Warmlaufen lassen?
-
-
-
#12 Hey Gregor,
Du solltest die Vorteile des gezielten Warmlaufens besser nutzen!
Ich verwende dazu den "Standgas-Temponaden" - oder wie hieß das noch.... , na ja, jedenfalls fixiere ich den Gasgriff, erhöhe das Standgas auf ca. 6.000 U/min (bis zum Begrenzer ist nicht nötig, da bei 6.000 U/min nach meinen Messungen die Vibrationen im Kaltlauf am größten sind):Durch die Vibrationen manövriert sich meine X dann durch den leicht nach aussen abfallenden Garagenboden "automatisch" aus der Garage => direkt in die Startposition!!
Kleiner Tip noch am Rande: in der Garage sollte sie natürlich nicht auf dem Hauptständer abgestellt sein, sonst könnte sie nach dem Ankleiden auf der Straße stehen... . Nicht so toll - auf dem Seitenständer ist der Rückwärtsweg eine Kurve, dann steht sie auf dem Gehweg vor der Garage!
Absolut genial!!! Unbedingt ausprobieren - komfortabler geht es nicht!!
-
-
-
#14 Wichtig wäre noch die richtige Wahl der Uhrzeit für das Vorhaben. Die Zeit zwischen 01:00 Uhr und 04:30 Uhr könnte optimal sein. Und nicht vergessen Windschild frei kratzen. In anderen Ländern macht man den Motor erst garnicht aus. Damit entfällt das Problem. Man kann aber auch eine offene Heizquelle unter den Motor stellen. Tauchsieder sollen auch ein probates Mittel sein, um die Zeit des Warmlaufen lassen abzukürzen.
O.k. ich versuche mal jetzt einen ernsthafteren Ansatz, da dieses Thema nicht bei Lustiges/Kurioses gepostet wurde.
Die Ansicht kann ich nicht teilen, dass es sich in Deinem Fall um einen rechtsfreien Raum handeln soll. Der § 30 Abs.1 StVO regelt dies. Es ist natürlich das Wort "unnötig" nicht eindeutig definiert. Da Du aber als Wohnsitz PLZ 82284 angegeben hast, hilft der Blick in Art. 12 BayImSchG
Motoren
(1) Es ist verboten,
1 .lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig laufen zu lassen,
2 .motorisierte Schneefahrzeuge, insbesondere Motorschlitten zu betreiben,
3. Verbrennungsmotoren von Krafträdern oder Verbrennungshilfsmotoren von Fahrrädern in unmittelbarer Nähe fremder Wohnungen sowie in der freien Natur ohne Notwendigkeit anzulassen und laufen zu lassen.
Hatte irgendwo gelesen, dass ein Verstoß mit bis zu 2500 € geahndet werden kann.Zu bedenken gebe ich noch, dass andere sich extra einen Hauptlichtschalter einbauen wollen, damit es mit der Nachbarschaft klappt.
-
-
#15 Zitat von mikewettDas erste Bier schon um 09:22 Uhr
Na dann war's wohl eher das letzte.... ...man hört ja gar nix mehr vom Gregor.....
und Chrissi, deine vorgeschlagene Uhrzeit wird nix, denn der muss doch auch noch die Drossel checken aber die schläft doch nachts.
@ Gregor sicherlich wolltest du doch wohl nur unseren Humor auf den Prüfstand stellen -
-
-
-
-
-
-
-
-
Hey,
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.
Jetzt anmelden!