Von der NC geschubst

  • #41

    Hallo Wossi, ich glaube, es gibt da keinen Automatismus.
    Meine Frau hatte vor ein paar Jahren einen unverschuldeten Unfall auf der Autobahn (eine Fahrerin ist ihr an einer Auffahrt wegen Glatteis in die Seite gerutscht...), lag dann für ein paar Tage im Krankenhaus, und zu einer Körperverletzungsklage hat uns unsere Anwältin quasi überredet.
    Von allein wäre da nichts passiert.


    Es grüßt
    sin_moto,
    der der Meinung ist, dass die Entschädigung ohne anwaltliche Vertretung geringer ausgefallen wäre

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  • #42

    Die Initiative geht dabei von der Staatsanwaltschaft aus, soweit ich das kenne.
    Natürlich kann man auch selbst Anzeige erstatten.


    Mag sein, dass ich falsch liege, aber so ist mein Wissensstand.
    Aufgenommene Verletzung bei den ermittelnden Beamten, Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Körperverletzung.

  • #43


    Ich wollte nicht und habe glaube auch nicht pauschalisiert.


    Ich habe mich nur über die Aussage des Fahrers "Ich bin behindert." gewundert.


    Entweder ist diese völlig irrelevant, da sie keinen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit hat
    (man kann also in diesem Fall nur vom Verhalten des Fahrers auf die Fahrtüchtigkeit schließen)
    oder
    sie ist relevant und hat Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit
    (nun sind Behinderung und Verhalten für einen Schluss auf dessen Fahrtüchtigkeit relevant).


    Ich habe mir lediglich vom Verhalten des Fahrers (langsames Einfahren + nur in eine Richtung gucken) auf eine mögliche Untauglichkeit geschlossen.
    Dafür könnte die Behinderung der Grund sein oder was auch immer.


    Klar haben Alkoholidioten auf den Straßen nichts verloren, aber genauso auch Leute die durch andere Faktoren fahruntauglich sind.


    Letztendlich geschieht das "für fahruntauglich befinden" ja spätestens (leider erst) durch (eine Häufung und somit Punkte/Führerscheinentzug von) "Es ist etwas schlimmes passiert." bzw. "Er/Sie wurde erwischt."

  • #44


    Da hat Nelso wohl den Sheriffs vor Ort nicht mitgeteilt, dass er sich verletzt hat, somit ist die strafrechtliche Geschichte erst einmal gegessen! Er könnte allerdings auch noch nachträglich bei der Polizei angeben, dass er sich verletzt hat. Dann geht die Geschichte erst zur Staatsanwaltschaft - hat übrigens nichts mit der Wiedergutmachung des Körperschadens zu tun! Das ist eine privat-rechtliche Angelegenheit. Müsste man bei der gegnerischen Versicherung anzeigen, die zahlen dann nach "Richtwerten". Zahlen die nicht oder zu wenig, kann/muss man klagen... .

  • #45

    Hallo


    Die Versicherungen sind doch selbst schuld. Sie versuchen den Geschädigten mit möglichst wenig abzuspeisen und dann zögern diese die Zahlung oft hinaus oder ziehen Grundlos etwas ab. Ich für meinen Teil würde bei einem nicht verschuldeten Unfall immer einen Anwalt nehmen, da es das ganze vereinfacht und beschleunigt .


    Gruß Michael

  • #46

    Hallo Nelso


    das ist ja zum Glück noch mal gut gegangen und Dir ist nicht allzuviel passiert. Der Schmerz sitzt tiefer wg. der Maschine, das kann ich nach vollziehen.
    Ich wünsche Dir auf jeden Fall gute Besserung, der Sommer kommt ja erst noch und Du wirst sicherlich noch viele Touren dieses Jahr unternehmen.


    Melde Dich wieder, wenn alles wieder im Lot ist, dann können wir ja eine kurze Tour unternehmen.




    Ciao

    Viele Grüße aus dem Frankenland



    Michael



    NC750XD in Rot/ Hauptständer/Garmin Zumo390/ Garmin Reifendrucksystem/und in Planung: Orig. Hondaheizgriffe

  • #47

    Hallo Nelso,
    auch von mir ein Glückwunsch für den "glimpflichen Ausgang für Dich".


    Da es gerade zu meinem Lieblingsthema passt (wie mache ich unaufmerksame Zeitgenossen auf mich aufmerksam und spreche eine deutliche Warnung aus) - das ist der Grund warum ich bei meinen Mopeds immer eine Hupe STREBEL Nautilus montiere - den manchmal überwinden 121 db auch Schwerhörigkeit und Unaufmerksamkeit. Ist zwar keine Garantie für den Erfolg, aber bei mir hilft es seit Jahren pro Saison mindestens 2-3 Attacken abzuwehren.


    Gruß KARL

  • #48

    Einen schönen guten Morgen an alle,
    und zunächst ganz herzlichen Dank für die vielen Posts, die guten Wünsche und die vielen Tipps von Euch allen.
    Es ist schon überwältigend, welche Anteilnahme mein Eintrag ausgelöst hat. Und selbstverständlich gibt es auch viele, z.T. sehr kontroverse Meinungen zur Vorgehensweise nach so einem Unfall.
    Ich will Euch kurz den derzeitigen Stand schildern.
    Nochmals schnell zum Unfallhergang:
    Ich bin der Meinung, dass der Unfallgegner auf Grund seiner Behinderung (ich tippe wegen mehrerer Anzeichen und fachlicher Erfahrung auf MS) deutlich in der Reaktion verzögert war. Er hätte ganz klar den Zusammenstoß verhindern können. Es bestand kurz vor dem Aufprall Blickkontakt und die Zeit hätte schon wegen der geringen Geschwindigkeit locker zum Bremsen ausgereicht.
    Und damit klar ist: Natürlich sind Behinderte nicht per se untauglich zum Autofahren und oft genug sehr auf das Auto angewiesen. Das bleibt unbestritten für mich.
    In diesem expliziten Fall jedoch hat nach meiner Meinung die Behinderung des Unfallverursachers zum Unfall beigetragen oder diesen sogar verursacht. Deshalb habe ich auch mit der Versicherung des Unfallgegners nochmal Verbindung aufgenommen und genau diese Vermutung ohne jede Emotion geschildert. Dort war man sehr dankbar für meinen Hinweis und wird eine Überprüfung veranlassen.


    Auch sonst war der Kontakt von Seiten der Versicherung (Signal Iduna) außerordentlich freundlich und kompetent. Mir wurde sofort ein Leihfahrzeug (leider nur Auto) angeboten oder eben eine Nutzungsausfallentschädigung (für die ich mich nun entschieden habe). Mir wurde außerdem mitgeteilt, dass der Fall hier ganz klar wäre (selbstverständlich kann ich auch im Nachhinein noch einen Anwalt einschalten, wenn sich dies als erforderlich herausstellt). Man will von Seiten der Versicherung und bei einem Schaden von unter 3.000,-€ (davon gehe sowohl ich, als auch die Werkstatt aus) auch auf ein Gutachten verzichten. Antrag auf Entschädigung für die Wertminderung ist von mir gestellt.


    Gesundheitlich mache ich mir keine Sorgen. Da ich vom Fach bin, kann ich die "Verletzungen" und das Risiko von Spätfolgen sehr gut einschätzen. Es waren zwei kleine Hautabschürfungen und eine Prellung am li Hüftgelenk, die heute schon kaum mehr zu spüren ist. Lt. Versicherung gibt es hierfür eine kleine finanzielle Entschädigung. Das genügt mir.
    Ich werde auf keinen Fall "herausholen was herauszuholen ist". Auch wenn dies vielleicht nicht dem sogenannten Zeitgeist entspricht.
    Wenn meine NC wieder makellos vor mir steht und möglichst keine Gefahr mehr von meinem Unfallgegner für die Allgemeinheit ausgeht (ich werde dies bei der Versicherung nochmals in einiger Zeit versuchen abzufragen), bin ich äußerst zufrieden.
    Ich wünsche Euch allen nun ein schönes und vor allem unfallfreies Wochenende
    und bedanke mich nochmals für die große Resonanz.
    Und nur noch am Rande: Gewalt lehne ich in jedweder Form schon aus innerster Überzeugung absolut ab. Dies gilt auch für verbale Äußerungen!
    Der Nelso

    Meine Reflexe sind miserabel. Einmal bin ich von einem Auto überfahren worden, das einen Platten hatte und von zwei Typen geschoben wurde


    Member of FNCR

  • #49

    Hallo nelso,
    auch von mir alles Gute beim Glück im Unglück.
    Ich wünsche Dir eine ruhige Hand und wache Augen beim Vertreten Deiner Interessen.


    Prinzipiell will eine Versicherung alles schnell und günstig abwickeln; manch Rechtsanwalt dagegen will zuerst das Beste für sich. Besonders, wenn er einen Abschleppdienst und eine Werkstatt und einen Gutachter und einen Stellplatz kennt. Plötzlich scheppen sich alle im Kreis die Taschen auf Kosten der Versicherungen voll. Egal, wann Dein Fahrzeug wieder fahrbereit ist.......


    Daher muss der Anwalt nicht IMMER der beste Weg sein.


    Nutzungsausfall/Ersatzfahrzeug gibt es m.W. nur, wenn das Moped Dein einziges Fahrzeug ist und kein "Freizeitgerät".


    Gruß aus E,
    Pietzt.

  • #50

    Hallo Pietzt,
    ja noch schnell zum Ersatzfahrzeug. Auch hier Entgegenkommen der Versicherung. Da ich zwar noch ein Auto Meins nenne, dieses aber fast ausschließlich von meiner Frau auf dem Weg zum Arbeitsplatz in Erlangen genutzt wird, bekomme ich entweder ein Leihfahrzeug oder eben den Nutzungsausfall ersetzt.
    Nelso

    Meine Reflexe sind miserabel. Einmal bin ich von einem Auto überfahren worden, das einen Platten hatte und von zwei Typen geschoben wurde


    Member of FNCR

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