Sichtbarkeit der LED Leuchte

  • #71


    Dann wäre es noch interessanter mal einen Vergleich der neuen LED-Scheinwerfer mit einer verünftigen Birne (z.B. extreme vision) zu haben :think:

  • #72


    Mei des ist ja fast nichts. Drum so ein Umbau

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    und man hat ein Flutlicht der Gegeverkehr sieht dich gut und trotzdem super Hell-Dunkel-Grenze und der Gegenverkehr wird weniger geblendet. Kein Polizist macht Mucken. Die meisten trauen sich eh nicht ran, da sie die Maschine nicht kennen. Aussage von einem Polizisten : ,,Normalerweise kontrollieren wir Motorräder nicht explizit auf Legalität. 1. ist das nicht meine Maschine. Der Besitzer weiß was richtig ist und was nicht und da rutscht man viel zu schnell in den Bereich wo man selber eine Anzeige kassieren kann. Solange es Andere nicht übermäßig stört oder gefährdet gehen wir da nicht drauf ein.


    2. Wenn natürlich jemand einen extrem lauten Auspuff ohne DB-Eater fährt oder viiiiieeeeell zu schnell unterwegs ist, dann schauen wir schonmal nach, aber sonst halten wir uns da raus. (Bayrische Polizei im Raum München). Diese Erfahrungen habe ich auch gemacht.


    Wenn du dir jetzt z.B. einen Nebelscheinwerfer eintragen lässt steht da erstmal Scheinwerfer so und so da. Wenn es mal ein Polizist drauf anlegt. Auch so nie erwischt worden also wie hoch ist die Chance auf einen der es anlegt und die ganzen KBA Abkürzungen kennt aufeinmal zu treffen? Drum einfach machen :lol:

    Begonnen am 3.3.2016 mit 532 Km ; 2212 ; 3653 28.06.16 ; 4193 1.7.2016 Auffahrunfall (mir hinten drauf) bei 5792KM am 21.7.16 Schwinge war verbogen, Tacho gabs unteranderem neu, aktueller Stand am 22.12.2016 10280

  • #73

    Der Bi-Xenon-Scheinwerfer in der X sieht zwar gut aus, aber wenn der Polizist oder TÜV mal aufs Scheinwerferglas schaut steht da trotzdem H4 drauf. Das wäre mir zu riskant. Wenn bei einem Unfall der Unfallgegner aussagt er wäre geblendet worden (beschleunigen, Schräglage), braucht ein Gutachter nicht lange um die Ursache dafür herauszufinden. Der Lichtstrom von 3200 Lumen der Xenons können in absoluter Dunkelheit durchaus für einige Sekunden blind machen.


    Der Anbau von zugelassenen Nebelscheinwerfer ist dagegen völlig legal und muss auch nicht eingetragen werden. Richtig angebaut blenden die auch niemanden.

  • #74


    Schlechter Rat.
    Bei einem Unfall, vor allem wenn der Unfallgegner aussagt, er sei geblendet worden, dann wird sich schon jemand finden der genau hinschaut und der sich auskennt.


    Gruß Frank,
    manchmal einfach ein wenig weiter denken. ;)

    Vorsicht, meine Beiträge können, nicht gekennzeichnete, Ironie enthalten.


    Es gibt Tage da verliert man und Tage da gewinnen die Anderen. :D

  • #75


    Sorry, ganz übersehen...


    Ich hab die HIER -->(klickmich) verbaut.


    Du musst ja von dem großen originalem Hondablinkerloch in der Verkleidung auf das kleine für die LED-Blinker kommen...

  • #76

    Sooooooooooooo,


    habe nun die gleichen Blinker wie sepp montiert, hier ein paar Impressionen.


    Vorne habe ich das TFL (Positionslicht) ans Standlicht gekoppelt und die Standlichtbirne rausgenommen. Das TFL ist ganz gut zu sehen, wie ich finde.


    Die Blinker sieht man real deutlicher als auf den Bildern (gerade auch, weil sie ja an/aus/an/aus gehen). Aber vorne sind sier mir trotzdem etwas zu unauffällig. na ja.. aber ist ok.


    Hinten habe ich das Rücklicht nicht verkabelt, sondern nur das Bremslicht. Das ist sehr hell und von hinten sehr gut zu sehen.
    Soweit ich das jetz tmitgekriegt hatte, darf man das Rücklicht nur montieren, wenn man das originale rausnimmt, mittlere abklemmt. Bei den Bremslichtern soll das so ok sein, wenn alle 3 angehen.

  • #78

    Doch nochmal kurz eine Info:


    Nach den EG-Vorschriften sind:


    1.) 1 oder 2 Positionsleuchten vorne erlaubt (daher habe ich die Standlcihtbirne in der Mitte herausgenommen) (nach StZVO nur 1)
    2.) 1 oder 2 Rückleuchten erlaubt (daher habe ich diese nicht angeschlossen) (nach StVZO nur 1)
    3.) 1 oder 2 Bremsleuchten erlaubt (nach StVZO nur 1)
    4.) 4 Blinker erlaubt (ein zusätzliches Paar bspw an den Handprotektoren ist daher nicht erlaubt)


    Ich werde daher Rückleuchten, sowie Bremsleuchten nun an einen Schalter löten, mit dem ich diese bspw. vor dem TÜV umschalten kann.


    Hierzu gibt es günstige, kleine, wasserfeste Schalter, die sich auch unter der Abdeckung oberhalb des Hinterrads gut verstecken kann. An diese kommt man dann durch das Lösen einer Kreuzschraube sehr leicht heran, um bei Bedarf umzuschalten.


    Die 3 Bremsleuchten hinten sorgen schon für viel Aufmerksamkeit, ich habe das Gefühl, dass Fahrer hinter mir wesentlich mehr Abstand halten und früher bremsen, wenn ich an Ampeln bremse. Daher werde ich die auch so angeschaltet lassen.


    Bei den Rückleuchten muss ich sehen. Ich finde es eigentlich gut, dass nur das Bremslicht aufleuchtet, weil das mehr Aufmerksamkeit erzeugt, wenn da vorher nichts geleuchtet hat.
    Mit dem Schalter hat man dann aber den Vorteil, dass man ganz normal weiterfahren kann, sollte die Glühbirne hinten mal durchbrennen auf einer Tour. Schaltet man einfach das Rücklicht der Blinker hinzu und dann geht's weiter =)


    Weitere Infos zu Änderungen am Motorrad hier: http://www.tuev-sued.de/upload…radaenderungen_082007.pdf


    Ich hoffe, ich konnte dem einen oder anderen helfen, der ebenfalls solche oder ähnliche Multifunktionsblinker montieren möchte.


    Grüße,


    Anon

  • #79


    Hmmm, ich hab mir grad mal den § 53 StVZO angeschaut...


    Da steht zu den Rückleuchten folgende Formulierung:


    Für mich ist das eigentlich keine Vorschrift, dass zwingend nur ein Rücklicht zulässig ist.


    Aber zu den Bremslichtern steht dann idiotischer Weise ernsthaft folgende Formulierung:


    :doh:
    Also ehrlich, das ist mal wieder typisch Gesetzgeber...
    Wie das zusammenpassen soll, verstehen die mit Sicherheit selbst nicht...


    Ich lass es hier drauf ankommen...
    Denn das Gesetz ist in soweit widersprüchlich und auslegungsbedürftig, wobei hier die Frage was wollte der Gesetzgeber sicher der theleologischen Auslegung vorgehen dürfte.
    Und es kann mir auch niemand erklären, weshalb ein deutlich besser sichtbares und vom Rücklicht getrenntes Bremslicht verboten sein sollte...
    Wie gesagt, ich nutze die Blinker nur zusätzlich als Bremslicht, nicht als Rücklicht. Das habe ich extra.
    Und so habe ich Rücklicht und Bremslicht deutlich voneinander getrennt, was viel besser sichtbar ist.


    An meiner Big hatte ich übrigens die gleichen LED-Bremslicht/Rücklicht/Blinker-Kombis dran und hab damit problemlos TÜV bekommen und in einer Polizeikontrolle sagte mir mal ein Polizist dass er die Lösung mit dem dreifachen Bremslicht (da hatte ich sogar die Blinker + ein zusätzliches LED Bremslicht auf dem Fender getrennt vom Rücklicht) echt Super findet und ihm völlig egal ist ob das der StVZO entspricht, weil es nur ein mehr an Sicherheit bringt...
    Die sind damals echt 20 Minuten hinter mir her gefahren bevor Sie mich angehalten haben... Mann hab ich geschwitzt vor Angst weil ich nicht wusste was die von mir wollen.
    Und dann kam nur die Aussage Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte, und Ihr Bremslicht ist echt SUPER :clap:

  • #80

    Hey, das ist korrekt. Nach der StVZO ist nur eine BRemsleuichte an Krafträdern zulässig (Vor 1988 war auch gar keine vorgeschrieben).


    Bei allen Fahrzeugen und Leuchten, die nach der EG-Norm homologiert sind, sind aber bis zu 2 Bremsleuchten zulässig.


    Grüße,


    Anon

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