Stufenführerschein Erfahrungsbericht 2025

  • #31

    Hallo Ronny,

    ja, für die ursprünglich erteilte Fahrerlaubnis bleibt der damals gültige EH-Kurs, welcher auch immer gültig, heißt du brauchst deine EH-Kenntnisse nie auffrischen, solange du keine Erweiterung einer Fahrerlaubnis beantragst.


    Es kann auch noch komplizierter werden, wenn medizinisches Personal beim Führerscheinantrag entsprechende komplexe Befähigungsnachweise ersatzweise einreicht…😎


    Gruß Kalle

  • #32


    Danke Kalle!


    Das deckt sich alles mit den Aussagen meiner Fahrschule: "Erste-Hilfe-Kurs, nicht älter als 2017" wie in meinem Eröffnungsbeitrag. Die Gesetzgebung, die regelmäßigen Änderungen und wie unverständlich das alles kommuniziert wird, ist schade. Wer soll da noch durchblicken?


    Bei den Trikes / Dreiradrollern ist es ja auch nicht besser: Da wird ja auch immer wieder gern kommuniziert, dass man die angeblich mit einem B - Führerschein fahren darf und unterschlagen, dass der aber alt sein muss, um dann unter A & A1 die Zusatznummern dafür zu haben. Heutzutage kannst du leicht mal schnell unbewusst zum Kriminellen werden, weil du ohne gültige Fahrerlaubnis fährst. Bei den unzähligen Vorschriften, Besonderheiten, Zusätzen, Ausnahmen und Änderungen usw. blicken ja selbst geschulte Polizisten oft nicht mehr durch.

  • #33

    Bei den Führerscheinbehörden wird das offensichtlich nicht differenziert.

    Die scheinen sich nur an den Originalwortlaut FeV §19 zu halten.


    Meine Erste-Hilfe Sofortmaßnahmen am Unfallort aus dem Jahr 1988 wurde genau so akzeptiert, wie auch bei wenigstens drei anderen Spät-A-Klasse Erwerbern, die ich inzwischen gefragt habe.


    Keine Differenzierung nach Schulungsaufbau oder Klasse der Fahrerlaubnis.


    Das Vorlegen des wie auch immer gearteten Erste-Hilfe-Nachweises hat ausgereicht.

  • #34

    Bis 19.01. 2013 Führerschein B wird Schlüsselzahl 79.03/04 eingetragen, berechtigt diese Dreirad-Roller in der gesamten EU zu fahren. Nach 19.01.2013 wird Schlüsselzahl 194 eingetragen und berechtigt diese Fahrzeuge ab 21 Jahre zu fahren, allerdings nur in Deutschland gültig, ähnlich wie B196 !


    Kalle

  • #36

    Hallo und guten Morgen,

    stimmt...👍

    Wir entwickeln uns hier zum "Führerschein-Forum"...😀


    Gruß Kalle

  • #37

    Habt Ihr den eure Führerscheine schon getauscht gegen den neuen oder wartet Ihr noch?

    Ich hätte noch warten können, aber als ich mal Urlaub hatte, habe ich das mal erledigt und die Karenzzeit nicht

    voll ausgenutzt. Mittlerweile hätte ich aber sowieso tauschen müssen.


    Führerschein umtauschen: Diese Fristen gelten - Bundesregierung
    Für den Führerscheintausch gelten gestaffelte Fristen. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2026. Hier finden Sie den Zeitplan und weitere Infos.
    www.bundesregierung.de

  • #38

    Hallo Sven,

    ich hatte 2010 meinen alten Papierführerschein gegen einen Kartenführerschein eingetauscht.

    Demnach habe ich noch bis zum 19.1.2031 Zeit, wer weiß was bis dahin so passiert...😉


    Gruß Kalle

  • #40

    Hallo,

    das wird dann zumindest für mich, nicht mehr so relevant sein...😀


    Kalle

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