Polizei beschlagnahmt Motorrad, um Telemetriedaten auszulesen

  • #1

    Heute hat die Polizei Berlin auf ihrer offiziellen Facebookseite gepostet, dass sie ein Motorrad beschlagnahmt haben, weil der Fahrer viel zu schnell unterwegs war. Um Beweismittel zu sichern, möchten sie die Telemetriedaten auslesen.


    Hinweis: Der Artikel lässt sich scheinbar leider nur mit einem aktiven Facebook - Konto lesen, daher anbei ein Screenshot.


    Facebook Polizei Berlin will Telemetriedaten auslesen


    Dass auch moderne Motorräder viele Daten speichern, die man auslesen kann wie beim Auto (Fehlerspeicher usw.) ist klar. Nur frage ich mich gerade, was alles gespeichert wird. Ein komplettes Fahrprofil inkl. der zuletzt gefahrenen Strecke mit Geschwindigkeit fände ich persönlich arg bedenklich, das wäre die totale Überwachung.


    Weiß zufällig jemand, was Honda & Co. so alles abspeichern?


  • #3

    WTF

    Punkt 1 ist, wäre er anständig gefahren !

    Punkt 2 ist, ein Fahrzeug zu beschlagnahmen halte ich für einen Eingriff in die Privatsphäre und für mich nicht zulässig.

    Entweder kann ich durch eine Messung genau nachweisen wie schnell man gefahren ist oder nicht, schätzen wäre wie würfeln anzusehen.

    Als nächstes beschlagnahmt man das Handy, wegen den GPS Daten oder was?

    Punkt 3 ist, halte den Mund gegenüber der Polizei.


    Ich denke mal, es werden alle relevaten Daten gespeichert wie Drehzahl, Geschwindigkeit, usw. in Loopfunktion......

    Wenn mir jemand droht, er sei beleidigt, wenn ich nicht tue, was er will, wähle ich die Beleidigung.

    Peter Hohl


    Jemanden "Idiot" zu nennen, das ist häufig keine Beleidigung, sondern eher eine Diagnose.

    [Julian Tuwim


    Der Feige muss weniger Beleidigungen schlucken als der Ehrgeizige.

    Luc de Clapiers

    ;) :P ;)

  • #4

    Wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung im Straftat-Bereich ist, die die Beschlagnahme zur Beweissicherung legal. Das Fahrzeug war in dem Fall außerdem Tatmittel nach §74 StGB und kann auf richterliche Anordnung beschlagnahmt werden.

  • #6

    Käme nicht das eher in betracht?


    Zu schnell Fahren ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Bußgeldkatalog geahndet wird. Es wird erst ab extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen (meist ab ca. 50–60 km/h drüber oder bei § 315c StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs") als Straftat eingestuft, was Geldstrafen, Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann

    Wenn mir jemand droht, er sei beleidigt, wenn ich nicht tue, was er will, wähle ich die Beleidigung.

    Peter Hohl


    Jemanden "Idiot" zu nennen, das ist häufig keine Beleidigung, sondern eher eine Diagnose.

    [Julian Tuwim


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    Luc de Clapiers

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  • #7

    Bei mehr als 140 km/h bei erlaubten 80, später 170 bis 180 km/h (bei deutlich geringerer erlaubter Geschwindigkeit)

    und rücksichtsloser Fahrweise incl. mehrfacher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bewegt sich das

    deutlich im Straftatbereich, würde ich sagen.


    Daher wurde das Fahzeug als Beweismittel beschlagnahmt - und das völlig zurecht.

  • #8

    Nur daß das klar steht, ich stehe nicht auf der Seite des Fahrers!

    Die angegebenen Geschwindigkeiten sind nur Schätzungen und Vermutungen, kein Beweis.

    Auf Autobahnen und Landstraßen muß eine gewisse Strecke mit einem Providafahrzeug eine Messung erfolgen, damit sie beweiskräftig ist vor Gericht!

    Wenn mir jemand droht, er sei beleidigt, wenn ich nicht tue, was er will, wähle ich die Beleidigung.

    Peter Hohl


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    Luc de Clapiers

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  • #10

    Selbst wenn der Verdächtige es rechtzeitig schaft(mit dem Auto z.B) diese Messung zunichte macht(Wegstrecke nicht ausreichend) durch ein Bremsmanöver, hat die Polizei das nachsehen...

    Wenn mir jemand droht, er sei beleidigt, wenn ich nicht tue, was er will, wähle ich die Beleidigung.

    Peter Hohl


    Jemanden "Idiot" zu nennen, das ist häufig keine Beleidigung, sondern eher eine Diagnose.

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