Wer Garantie und Gewährleistung nicht auseinanderhalten kann und keine Ahnung von Vertragsrecht hat, mag so denken.
Trotzdem sind solche pauschalen Aussagen maximaler Unsinn.
Ich hatte z.B. noch nie ein Problem mit meinem Hondahändler oder mit Honda selbst.
Im Streitfall ist der Vertragspartner (und das ist nunmal der Händler) der Ansprechpartner. Lenkt er nicht ein, gibt es notfalls Anwälte.
Im Übrigen schrieb Honda, dass der Händler der ERSTE Ansprechpartner für Vertragsprobleme ist und man sich weiterhin an Honda wenden könne, oder?