Zitat von DucAlles anzeigenFreigegeben nicht, aber sieht optisch nach Original aus (ist es ja auch). Die ganz genauen Hüter des Gesetzes schrauben schon mal den dB-Killer raus um sicher zu sein, dass dieser nicht gekürzt wurde. Drei Millimeter mehr im Durchmesser bemerkt niemand.
Wie der grössere Eater wirklich aussieht werde ich hier posten, sobald ich ihn habe.
Höchststrafe für das Fahren mit zugelassener Anlage ist eine Anzeige in der Schweiz. Diese endet mit 1-3 Mte. Fahrverbot und Busse plus Schreibgebühr (+/- 1000.-).
Immer wieder geil bei euch Eidgenossen....Schreibgebühr....ich lach mich weg...Mir würde auch mal die Fahrerlaubnis in der Schweiz entzogen, die haben dann sogar noch mein Auto zu dem Hotel gefahren (fand ich sehr nett), aber im Nachhinein für "Umtriebe" wieder was kassiert.