Top Speed der 700X?
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#132 . . . meinen persönlichen Geschwindigkeitsrekord aufgestellt, den ich seither nie mehr überbieten konnte….
Es grüßt sin_lange-her
ja, ja - ich weiß. Im Alter ist man nicht mehr so schnell. Man wird langsamer. Ich weiß wovon ich rede (schreibe)
Die damals gemessenen 188 km/h war die reine Tachoanzeige. Der Staat fordert eine Falschanzeige (nur Plus-Tolleranzen).
In welchem Maß der Tacho erzwungener Maßen lügt, kann man mittels GPS leicht überprüfen.
Wenn ich einmal der Schnellste sein möchte, dann male ich mir mit weißem Filzstift 220 km/h auf's Display.
Reinhard
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#133 Der Staat fordert eine Falschanzeige (nur Plus-Tolleranzen).
Es ist die EU und die fordert kein "Lügen", sondern bei ab 1991 zugelassenen Fahrzeugen eine Abweichung von maximal 10% +4km/h (tolle Null-Toleranz erlaubt).
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#134 . . . ja - inzwischen ist es eine Verordnung der EU.
Im Rahmen der Vereinheitlichung der Staaten/Länder-Gesetze gibt es seit eine entsprechende EU-Verordnung.
Zuvor galt diese Regelung jeweils in der Bundesrepublik und auch in Frankreich.
Selbst in der DDR gab es eine solche Vorgabe. Die DDR war nicht EWG/EU-Mitglied. Die war RGW-Mitglied.
Tachos für Fahrräder waren von dieser Verordnung nicht betroffen.
Reinhard
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#135 Ich durfte in meinen bisherigen Leben nacheinander 8 Autos & 5 Motorräder mein Eigen nennen.
Bei keinem dieser Fahrzeuge hat mich die Endgeschwindigkeit interessiert, geschweige habe ich diese ausprobiert.
Aber das ist natürlich auch ein persönliches Interesse, ob einem das was gibt…
P.s.: doch mein 50er Roller hatte ich sehr oft auf Topspeed 😂
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#136 . . . ja - inzwischen ist es eine Verordnung der EU.
Im Rahmen der Vereinheitlichung der Staaten/Länder-Gesetze gibt es seit eine entsprechende EU-Verordnung.
Zuvor galt diese Regelung jeweils in der Bundesrepublik [...]
Vor 1991 und seit 1975 war es ebenfalls eine EU-RiLi, die 7% mehr erlaubte.
"Diese Regelung" gab es in der StVZO der Bundesrepublik nicht, nicht mal eine dieser Regelungen.
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