Du schriebst: "Deswegen bin ich auch total Glücklich das man mit Mischbereifung fahren darf
"
Das kann ich nur unterschreiben und handhabe es genau so.
Selbst der Gesetzgeber hat was die "Mischbreifung" bei Motorrädern anbelangt ab dem 1.1.2025
seine Aussagen noch konkretisiert, erweitert und für viele vereinfacht da selbst diesem klar
geworden ist das eine Mischbereifung unter Beachtung gewisser Regeln absolut unbedenklich ist.
Denn wie ich kürzlich schon schrieb: Selbst die Tester sagen das es heutzutage keine schlechten
bzw. unsicheren Motorradreifen mehr gibt!
Ich hatte auf meiner NC als Erstbereifung einen Satz Bridgestone Battlax T30. Als der Vorderreifen ab-
gefahren war habe ich vorne einen gebrauchten Pirelli Angel GT(1), der nen Appel und nen Ei gekostet
hat, aufgezogen.
Ab da fuhr ich eine gesetzeskonforme Mischbereifung. Diese war vollkommen unauffällig und ver-
mittelte jede Menge Sicherheit! Alles gut.
Der Hinterreifen, Bridgestone Battlax T30, hat dann noch etwas über 4 tKm gehalten bevor auch dieser
fällig wurde und der gebrauchte Pirelli auch so gut wie blank war.
So muß das sein, das nenne ich recourcenschonend.
Und da mir der Pirelli in schnell gefahrenen Kurven sehr gut gefiel fahre ich momentan eine Satz
Angel GT(1)
Und ich höre sie schon wieder die Unkenrufe: Wie kann man soetwas machen, bei Reifen macht man
keine Experimente.............
Aber ich persönlich denke das hat mit Experiment nichts zu tun. Wenn selbst der Gesetzgeber das
absegnet, natürlich nicht ohne sich vorher die Expertise von Fachleuten eingeholt zu haben, kann
so schlimm nicht sein.
Auf der K75 habe ich dieses Experiment auch schon gewagt. Damals war es noch schwieriger da im
Schein der K75 noch eine Reifen-Markenbindung eingetragen war und man eine Unbedenklichkeits-
bescheinigung des nicht eingetragenen Reifens mit sich führen musste.
Aber der Gesetzgeber hat wohl begriffen das das ein unnötiger bürokratischer Akt ist.
Und das in Deutschland, man höre und staune!
Zu dem Thema hatte ich hier schon einmal einen ausführlicheren Beitrag eingestellt wo unter anderem
die Änderungen ab 1.1.2025 erklärt werden.
Wen es interessiert:
da mich gerade gestern jemand fragte ob ich wüßte was sich 2025 beim Thema Reifen, Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB)
etc. ändert habe ich einmal versucht das komplexe Thema halbwegs kompakt zusammenzufassen, Quellen gibt es genug.
(Einige Passagen sind vom Sinn her doppelt, wollte ich aber nicht noch einmal zusammenfassen, irgendwann is gut).
Alles unten geschriebene bezieht sich auf Motorräder mit EG-Typgenehmigung 2002 (Richtlinie 2002/24/EG) wie es bei allen
NC-Modellen der Fall ist.
Ich…
Gruß, Thomas ![]()