Schwarzwald-Elch
Du hast Recht, der Unterschied ist mir geläufig. Osram erweitert die Liste der Kompatibilität stetig weiter,
muss aber die Fahrzeuge einzeln prüfen. Sobald die Prüfung erfolgreich war, erscheint die
Scheinwerfer-Genehmigungsnummer in der Kompatibilitätsliste.
Dann darf das Leuchtmittel in den Scheinwerfer eingebaut werden.
Es muss trotzdem die Allgemeine Betriebserlaubnis ausgedruckt und mitgeführt werden.
Hier die OSRAM-Anleitung: NIGHT BREAKER LED | Automotive
Siehe OSRAM-FAQ:
Die Zulassung der NIGHT BREAKER LED ist ein sehr komplexer Prozess, der für jedes Fahrzeug einzeln durchgeführt werden muss.
Deshalb können wir leider keine Angaben machen, ob und wann ein bestimmtes Modell zugelassen wird.
Es wird kontinuierlich an weiteren Zulassungen gearbeitet. Der aktuellen Stand findet sich hier.
Ich hatte die LED-H7 ab 2021 im Roller. Ergebnis: Wesentlich bessere Ausleuchtung bei Einhaltung des originalen Lichtkegels.
Mein Roller war nicht in der Liste, ich hatte aber im Scheinwerfer nach hinten genügend Platz für den Kühlkörper
und den Anschlussblock. Wenn das Fahrzeug also noch nicht getestet und freigegeben ist, muss man halt
selber probieren. Falls das bei einer Kontrolle bemängelt wird, wird es ggf. ein paar Euro kosten.
Zitat: "Wenn beides nicht, dann bleibt dir der Austausch des Scheinwerfers gegen eine LED-Variante mit
E-Nummer, wie Schwarzwald-Elch schreibt."
Damit meinte ich, dass - wenn weder das Fahrzeug bereits freigegeben ist noch der Selbstversuch klappt -
man schlussendlich den kompletten Scheinwerfer gegen ein LED-Modell austauschen könnte. Man sollte dann
aber kein China-Billig Teil nehmen, sondern auf eine vorhandene E-Nummer (auf dem neuen Komplettscheinwerfer)
achten.