Mahlzeit,
da ich am Freitag mein Zweitmoped beim TÜV vorstellen durfte, habe ich die Chance mal genutzt und das Thema Reifenfreigabe angesprochen...
Aussage des Prüfingenieurs:
Mit Wegfall der Marken-/Produktbindung eines oder mehrerer Reifentypen aus dem Fahrzeugschein, ist für den Kunden in erster Linie die Dimensions- und Spezifikationsangabe in den Papieren bindend. In der Regel wird nur diese Übereinstimmung bei der TÜV-Prüfung bzw. Verkehrskontrolle geprüft.
ABER: Die Überprüfung einer Freigabe seitens des Hersteller wird einfach nur aufgrund des erhöhten Rechercheaufwands für jedes zu prüfende Moped nicht durchgeführt und nicht, weil es schnurz-piep-egal ist!! Der Prüfer ist dazu berechtigt, eine direkte Freigabe des Herstellers in Papierform zu verlangen bzw. fragt es entsprechend vor Ort per Rechner ab und er hat laut eigener Aussage im direkten Kollegium Prüfer, die dies auch wirklich abprüfen! Keine Freigabe erhältlich/vorzeigbar - ciao,ciao Plakette! Was das Vorgehen eines Unfallgutachters im Schadens-/Versicherungsfall angeht, hat er mit wenigen Worten deutlich gemacht: es wird alles, wirklich alles zerlegt und auf Konformität hin geprüft. Keine Chance, dort mit Nachsicht zu rechnen, auch wenn die Spezifikation passt.
So viel dazu von meiner Seite. Wie das nun jeder persönlich in seinem Alltag handhabt, ist jedem selbst überlassen. Wollte die Info aus erster Hand nur nicht im stillen Kämmerlein verpuffen lassen. "Hätt ich das gewußt..." - wer hat den Satz nicht schon mal von sich gegeben...
Grüße, Ryker