Wie gut ist das Licht der NC 750x (RH09) - Hier ein ehrliches Feedback

  • #11

    Mit dem Licht der RH09 bin ich auch sehr zufrieden. Das Abblendlicht leuchtet die Fahrbahn auf unbeleuchteten Nebenstrassen gut aus, mit Fernlicht sind die Katzenaugen der Begrenzungspfähle sehr weit voraus zu sehen.

    Dennoch werde ich mir Nebelscheinwerfer anbauen aus den in einem anderen Thema beschriebenen Gründen.

    Gruß Winni

  • #12

    Hallo Bastian,


    danke für deinen aussagekräftigen Bericht und das du dir die Mühe gemacht hast.

    Wie heißt es doch so schön, ein Bild (Bilder) sagt mehr wie tausend Worte.


    Das Thema wurde ja schon mehrfach angesprochen aber leider wurden oftmals Birnen mit Äpfeln verwechselt!

    Warum?

    Nun, NC-Licht ist nicht gleich NC-Licht. Anfangs hatten NC-S sowie die X Halogenlicht aber auch da schon mit unter-

    schiedlicher Scheinwerfergeometrie.

    Dann ab ca. 2016 wurden LED-Scheinwerfer verbaut, auch hier in unterschiedlicher Auslegung der Reflektorform.

    In wie weit sich bei der X eventuell noch einmal die Scheinwerfergeometrie verändert hat kann ich nicht sagen,

    bei der S hat sich bis zum auslaufen der Serie allerdings nichts mehr verändert.


    Wenn also jemand sagte das Licht sei grottenschlecht ohne das man wußte um welches Modell es sich handelt

    war das wenig hilfreich. Leider ist dies öfter vorgekommen und es wurde oftmals nicht gesagt ob sich die Aussage

    auf Abblendlicht, Fernlicht oder beides bezog. So ziehen sich diese threads unnötig in die Länge ohne das eine

    konkrete Aussage zum Licht des jeweiligen Modells greifbar wird.


    Als ich mir deine Fotos angeschaut habe ergab sich für mich ein ähnliches Bild wie bei meiner NC750-S RC88

    mit LED-Licht. Allerdings würde ich sagen das das Licht bei deiner X-RH09 insgesamt sowohl bei Abblendlicht als auch

    beim Fernlicht besser ist. Ich sehe auch bei dir das beim Abblendlicht der Bereich kurz vor dem Motorrad etwas diffus,

    ungleichmäßig und weniger hell ausgeleuchtet ist. Bei meiner RC88 ist das aber definitiv schlechter als bei dir obwohl ich

    die Scheinwerfer nachjustiert habe.


    Mein eigentlicher Kritikpunkt liegt bei meiner RC88 ganz klar beim Abblendlicht. Als ich das erste mal im Dunkeln gefahren

    bin dachte ich, "ach du Schei..e, das geht ja garnicht", selbst das Abblendlicht meiner 36 Jahre alten BMW K75 war besser

    und gleichmäßiger, wenn auch etwas gelblicher da Halogenlicht.


    Mit dem Fernlicht kann ich allerdings leben, da will ich nicht meckern.


    Als Fazit für die RC88 würde ich sagen, Abblendlicht mangelhaft bis ausreichend, Fernlicht befriedigend bis gut.

    Bei der Konstruktion scheint Honda die Funktion der Form, dem Design geopfert zu haben und nicht umgekehrt, schade.

    Geht in Asien eigentlich die Sonne nie unter oder fahren sie dort im Dunkeln alle mit Radar? :think:


    Jetzt gibt es ja Lösungen wie z.B. Zusatzscheinwerfer an zusätzlich angebrachten Sturzbügeln. Diese scheinen allerdings

    nicht gesetzeskonform zu sein. Allerdings, wenn ich das hier so lese sieht der TÜV wie auch die Streckenposten diese Anbauten

    doch recht wohlwollend und drücken meist ein Auge zu, also halb so wild!


    Aber wie alles ist auch dies Geschmackssache! In meinem Fall möchte ich weder Sturzbügel noch an diese montierte Zusatz-

    scheinwerfer.


    Warum ich mir doch eine Lösung für das Problem ausgedacht habe liegt unter anderem daran, das ich ziemlich schnell

    festgestellt habe, das die NC's auch mit dem zwangsweise eingeschalteten "Tagfahrlicht" schlechter zu erkennen sind als

    Motorräder mit "konventionellem" Abblendlicht. Ich möchte aber auch tagsüber früh genug erkannt werden! Ich habe da so

    meine Erfahrungen gemacht mit "unaufmerksamen" Autofahrern, das muß nicht sein.


    Îch werde meine Lösung wohl in der kalten Jahreszeit umsetzen und euch dann hier vorstellen. Kleiner "fun fact" am Rande,

    die Lösung entspricht sogar den gesetzlichen Vorgaben und ist absolut unauffällig.


    So, war wieder kurz und knapp, ihr kennt mich ja .


    Gruß aus Lemgo, Thomas :boywink:

  • #13

    Nö, die sind zum Teil schon okay.
    Das Problem ist nur, dass "Zusatzscheinwerfer" oft nicht genauer definiert wird. Zusätzlich könnte man bis zu zwei Nebelscheinwerfer oder sogar einen Haupscheinwerfer mit Abblend- und Fernlicht verbauen.
    Wirklich praktikabel sind wegen der vorgeschriebenen Anbaupositionen aber nur Nebelscheinwerfer. Die sind schaltungstechnisch kein Problem weil sie einfach immer zuschaltbar sein dürfen, von der Ausleuchtung kann man sie wegen einer relativ scharfen Hell-/Dunkelgrenze ähnlich wie das Abblendlicht einstellen und kosten nur ab 20 Euro als Spende an die Rennleitung wenn sie unerlaubt eingeschaltet werden.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #14

    Danke Thomas für's notwendige differenzieren der einzelnen Modelle, auch sehen/gesehen werden. Die ersten LED Scheinwerfer an den NCs waren mMn besonders für andere Verkehrsteilnehmer schlecht zu erkennen; selbst im Dunkeln gefahren bin ich sie nicht.


    Zudem: Alles oft sehr subjektiv.

    Baut einer Zusatzlampen an, um die Fläche direkt vor sich zu erhellen, empfindet ein anderer das als Nachteil, weniger Helligkeit direkt vor sich lässt einen auf der unbeleuchteten Landstraße besser sehen.


    Pietzt

  • #15

    Hallo BW,


    danke für deine Konkretisierung.

    Ich fasse das nochmal zusammen:


    Als echtes, schaltbares Fernlicht darf man nur einen Zusatzscheinwerfer verbauen. Das fällt bei der Montage auf dem Sturzbügel

    natürlich flach, weil, sieht einfach Schei..e aus.


    Bleiben also nur die wohl meistens verbauten Nebelscheinwerfer die separat zu und abschaltbar sein müssen und blendfrei

    anzubringen sind.


    Für diese gilt allerdings das sie nur bei Sichtweiten unter 50m (also vorwiegend Nebel) zugeschaltet werden dürfen.

    Da wir diese allerdings anbauen um besser bei Dunkelheit zu sehen bzw. tagsüber besser gesehen zu werden sind sie wohl bei den

    meisten auch bei Sichtweiten über 50m eingeschaltet. Das ist dann allerdings nicht gesetzeskonform.

    Wie ich allerdings schon schrieb wird das vom TÜV und den Streckenposten in den meisten Fällen wohlwollend akzeptiert und ein

    Auge zugedrückt. Im Fall der Fälle kostet's halt 20Eur aber Gott sei Dank gibt's keinen Punkt in Flensburg!


    Irgendwo sind wir immer wieder "Opfer" der Regelungswut in Brüssel, da scheinen wohl jede Menge überkorrekte Preussen zu sitzen....

    Manches ergibt durchaus Sinn, aber bei bestimmten Dingen......


    Was spricht gegen zwei zusätzlich angebrachte, richtig eingestellte Fernscheinwerfer am Motorrad. Autos dürfen Xenonkanonen haben

    die einen mit ihrem Farbenspiel und ihrer Helligkeit fast erblinden lassen. Obwohl bekannt ist das sich bei Menschen mit zunehmendem

    Alter die Pupillen immer langsamer an sich ändernde Helligkeitsverhältnisse anpassen und man kurzzeitig im Blindflug unterwegs

    ist.... Konsequent ist anders, aber die Autolobby in Brüssel...............


    Gruß aus Lemgo, Thomas :boywink:

  • #16

    Nicht verwechseln:

    Nebel-SCHLUSSLEUCHTEN dürfen nur bei Sichtweiten unter 50m betrieben werden. Dann darf auch nur noch höchstens 50 km/h schnell gefahren werden.


    Nebel-SCHEINWERFER dürfen bei, durch Regen, Schnee oder Nebel eingeschränkter Sicht eingeschaltet werden.

    Die Sichtweite von 50m ist hier unerheblich und auch eine Begrenzung der Geschwindigkeit gibt es hier nicht.


    Jeder Polizist den ich kenne (viele davon fahren selbst Motorrad) sieht bei zusätzlichen Nebelscheinwerfern

    den Sichheitsgewinn im Vordergrund. Vorausgesetzt natürlich, sie sind so angebracht, dass sie andere

    Verkehrsteilnehmer nicht blenden.


    Ich kenne auch niemanden, der wegen nachts eingeschalteter Nebelscheinwerfer schon eine Strafe bezahlt hätte.

  • #17

    Die Blendung der Entgegenkommenden.

    Brüssel kann ja nichts dafür, dass Honda an den RC88/89/90 kein vernünftiges Abblendlicht und auch kein Tagfahrlicht verbaut hat.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #18

    Hallo Ronny.Ste,


    ja, du hast recht. Ich habe mein vor ca. 45 Jahren erworbenes Fahrschulwissen angewendet welches

    sich tatsächlich nur auf die Nebelschlussleuchte bezieht.


    Der ADAC sagt:

    Nebelscheinwerfer dürfen Sie immer dann einschalten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern.

    Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man sie wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. Nebelscheinwerfer

    können zusätzlich zum Abblendlicht oder stattdessen verwendet werden.


    Ich korrigiere mich. Nebelscheinwerfer dürfen eingeschaltet werden wenn:

    Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern.


    Bedeute für uns aber fast das gleiche, meistens müssen sie ausgeschaltet bleiben.


    Du schriebst:

    "Jeder Polizist den ich kenne (viele davon fahren selbst Motorrad) sieht bei zusätzlichen Nebelscheinwerfern den Sichheitsgewinn im

    Vordergrund. Vorausgesetzt natürlich, sie sind so angebracht, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."


    Das ist ja auch nachvollziehbar und entspringt dem gesunden Menschenverstand, aber in Brüssel gibt es anscheinend oft

    andere Prioritäten.


    Gruß aus Lemgo, Thomas :boywink:

  • #20

    Klar kann man da stundenlang rumdiskutieren...


    Aber realistisch ist es doch so:


    Solange durch Zusatzscheinwerfer am Motorrad niemand geblendet wird,

    überwiegt der Sicherheitsgewinn für alle. Dies sieht meines Wissens auch

    der überwiegende Teil der Polizisten bei Kontrollen so. Wenn es dann doch

    einmal passieren sollte, dass einer die eingeschalteten Nebelscheinwerfer

    sanktionieren möchte, dann ist das eine OWi für 20 oder 25 Euro.


    Schalter aus und gut is.


    Der TÜV prüft die Scheinwerfer immer nur auf Funktion, solange sie korrekt

    angebracht sind.


    Alles Weitere muss jeder für sich selbst entscheiden. Wie so oft, gibt es hier

    kein objektives Richtig oder Falsch.


    Ich habe mich für die zusätzlichen Nebelscheinwerfer an den Sturzbügeln

    entschieden, weil ich mich damit sicherer fühle.


    Nachts sehen ich selber mehr, ansonsten werde ich besser gesehen.


    Kennt ihr denn jemanden, der blendfrei montierte Nebelscheinwerfer

    abbauen musste, oder der wg. einer Ordnungswidrigkeit beim Betrieb

    bezahlt hat?

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