• #1

    Mal eine Frage an das Forum:
    Gilt das Recht am eigenen Bild auch für Motorräder?


    Folgendes erlebte ich letzte Woche bei einer Ausfahrt an einem Motorradtreff (Fähranleger Lühe-Wisch).


    Blauer Himmel, kein Niederschlag, Bike-Wetter/Foto-Wetter: es hatten sich sogar ein paar Harleys zu den normalen Bikern gesellt und ihre Chromstücke etwas von und abgesetzt einzelnd geparkt.
    Ein Herr, augenscheinlich ein Hobby-Fotograf (ohne Motorrad) der bis eben noch die Elbe und die Schiffe darau fotografiert hatte, näherte sich den Harleys. Er konzentriete sich auf ein besonders blinkendes Fahrzeug. Eigner der Fahrzeuge waren nicht anwesend oder standen entfernt von ihren Bikes. Der Herr begann zu fotografieren.
    Eine friedlich Atmosphäre an der Wurstbude, aber plötzlich Lärm. Die (offensichtliche)Eignerin attakierte mit lauten und erregten Worten den Fotografen:
    Sowas geht ja wohl nun garnicht, einfach zu fotografieren ohne zu fragen.
    Nachher findet sie ihr Motorrad noch im Internet, unmöglich!
    Es folgten noch andere Worte, die es aber zu wiederholen nicht lohnt.
    Der Fotograf und ich (abseits stehend in Beobachterrolle) waren ratlos:


    Darf man das nun oder hätte man fragen sollen ( aber wie) oder sind Harleys doch keine Bikes und stehen deshalb unter besonderen Schutz.
    Oder hatte die Gute nur mächtig einen an der Waffel
    , mein Moped kann jeder Fotografieren, wenn er möchte auch ohne zu fragen.

    Euch allen immer eine heile Rückkehr


    Aus dem schönsten städtischen Stau Deutschlands ....................



    Stefan


    Integra fahren-einfach nur G E I L

  • #4

    Hmmm ....


    Ich hab das in der Autoscene schon umgekehrt erlebt.
    Ein Kollege hatte ein Auto neu aufgebaut und getuned und war dann auch damit in 2 Zeitschriften abgebildet.
    Da er viel auf Treffen unterwegs war wurde auch viele Fotos von dem Auto gemacht.


    3 Monate später wurde das Auto, weil es in der CRX-Scene, bekannt war dann plötzlich von einigen Firmen, seriösen wie auch Zweilichtigen, in ihrer Werbung verwendet.
    Komischerweise waren es auch dann noch immer Firmen von denen wer keine Teile verbaut hatte.


    Er ist damals mit Erfolg dagegen vorgegangen.
    Die Seriösen habe eingelenkt und sind danach als "Sponsor aufgetreten".


    Ich kann verstehen das jemand was dagegen hat wenn sein Aussergewöhnliches Bike nich fotofiert wird.
    Allerdings bin ich dann auch nicht au typischen Treffpunkten und treffen unterwegs !



    Grüssle TOM

  • #5

    also ich halte das auch nicht für einwandfrei einfach zu fotographieren. Man stelle sich mal vor ein Foto von hinten ...man sieht das Kennzeichen und einen nichtvorhandenen DB-Eater. Je nach dem wo das Foto landet ...
    Das Argument mit "dann darf ich nicht zum Bikertreff gehen" lass ich hier nicht gelten. Man kann ja auch keine Leute am Strand fotographieren und dann sagen "selber schuld" oder gar im FKK verein :dance:
    Außerdem finde ich auch wichtig ob mit dem Foto anschließen Komerz gemacht wird oder es im Privaten Fotoalbum landet.


    aber das ist jetzt mehr eine moralische Meinung...

  • #6


    Klar kann man das. Für private Nutzung ohne Veröffentlichung kann alles und jeder im öffentlichen Raum fotografiert werden, auch wenn einem irgendwelche Schlaumeier gern mal was anderes einreden wollen.

  • #7

    Sehe ich auch so: alles, was ungeschützt und frei zugänglich und öffentlich in der Gegend rumsteht, darf ich fotografieren. Das Bild auch für den nicht vorhandenen DB-Eater und die Leute am öffentlichen Strand. Wer das nicht möchte, muss sich bzw. seine Sachen aus der Öffentlichkeit rauslassen.


    In dem Moment, wo ich die Bilder veröffentliche oder kommerziell nutze, sieht das ganze rechtlich mit Sicherheit anders aus. Ich darf nur an die Diskussionen bei den Fotos von Mitgliedern der britischen Königsfamilie oder bezüglich Google Streetview erinnern.


    Gruß, Michael

    Viele Grüße, Michael

  • #8

    Hallo, eine ähnliche Diskussion gab es mal in einem Fotoforum. Sinngemäß hieß es dort das man unterscheiden muß. Man darf z.B. bei Dorffesten, Bikertreffen usw. Fotografieren aber nicht im privatraum des "Opfers" Wenn ich das veröffentlichen will gibt es noch einige andere Regeln. Man darf das nicht unterschätzen! Das bezog sich allerdings auf Personen. Im Zweifel hilft es immer höflich zu fragen, wenn der jenige nicht will dann lasse ich es sein und bekomme keinen Ärger.

    Viele Grüße Tilo :)

  • #9



    Dann ist eine Harley Deiner Meinung nach doch mit einem Menschen zu vergleichen und hat dieselbe Persönlichkeitsrechte?

    Euch allen immer eine heile Rückkehr


    Aus dem schönsten städtischen Stau Deutschlands ....................



    Stefan


    Integra fahren-einfach nur G E I L

  • #10


    Ich denke, nach allem was ich jetzt gelesen habe, das die Gute, wenn sie ihr Chromstück schon "unbewacht" abstellt, ein Schild anbringen könnte mit ungefähr dem Text: Bitte erst nach Rückfrage mit mir (Besitzer) fotografieren. Vielleicht ergänzt mit der Handy-Nummer. Dann weiß man, das man vermintes Gelände betritt! Es sind ja nicht alle Menschen böswillig und man muss es nur wissen...

    Euch allen immer eine heile Rückkehr


    Aus dem schönsten städtischen Stau Deutschlands ....................



    Stefan


    Integra fahren-einfach nur G E I L

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!