Tempomat an NC 750X DCT nachträglich einbauen

  • #31

    Kurzer Erkenntnisgewinn:

    War gerade beim TÜV (TÜV Nord, Niederlassung Hannover-Garbsen) und wollte das Vorhaben der Eintragung besprechen und die Kosten erfahren.

    Gemäß dem Prüfer muss ein Tempomat nicht eingetragen werden, selbst wenn er keine ABE oder ECE-Freigabe hat. Es muss nur sichergestellt sein, dass er bei Bremsbetätigung vorne und hinten abschaltet.

    Habe den guten Mann respektvoll und höflich gefragt, ob es denn dazu eine Grundlage gibt. Seine Antwort: Ihm sei keine Verordnung oder Regel bekannt, nach der man das müsste.

    Immerhin haben wir uns dann die Website von Veridiancruise angesehen und die Abschaltszenarien geprüft, er hat an seiner Meinung festgehalten. Bescheinigen könne er mir das aber nicht. Warum nicht, das ließ er offen.


    Eine Eintragung hat sich daher für mich erst mal erledigt.

  • #32

    Wenn mein TÜV sich querstellt, komme ich da auch hingefahren, würde dann allerdings nochmal den Namen des Mitarbeiters erfragen ;)

    Viele Grüße,

    Michael

  • #33

    Frag drei Abnahmestellen und du hast (mindestens) drei Meinungen… zu blöd, dass der Prüfer mir nicht bestätigen wollte, dass das Teil eintragungsfrei ist.

    Im Umkehrschluss kann man ja mal erfragen, wo geschrieben steht, dass ein Tempomat eintragungspflichtig ist - sofern es ein Prüfer als notwendig sieht.

  • #34

    Hallo, hab hier einen HU Prüf-Ingenieur der KÜS in der Nachbarschaft, kann ihn mal fragen was er dazu sagt.
    Finde das rein mechanische Teil aus USA von Brake Away ( 190$us) aber irgendwie besser, siehe Beitrag #6

    Gruß
    Dirk

    ---------------------

    Honda NC 750 XD MJ2023 in Matt Jeans Blue :greetings-wavingyellow:

  • #36

    Da ich leider viel mit der Hinterradbremse arbeite, vor allem bei Nässe, wäre das für mich suboptimal - Bremsen und gleichzeitig Gasgeben.... :/

    MfG

    Loki




    Loki`s Gestz: Unfug ist Plicht :rolleyes: :teasing-neener: :D

    Einmal editiert, zuletzt von Loki ()

  • #37

    So ein ähnliches, aber anderes Patent habe ich auch (und finde es auch gut, weil es auch noch anderweitig verwendbar ist). Der ist aber kein echter Tempomat, sondern ein "Gasomat", weil er nur den Gasgriff feststellt. Sprich bergauf oder bergab verändert sich die Geschwindigkeit und wird eigentlich nicht gehalten. Der Brakeaway ist aber auch nicht bei Heizgriffen einsetzbar, und zudem sind diese mechanischen Patentlösungen im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen, was mit einem echten Tempomat anders ist.

    Die Eintragung macht ja sowieso die Zulassungsstelle. Das entsprechende Gutachten darf die KÜS meines Erachtens nach schon erstellen.

    Viele Grüße,

    Michael

  • #38

    Okay, ist ein Argument, wenn der vom Gas geht sobald Vorn oder Hinten gebremst wird. :thumbup:

    Gruß
    Dirk

    ---------------------

    Honda NC 750 XD MJ2023 in Matt Jeans Blue :greetings-wavingyellow:

  • #39

    Also, jetzt möchte ich euch dazu eine (frei erfundene) Geschichte erzählen:

    Ein Motorradfahrer hat diese elektronische Geschwindigkeitsregelanlage in seiner NC 750 eingebaut. Bei einer Motorradfahrt kommt es aufgrund einer Fehlfunktion dieser Geschwindigkeitsregelung zu einem unkontrollierten Beschleunigen des Motorrads. In der Folge stürzt der Motorradfahrer. Er rutscht über die Straße und erwischt dabei ein Kind, das auf dem Fahrrad fährt. Das Kind stürzt, verletzt sich so schwer, dass es an den folgen des Unfalls verstirbt.

    Bei diesem schwerwiegenden Unfall mit Todesfolge wird das Motorrad untersucht, und man stellt fest, dass dieses Zubehörteil eingebaut wurde. Wie nicht anders zu erwarten, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Der Motorradfahrer erklärt im Rahmen der Verhandlung, dass das Motorrad plötzlich unkontrolliert Gas gegeben hat und er deshalb gestürzt ist.


    Der Motorradfahrer wird nachweisen müssen, dass diese elektronische Geschwindigkeitskontrolle, die nachträglich eingebaut wurde, unter allen Betriebsbedingungen einwandfrei funktioniert und bei einem Fehlverhalten soweit abgesichert ist, dass es eben nicht zu einer unkontrollierten Funktion kommen wird bzw. es werden Nachweise vom Hersteller benötigt.

    Der Unfallverursacher wird sich natürlich jetzt an den Hersteller dieser Geschwindigkeitsregelanlage wenden und diese Nachweise einfordern.

    Der Hersteller wird darauf hinweisen, dass er jegliche Haftung ablehnt und er ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass der Käufer selbst für den Einbau und den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr verantwortlich ist. Zu allem Übel ist der Hersteller aus Kanada, und es gilt kanadisches Recht.


    Was glaubt ihr, wie diese Geschichte ausgeht?

    Four wheels move the body. Two wheels move the soul.

  • #40

    Hallo Seeyou,


    dein fiktives Szenario ist zwar unwahrscheinlich aber in ähnlicher Art durchaus möglich. Ich hatte weiter vorne in diesem

    thread nicht umsonst gefragt ob eine (ECE) CE-Zertifizierung, also ein E-Prüfzeichen mit Prüfnummer vorliegt. Auch wenn

    der Prüfer von "most" sagte das ein Tempomat nicht eingetragen werden muß, selbst wenn er keine ABE oder ECE-Freigabe

    hat.


    "Es muss nur sichergestellt sein, dass er bei Bremsbetätigung vorne und hinten abschaltet."

    Die Aussage finde ich meiner Meinung nach für schon, sagen wir einmal "recht mutig".


    Und da liegt der Hase im Pfeffer, der "Veridiancruise Tempomat" erfüllt zwar die Anforderungen, aber in Deutschland muß

    für derartige Anbauten meiner Meinung nach ein E-Prüfzeichen mit Prüfnummer vorliegen!? Wurde der Tempomat nach

    europäischen Standards geprüft und zugelassen?


    Ich kenne die Rechtslage nicht, aber im Fall der Fälle sind gerade Versicherungsanwälte sehr erfinderisch um ein Verfahren

    so in die Länge zu ziehen bis dem "Beklagten die Luft ausgeht! Eine Beweisführung und Haftung eines kanadischen Herstellers

    hier in Deutschland einzufordern, schier unmöglich.


    Aber vielleicht hat der Prüfer ja recht und meine Skepsis ist unbegründet.

    Eventuell weiß von euch einer mehr.


    Einen Tempomaten finde ich für längere Autobahnpassagen etc. durchaus für ein angenehmes Feature, aber an meiner NC-RC88

    ohne elektronische Drosselklappe leider in dieser Art nicht verwendbar.


    Eine Sache habe ich noch: Bitte denkt immer daran, egal was passiert, unsere Mopeds haben alle einen Killschalter und wenn

    der Tempomat ohne euer Zutun Gas geben würde macht dieser auf jeden Fall dem Spuk ein Ende.


    Ich durfte Anfang der 80ger Jahre diese Erfahrung wegen eines klemmenden Gaszugs machen. Kurze Schrecksekunde, aber

    dank Killschalter stand das Moped kurze Zeit später. Das kommt davon wenn man sich ein verbastelltes Motorrad kauft, wieder

    aufbaut und die Probefahrt nicht abwarten kann.


    Gruß aus Lemgo, Thomas :boywink:

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