Alles anzeigenWie ich es verstanden habe, gibt es in Bezug auf die Fahrerlaubnis kein "zu alt".
Hallo Ronny,
ja, für die ursprünglich erteilte Fahrerlaubnis bleibt der damals gültige EH-Kurs, welcher auch immer gültig, heißt du brauchst deine EH-Kenntnisse nie auffrischen, solange du keine Erweiterung einer Fahrerlaubnis beantragst.
Es kann auch noch komplizierter werden, wenn medizinisches Personal beim Führerscheinantrag entsprechende komplexe Befähigungsnachweise ersatzweise einreicht…😎
Gruß Kalle