Genaue Regelung Tagfahrlicht für Motorräder ab 01.04.2013

  • #1

    Seit 1. April 2013 sind Tagfahrleuchten (TFL) auch an Motorrädern erlaubt. Das Essener Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) weist darauf hin, dass nur Tagfahrleuchten angebaut werden, die nach ECE-R 87 geprüft und genehmigt sind.
    Die Kennzeichnung von Tagfahrleuchten ist "RL".
    Die Lichtfarbe ist weiß.
    Erlaubt sind laut IfZ wahlweise eine oder zwei TLF.
    Die Tagfahrleuchte darf mittig oberhalb oder unterhalb des Hauptscheinwerfers sowie seitlich montiert werden. Bei einem seitlichen Anbau darf der Rand der leuchtenden Fläche der TFL nicht mehr als 25 Zentimeter aus der Fahrzeugmitte ragen.
    Bei Verwendung von zwei Tagfahrleuchten sind diese symmetrisch zur Fahrzeug-Mitte anzuordnen, der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen darf nicht mehr als 42 Zentimeter betragen. Die Einhaltung dieses Maximalabstandes entfällt, wenn das Tagfahrlicht in andere vordere Leuchten integriert ist oder bei symmetrischer Anordnung innerhalb der Fahrzeugsilhouette liegt.
    Bei einem geringeren Abstand als 40 Millimeter zu einem Fahrtrichtungsanzeiger sind Sonderregelungen einzuhalten (Erkennbarkeit des Blinklichts).
    Grundsätzlich gilt, dass Tagfahrleuchten mindestens 25 Zentimeter bis maximal 1,50 Meter über dem Boden angebracht werden und horizontal nach vorne stahlen müssen.
    Sie dürfen mit der Lenkung mitschwenken.
    Das Tagfahrlicht muss sich automatisch einschalten, sobald der Motor läuft.
    Es muss sich automatisch ausschalten, sobald das ,,Fahrlicht (Hauptscheinwerfer-Abblendlicht, Rücklicht und Nummernschildbeleuchtung) eingeschaltet wird. Dies gilt nicht für die Betätigung der Lichthupe.
    Nach Einschätzung des Instituts für Zweiradsicherheit könnte dies durch einen separaten Wechselschalter für Abblendlicht und TFL realisiert werden.
    Auch bei eingeschaltetem TFL muss das Rücklicht brennen.
    Die Nummernschildbeleuchtung kann, muss aber nicht eingeschaltet sein.
    Der Anbau muss nicht von einer Prüforganisation abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Allerdings muss der Anbau ordnungsgemäß vorgenommen werden, damit es bei der nächsten Hauptuntersuchung keine Schwierigkeiten gibt.
    ********************************
    Ich habe mir ein entsprechendes Tagfahrlicht und Montagematerial besorgt. Die Befestigung erfolgt an der Gabelbrücke (Gewindeloch) mit Abstandshalter. Den Strom nehme ich vor der Glühbirnenfassung ab und montiere dann einen wasserdichten Wechselschalter unterhalb der Tachokombination. Vom Wechselschalter, geht der Strom dann je nach Schalterstellung, zum TFL oder Abblendlicht.
    Wenn ich alles fertig habe mache ich mal ein Foto 8-)


    Gruß
    RobbiTobbi

  • #2

    Mon Moin,
    mal ne ganz dumme Frage,
    was soll ich mit einem Tagesfahrlicht am Mopped anfangen ?
    Am Tag scheint bei mir die Sonne und Nachts der Mond,
    Ne , wirklich, ich habe einen Scheinwerfer am Mopped und der geht an,. wenn ich starte und aus, wenn ich aufhöre.
    Alles andere geht nur auf kosten der Zubehör Industrie.


    Gruß


    Manfred

    Liebe Grüße aus der schönsten und größten Stadt an der Elbe


    Manfred

  • #3


    Kann man machen Manfred, muss man aber nicht, ist doch gut das es erlaubt ist.
    Ich fände es zwar auch komisch wenn nun der "schöne" Scheinwerfer mit Abblendlicht dunkel bleibt, aber wohl alles Gewohnheit. Wer so was möchte kauft sich das eben und bastelt es dran zugunsten der Zubehör Industrie, schaden wird es niemandem. Auch nicht der Batterie, es sei denn alle Register werden dann doch auf einmal gezogen. :whistle:

  • #4

    Unter dem Aspekt "gesehen werden" macht zusätzliches Licht nur dann Sinn, wenn es auch wirklich zusätzlich ist.
    Wenn sich also die sesselfurzenden Bürokraten dazu entschließen könnten zwei LED-Lichter an der Front zusätzlich zu dem Abblendlicht zu erlauben würde ich mir das mit Sicherheit auch holen.

  • #5

    ...das passt doch


    Entweder Abblendlicht an und Tagfahrlicht aus, oder zusammen im Betrieb mit dem Hauptscheinwerfer
    wenn das Tagfahrlicht zu 50 % abgedimmt ist, oder Tagfahrlicht 100% an und das Abblendlicht aus.


    Viele Grüße
    Harry

  • #6



    Wie kommst du denn darauf, dass das Rücklicht leuchten muss. Hab ich so im Gesetzestext nicht gefunden.
    Steht aber auch nicht drin das es nicht leuchten darf.



    Wenn du das so machst, gibt es noch das Problem, dass dein TFL auch leuchtet wenn du auf Fernlicht schaltest.
    Lichthupe wäre ja ok, aber Fernlicht und TFL darf nicht sein.
    Du könntest das mit einem KFZ-Relais mit Umschaltkontakt lösen.

    Gruß Jörg

  • #7


    Ein Sicherheitsplus haben, weil mit einem einzelnen Scheinwerfer die Geschwindigkeit für andere sehr schlecht einzuschätzen ist. Genau deshalb will ich TFL haben. Außerdem sparen die LEDs Strom und damit Sprit.


    Mal wieder toll, was da für überflüssige Regeln erdacht wurden. Automatisch mit dem Motor anschalten, blah .. also kein Hauptlichtschalter zulässig, oder wie?

  • #8


    Ich nicht, die Informationen stammen vom Essener Institut für Zweiradsicherheit (IfZ) :naughty:


    Danke für den Hinweis, muss ich noch einmal genau prüfen. Bin eben doch kein Elektroniker. :think:


    BASt-Studie empfiehlt Tagfahrleuchten für Motorräder
    http://www.bast.de/cln_016/nn_…eihe-f/2009-2008/f71.html


    Wurde auch hier schon einmal diskutiert: http://www.nc750.de/forum/viewtopic.php?f=55&t=1131&start=75



    LG
    RobbiTobbi

    2 Mal editiert, zuletzt von RobbiTobbi ()

  • #9

    Die Tagfahrlichter haben im Regelfall drei Anschlüsse.
    Masse, Plus und einen Plus der ans Abblendlicht geht. Sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird schaltet sich das TFL automatisch aus.

  • #10


    Genau, geht auch! Muss man halt nur das Abblendlicht ein/aus schalten und das Fernlicht mit einbeziehen.

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