Hier sind die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Die Neuregelung zur Änderung der Fahrerlaubnisklassen tritt am 19.1.2013 in Kraft.
Von den Einschränkungen gegenüber derbisherigen Rechtslage sind nur Personen betroffen, deren Fahrerlaubnis dieser Klassen ab dem 19.01.2013 erteilt wird. Für alle "Altinhaber" gilt Bestandschutz. Von Verbesserungen und Erweiterungen einer Fahrerlaubnis profitieren jedoch allen Inhabern dieser Fahrerlaubnis.
Befristung der Führerscheindokumente
Die Klasse AM wird als neue Klasse für Kleinkrafträder eingeführt. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bzw. 4 kW Leistung. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die Fahrerlaubnisklassen M und S.
Änderungen in der Klasse A1
Die bisherige Definition - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW - wird ergänzt: Künftig muss auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Leichtkrafträder die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden - ohne das neue Merkmal zu beachten. Die bisherige 80 km/h-Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt.
Einführung der Klasse A2
Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.
Stufenweiser Zugang bei Zweiradklassen
Wer die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächsthöheren Fahrerlaubnisklasse: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung ablegen, aber keine theoretische mehr. Das gilt auch für den Inhaber einer alten Klasse A1 oder 1b. Auch derjenige, der von seiner ab 19.01.2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A2 auf die unbeschränkte Klasse A umsteigen möchte, benötigt eine praktische Prüfung. Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln. Das Mindestalter für den Direkteinstieg in Klasse A wird von 25 auf 24 Jahre abgesenkt.
Neuregelung für Trikes
Die Neuregelung schreibt für das Führen von Trikes ab dem 19.01.2013 eine Fahrerlaubnis der Klasse A vor (vorher Klasse B). Das Mindestalter hierfür wird auf 21 Jahre angehoben. Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen damit weiterhin Trikes führen.
Außerdem berechtigt die vor dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B auch weiterhin zum Mitführen eines Anhängers hinter einem Trike.
Krafträder mit Anhänger
Ab dem 19.01.2013 darf kein Anhänger für Krafträder mitgeführt werden.
Dies gilt für Motorrad-Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 erteilt wurden. Wegen des Bestandsschutzes betrifft diese Neuregelung nicht die Altführerscheininhaber.