Beiträge von Ronny.Ste

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    Bei den Führerscheinbehörden wird das offensichtlich nicht differenziert.

    Die scheinen sich nur an den Originalwortlaut FeV §19 zu halten.


    Meine Erste-Hilfe Sofortmaßnahmen am Unfallort aus dem Jahr 1988 wurde genau so akzeptiert, wie auch bei wenigstens drei anderen Spät-A-Klasse Erwerbern, die ich inzwischen gefragt habe.


    Keine Differenzierung nach Schulungsaufbau oder Klasse der Fahrerlaubnis.


    Das Vorlegen des wie auch immer gearteten Erste-Hilfe-Nachweises hat ausgereicht.

    Opa-Kalle


    Verstehe ich das also richtig?


    Alle alten Erste-Hilfe-Nachweise (vor 01.04.2015) gelten weiter lebenslang (Bestandsschutz).


    Die ab diesem Zeitpunkt absolvierten Erste-Hilfe-Kurse erfüllen die neuen Anforderungen und gelten dadurch ebenfalls.


    Ab 19.03.2019 gelten die Anforderungen auch für Erweiterungen der Fahrerlaubnis, die bis dahin absolvierten Kurse im Zuge des Bestandsschutzes also auch.


    Damit gelten also faktisch trotzdem alle Erste-Hilfe-Nachweise, die - egal wann - ausgestellt wurden, für den Fahrerlaubniserwerb, weil sie entweder durch Bestandsschutz oder durch Erfüllung der neuen Anforderungen gelten, als ausreichend?

    Das lese ich immer wieder (meist mit Stichtag / Jahr) 2017.

    Weißt Du, in welche Verordnung das Eingang gefunden hat?


    In der FeV findet sich das nicht und bei mir (A-Schein 2024) wurde der

    alte Erste-Hilfe-Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort) aus dem Jahr 1988

    problemlos akzeptiert.


    Sogar auf meine Nachfrage erhielt ich sowohl von der Führerscheinstelle

    als auch von der Fahrschule die Auskunft: Ausreichend und lebenslang gültig.

    Ich habe die Komfort-Sitze gleich dazu gekauft und die Standard-Sitze im ausgebauten Zustand erhalten.

    Ebenso die Originalscheibe, die höhenverstellbare Scheibe war bereits montiert.


    Die Montage wurde nicht berechnet (Verhandlungssache)


    Wenn der Händler zum Originalpreis den Preis für das Zubehör addiert, gehört Dir ja beides. Wenn Du mit dem Händler nur einen abschlägigen Aufpreis vereinbarst, könnt ihr auch Anderes vereinbaren.