Zitat von sepp-tAlles anzeigenWenn unser Rechtssystem tatsächlich so funktionieren würde, dass man aus politischen Gründen gegen die eigene Überzeugung eine verschärfte Strafandrohung gegen einen Satiriker/Journalisten/Reporter/o.ä. zulässt, ....
(das ist meine persönliche Meinung als Jurist und meine private Meinung als Mensch mit eigenem Kopf und Gewissen)
Wenn es denn so wie von dir beschrieben wäre....
Ist es aber nicht (den unseligen Part der "Majestätsbeleidigung" lasse ich jetzt mal außen vor) mir geht es einzig um den Vorwurf der Beleidigung.
Und wenn sich jemand (auch wenn er "Erdogan" heißt) beleidigt fühlt (und dieses "Schmähgedicht" sehe auch ich als üble Beleidigung), die andere Seite aber meint es wäre "Satire" und eben keine Beleidigung, wie sonst soll man das klären, als es einem ordentlichem deutschem Gericht zu überlassen ?
Ich sehe da eben keine politischen Gründe/keine verschärfte Strafandrohung - Satire ist gut und richtig, aber die Grenzen zw. Satire und Beleidigung sind mitunter fliessend und wenn man sich da nun gar nicht einig werden kann, dann s.o.
Warum sollte da für Böhmermann ne "Extrawurst" gebraten werden ? Und was soll am Verhalten unserer Kanzlerin, in diesem komkreten Fall, falsch sein ?
Sie überlässt die Beurteilung unserer Judikative, ergreift insofern weder Partei für Böhmermann, noch für Erdogan - hast du (als Jurist) so wenig Vertrauen in deinen Berufsstand, das du darin ein Problem siehst ?