzone - Besitzerwechsel von Hersteller/Händler zu Kunde, aber Garantievertrag nicht abgeschlossen? Weiß da jemand bescheid?


    Grüße, Ryker

  • #9


    Hi soranex,


    nein, nein, die Garantie beginnt nicht mit Erstzulassung, sondern tatsächlich bei Übergabe an den Endverbraucher. In der Regel ist das aber der Tag der Erstzulassung.


    Stell dir vor, du hast genug Kohle und einen Tick.
    Das folgende habe ich selbst als Autoverkäufer erlebt:
    Produktionseinstellung des Käfer Cabrios (original, nicht Beetle), das letzte wurde im Januar 1980 produziert. Damals gab es Leute, deren Kind gerade geboren war. Die wollten zum 18. Geburtstag dann ein nagelneues Cabrio verschenken. Sie kauften eines und liessen es beim Autohaus Nordstadt in Hannover in klimatisierte "Frischhaltebeutel" einschweissen.


    Damals gab es noch nicht das ganze Theater um Lärm und Abgase, somit waren die Käfer auch später noch zulassungsfähig. Die Garantie hat aber bei Übergabe an die Käufer begonnen, nicht erst 18 Jahre später.

    Gruß
    Uwe
    --------------
    ohne NC
    jetzt mit GS 1200

  • #10

    ich hatte noch gar kein kennzeichen. hab mir das motorrad nach hause liefern lassen und habe trotzdem ein ausgefülltes garantieheft bekommen.
    ich würde nicht drauf wetten, dass ein händler, der erst gar kein garantieheft raus gibt, dann so nett ist und nicht das datum der motorradübergabe einträgt, so dass man dann länger garantie hat. es sei denn es ist alles nur ein versehen des händlers.

  • Hey,

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