Sturzbügel und Zusatzscheinwerfer an der NC750X DCT

  • #11

    Hallo Lautmaler,


    mir ging es genau so. Da es sowohl die Sturzbügel als auch die Scheinwerfer auch für kleines Geld gibt, viel mir die teure Investition am Anfang schon schwer. Im Nachhinein bin ich froh darüber - auch mehreren Gründen.


    - Passgenauigkeit

    - deutscher Hersteller und Ansprechpartner

    - deutsche Bediengungsanleitung

    - schnelle Lieferung (bin ja verdammt ungeduldig)


    Und ich hoffe, dass die Sturzbügel - sollte ich sie mal brauchen - das schützen was sie schützen sollen. Von Biligware hört man nicht immer Gutes.


    Lass es Dir in Ruhe durch den Kopf gehen. Ich bin zwar ein Neuling, melde Dich wenn noch Fragen sind.

  • #13

    Ich finde alleine schon die Positionslichter (bei der „X“ ab Bj. 21) erhöhen die Sichtbarkeit schon deutlich.


    Aber bei Dunkelheit bin ich von der Ausleuchtung auch nicht begeistert 😐


    Grüße,

    Jürgen

    Einmal editiert, zuletzt von Juergen29 ()

  • #14

    Guten Morgen


    @ Jürgen Ja, du hast Recht, die Positionslichter machen schon viel aus - aber nur bei der Sichtbarkeit. Ich wohne auf dem Land mit vielen unbeleuteten Straßen und war negativ überrascht wie schlecht das Original Licht ist. Ohne Zusatzscheinwerfer würde ich bei Dunkelheit wohl nicht fahren. Wenn ich gegen 6 Uhr zur Arbeit fahre ist ab Mitte September einfach dunkel. Jetzt nicht mehr ^^


    @ Peter Was für ein Unterschied! Ich bin inzwischen 3-4 kleine Touren mit den Scheinwerferen gefahren - auch Tagsüber. Wenn Du sie richtig eingestellt hat, verwende die beiliegende Schraubensicherung. Bei mir hat sich der rechte Scheinwerfer verdreht - vermutlich hatte ich die Schrauben nicht gut genug anzugezogen (nach fest kommt ab) Allerdings habe ich die Schraubensicherung bisher noch nicht verwendet. Das wird aber am Wochenende nachgeholt.


    Grüße aus Freudenstadt

  • #15

    Endlich schöne und kleine Zusatzscheinwerfer!


    ABER,

    ich finde es ehrlich gesagt unschön, dass Hepco & Becker in der Anleitung nur sehr oberflächlich auf die Zulassungsbestimmungen eingeht: "Beachten Sie die in Ihrem Land geltenden Zulassungsbestimmungen."
    Natürlich sind die Scheinwerfer geprüft und eintragungsfrei aber leider sind insgesamt nur 2 Fernscheinwerfer erlaubt. Da man bei den Zusatzscheinwerfern keine Einstellmöglichkeit hat, um das Fernlicht dauerhaft zu deaktivieren, muss man nämlich den oder die originalen Fernscheinwerfer außer Funktion setzen. Ansonsten hat man bei der nächsten HU oder in einer Kortrolle ein ernstes Problem inkl. Erlöschen der Betriebserlaubnis.

    Zumindest einen deutlichen Hinweis darauf hätte ich von einem deutschen Lieferanten schon erwartet, auch wenn sie für den Anbau eine Fachwerkstatt empfehlen.


    Mit reinen Nebelscheinwerfern hätte kein Kunde das Problem, aber vermutlich kaufen sie die Dinger auch nur ein und lassen sie labeln.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #16

    Hallo,


    genau deshalb habe ich Nebelscheinwerfer an meiner NC. Seit ca. 20 Jahren habe ich die Immer an wenn ich unterwegs bin. Bis jetzt hatte ich noch nie Probleme, nicht in Deutschland und auch nicht in einem anderen Land Europas. Ich weiß zwar, dass ich sie nur bei schlechten Lichtverhältnissen anmachen dürfte. Aber es hat nicht mal den TÜV-Ingenieur gestört, dass die Nebelscheinwerfer mit der Zündung angeschaltet werden.


    Lorenz

  • #17
  • #18

    Ja die Zusatzscheinwerfer sind gewaltig und vorallem die zwei Stufen. Die Frage ist wie ist die richtige Höhen Einstellung ,die gesetzlich erlaubt ist . Werde dann die Höheneinstellung und die Schraubensicherung in der Werkstatt machen lassen . Im gleichen zug wird dann die Blinker Rückstellung auch vom Fachmann eingebaut , da traue ich mich nicht drüber . Ist für die Sicherheit sicher eines der wichtigsten Teile am Motorrad glaube ich . Da bei gewisser Sonneneinstrahlung aufs Display die Blinkerlichter nicht zu sehen sind . Werde mich mal beim Tüv bei uns schlau machen , was für gesetzliche Vorgaben sind für LED Ablendlichter, von der mindest Lichtstärke her am Motorrad ! Die Beleuchtung am Motorrad ist ja ab Werk eine Gefährdung der Sicherheit des Motorradfahrers und auch des Gegenverkehrs wenn ich im Blindflug komme ! Gerade ohne Zusatzscheinwerfer bei plötzlichlichem Lichtwechsel in ältern Tunneln ohne Beleuchtung z.b. Samnaun. Da siehst du gar nichts mehr . So habe ich das erlebt . Wäre da nicht ein Auto vor mir gefahren und ich mich nicht an den Rücklichtern des Autos orientieren hätte können ,wäre ich gezwungen gewesen stehen zu bleiben, das kann es doch nicht sein !!

    lg Peter

  • #19

    Hallo!

    Lt meiner Erfahrung macht kein zusätzlicher Scheinwerfer ein Problem solange der mit einem eigenen Schalter deaktiviert werden kann. Das verhindert ganz sicher nicht, dass der per Relaisschaltung gleich mit dem Fahrl/Abblendicht gleich eingeschaltet wird.

    LG aus Wien

    Georg

  • #20

    Ich bin ja ungern der Spielverderber, aber das ist für die gesamte EU geregelt, also auch für Österreich, und leider so nicht erlaubt.


    Regelung Nr. 53 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) — Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse L 3 hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen


    Ab 6.1.1.2. geht es mit den Fernscheinwerfern los:
    - Anzahl 1 oder 2

    - Abstand zum Abblendscheinwerfer max. 200mm

    - Abstand zueineinder auch nur max. 200mm


    Das würde nicht nur viele Möglichkeiten versauen, die Scheinwerfer recht frei zu platzieren, da gibt es nämlich für Nebelscheinwerfer kaum Einschränkungen (siehe ab 6.10.3.), aber das große Problem kommt noch:


    Laut 6.10.6. ist sogar die "Kombination [von Nebelscheinwerfern] mit einer anderen vorderen Leuchte ist nicht zulässig".
    Nach 6.10.9. müssen Nebelscheinwerfer unabhängig vom Fernlicht geschaltet werden können, was für mich auch nicht gegeben ist, wenn der Schalter nur entweder Nebel- oder Fernlicht zulässt.
    Ob diese - eigentlich geprüfte - Kombination aus Fern- und Nebelscheinwerfern überhaupt legal an Motorräder angebaut werden kann ist daher äußerst zweifelhaft.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

    Einmal editiert, zuletzt von -BW- ()

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!