• #251

    Tobias


    War das zufällig soetwas:


    Wie "binendlich" schon sagte sind das sogenannte Velomobile.


    Wenn ich so ein Unikum sehe grüße ich nicht.

    Für so viel Individualität gibt es von mir eine "Daumen hoch"
    Mache ich ebenfalls wenn ich einen schönen Oldtimer sehe.

    Es lebe die Vielfalt, das macht das Leben bunter.

  • #254

    Tobias


    Wenn das so etwas ähnliches war wie auf dem Fotos, also mehr oder weniger eine

    Seifenkiste, wage ich fast zu bezweifeln ob das im Strassenverkehr zulässig ist.

    Wenn da etwas passiert hat vermutlich der Fahrer die Arschkarte. :shock:


    Bei Velomobilen sieht das anders aus:

    Rechtlicher Status: Ein Velomobil ist ein Fahrrad. Es gelten die Vorschriften der

    Straßenverkehrsordnung (StVO). Für Elektro-Varianten bis 25 km/h gelten die Regeln

    für Pedelecs, 45 km/h-Versionen benötigen eine Kennzeichen und müssen auf der

    Straße fahren.

    Radwegbenutzung: Da sie oft breiter als 80 cm sind und nicht selten schneller als 30 Km/h

    gefahren werden, können Radwege unzumutbar sein, was die Nutzung der Fahrbahn erlaubt.

  • #255

    Die Seifenkiste sah aus, als wäre der gute Mann damit aus einem Technikmuseum ausgebüchst, dewegen war ich ja so verblüfft bei dem Anblick auf der Straße direkt vor mir. Beleuchtung (wenn auch sehr dürftig) und Kennzeichen hatte er aber.


    Die hier auch schon genannten, modernen Velomobile habe ich in meiner Umgebung (Berlin - Brandenburg) allerdings auch noch nie auf der Straße gesehen, was aber Zufall sein kann oder vielleicht sind die hier nicht so beliebt.

  • #256

    Das muss der gleiche Typ gewesen sein, der mir heute im Hunsrück entgegen kam!

    Darf er von mir aus machen, aber keine Reaktion erwarten.

    Oder gibt es einen neuen Trend? Die Saison ist ja noch jung.

  • #257

    Ich persönlich finde diese kleinen, schmalen und zum Teil voll verkleideten Liegeräder, mit oder ohne E-Unterstützung auf öffentlichen Straßen (nicht Radwege) gefährlich. Erstens weil sie wegen der Abmessungen (Breite und Höhe) sch!echt zu erkennen sind (da nützt auch ein angebrachter Kinderwimpel nichts) und zweitens wegen der doch geringen Geschwindigkeit mit der sie unterwegs sind. Mitunter kommt man aus der Kurve oder über eine Bergkuppe und dann ist dieses Gefährt plötzlich vor einem. Ich hatte da schon einige Schrecksekunden. Ähnlich verhält es sich mit den 45 km/h Fahrzeugen. Von weitem halt man diese für normal schnelle Autos und dann sind Sie hinter der Kurve plötzlich vor einem. Dabei hätten sie doch eigentlich 200 m vor einem sein müssen. Ich denke dann das eine gelbe Rundumleuchte hilfreich wäre. ;)

    Gruss Ralf


    Simson SR 4-3 (Sperber) 1978-80, MZ TS 250/1 1980-88, BMW R65 (Bj. 82) 2011-22

    MZ TS 250 (Bj. 78) mit ETZ Herz 2006-

    NC 750 XD (Bj. 21) 2022-

  • #259

    nicht alles was gesetzlich zugelassen ist, ist sinnvoll.


    Wenn ich an die 45 km/h Regel denke für die Mopedfahrer (roller 3 gang ) oder wie auch immer.

    Die sind im "normalen" Stadtverkehr schon eine Behinderung weil du sie ja Normalerweise nicht mit 2m Abstand überholen kannst ( und innerorts auch nicht darfst).


    Da waren die alten "5er Führescheine" besser. Höchstgeschwindigkeit bis 60 km / h eingetragen und gut wars.


    die unsinnige 85 km/h Regel für 125er haben sie ja abgeschafft was auch so ein Behinderungsdingens war.


    Und ja. Die "Flachmänner" die man nicht sieht. Die E-Scooter mit Mofa Kennzeichen usw...

    da wirds halt ab und an eng.

    Existieren kann man überall, aber Leben.... Leben kann man nur in Bayern

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