Beiträge von ThomasLIP

    trial46


    das könnte schon ein sachdienlicher Hinweis sein.

    Ist wie bei einer polizeilichen Befragung:


    "Erzählen sie einmal von Anfang an, wobei jede auch noch so kleine Nebensächlichkeit

    für uns von Bedeutung sein kann und diese zur Aufklärung des "Falls" beitragen könnte".


    Wenn der Fehler gefunden wird berichte doch einmal kurz, würde mich und eventuell

    auch andere interessieren.


    Gruß, Thomas :boywink:

    trial46


    Wenn das DCT im Automatikmodus noch schaltet bedeutet das, dass die Elektronik

    die Kupplungsventile und den Schaltactuator (Schaltmotor) etc. noch ansteuert.

    Allerdings scheinen die Schaltimpulse der beiden Wippen nicht mehr verarbeitet

    zu werden. Das beide Schaltwippen gleichzeitig versagen ist sehr unwahrscheinlich.


    Ist die NC vorm Winter gewaschen worden, also irgendwo Wasser eingedrungen?

    Ist zwar sehr unwahrscheinlich das die Wippenkontakte dadurch korrodiert sind

    aber man weiß ja nie.


    Wurde ein Kabel eingeklemmt oder irgendetwas geändert so das das Kabel unter

    starker Spannung steht, also zu stramm ist und dadurch beschädigt oder rausgerissen

    wurde? Gibt es Scheuerstellen? Versteckte Kabelbrüche hat es an der NC schon vereinzelt

    gegeben, aber bei erst 25tKm?


    Eventuell hilft auch ein Reset der Elektronik. (Hier im Forum einmal nach suchen)

    Auch eine zu alte Batterie bei der die Spannung stärker einbricht kann eventuell ein

    Verursacher sein. Aber wenn sie normal fährt eher unwahrscheinlich, der Generator

    müßte während der Fahrt genügend Strom liefern.


    Spontan fällt mir dazu gerade nichts ein, aber vielleicht kennt jemand anderes das Problem

    und kann dir weiterhelfen.


    Gruß, Thomas :boywink:

    Das ist definitiv teuer!


    Aber:

    Es ist so das die meisten Werkstätten dadurch trotzdem nicht steinreich werden.

    Es ist erstaunlich was heutzutage auf der Kostenseite der Werkstätten, allgemein im

    Handwerk alles an laufenden Kosten anfällt und wie diese in den letzten Jahren förmlich

    explodiert sind.


    Um kostendeckend einen solchen Betrieb zu führen wird's für den Kunden meist teuer.


    Die meisten Werkstätten sind keine Ausbeuter und müssen mit solchen Stundensätzen

    kalkulieren, so manch kleinere Werkstatt hat Mühe sich am kacken zu halten.


    Gruß, Thomas :boywink:

    Da ich reiner Schönwetterfahrer bin und meine NC eine Garagenparkerin ist reinige ich sie nach der

    Tour lediglich mit Wasser und einem Microfasertuch. Zuerst werden im Frontbereich Insektenreste

    eingeweicht und diese dann im zweiten Arbeitsgang entfernt. Der Rest wird dann ebenfalls nur mit

    Wasser und Microfasertuch ohne stärker zu drücken vom losen Staub befreit.


    Hochdruckreiniger sollte man meiner Meinung nach am Mopped möglichst nur in hartnäckigen

    Fällen anwenden. Passt man da nicht auf drückt man das Wasser unkontrolliert eventuell in die

    Elektronik, Scheinwerfer, Ansaugsystem, Kettenglieder, Lager und sonstwo hin. Halte ich für ungesund!


    Felgenreiniger kommen bei mir garnicht zum Einsatz. Der Vorbesitzer meiner BMW hatte es mit

    dem agressiven Zeug geschafft nach nicht einmal 40 tKm die obere Lackschicht der Felgen punktuell

    "wegzupflegen"!

    Felgenreiniger löst den Lack an! besonders wenn man ihn zu lange einwirken lässt, also aufpassen

    wenn man ihn unbedingt anwenden möchte.


    Bis jetzt hat mein Mattlack mir diese softe Reinigungsmethode gedankt. Leider ist dieser recht em-

    pfindlich sieht bei mir aber noch richtig gut aus.


    Aber wie gesagt, ich bin "schönwetterfahrendergaragenparker".


    Überhaupt, Reiniger verwende ich nur sehr sparsam und punktuell um z.B. Kettenfett von der Felge

    zu bekommen (geht übrigens auch mit Spiritus)


    Verschmutzungen wie sie bei Ganzjahres und Allwetterfahren auftreten kann ich nicht beurteilen.


    Gruß, Thomas :boywink:

    -BW-

    DetMainzel

    Verdammt, "-BW-" ich glaube du hast recht.

    Sorry "Winni" habe deinem Beitrag einen Daumen hoch gegeben aber bei genauerem Überlegen

    und lesen des Beitrags von "-BW-" ist mir wieder eingefallen warum ich meine Kluft seit Jahren

    gewohnheitsmäßig immer nur von aussen nachimprägniere.


    Ich hatte mich vor ewigen Zeiten einmal damit beschäftigt und das von "-BW-" beschriebene Vorgehen

    wurde damals als das sinnvollste beschrieben.


    Werde ich senil? :angry-tappingfoot: Hab's irgendwie vergessen aber habe es gewohnheitsmäßig wohl doch die ganzen

    Jahre richtig gemacht.


    Oder ist das nicht mehr der neueste Stand? Wenn einer mehr weiß kann erja einmal berichten, nichts ist

    in Stein gemeisselt.


    Gruß, Thomas :boywink:

    timhase2004


    Da erwischt du mich auf dem linken Fuss, das habe ich das letzte Mal vor Jahren am Kfz gemacht.

    Unterlagen dazu liegen beim Bekannten.

    Da mußt du einmal googeln. Ich möchte dir aus dem Kopf heraus nichts falsches sagen, bei Bremsen

    hört der Spaß auf, da kann eine falsche Vorgehensweise ins Auge gehen.

    Für das Entlüften des Systems und des ABS-Blocks mit Unterdruck gibt es eine bestimmte Vorgehens-

    weise!


    Gruß, Thomas :boywink:

    timhase2004


    Bei dem was du beschreibst und da keine Bremsflüssigkeit austritt wird wohl doch noch irgendwo

    Luft im System sein, denn nur die Luft kann man komprimieren. Das Pfeifen welches du beschreibst

    läßt mich vermuten das die Luft im ABS-Block sitzt. Den zu entlüften ist nicht ganz einfach.

    Hast du beim entlüften mit Unterdruck gearbeitet oder nur durch pumpen entlüftet?


    Gruß, Thomas :boywink:

    Hallo,


    da mich gerade gestern jemand fragte ob ich wüßte was sich 2025 beim Thema Reifen, Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB)

    etc. ändert habe ich einmal versucht das komplexe Thema halbwegs kompakt zusammenzufassen, Quellen gibt es genug.

    (Einige Passagen sind vom Sinn her doppelt, wollte ich aber nicht noch einmal zusammenfassen, irgendwann is gut).


    Alles unten geschriebene bezieht sich auf Motorräder mit EG-Typgenehmigung 2002 (Richtlinie 2002/24/EG) wie es bei allen

    NC-Modellen der Fall ist.


    Ich weise darauf hin das das Thema komplex ist und das durch die Kürzung nur die meiner Meinung nach wichtigen Punkte

    abgedeckt werden. Wenn es jemand anders sieht bitte nicht gleich meckern, danke.

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    Selbst der Gesetzgeber sieht es nicht mehr so eng.

    Deshalb hier zuerst einmal ein Artikel des Bundesministerium für Digitales und Verkehr vom 25.03.2024:


    Bund und Länder haben in Bezug auf die Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern die nachstehend beschrie-

    bene gemeinsame Vorgehensweise abgestimmt:


    Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern


    Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

    In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I

    ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifen-

    bauart mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind

    gleich oder höherwertig.


    Beurteilung:

    Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.


    Anmerkung von mir: "Obwohl im Schein eine herstellerspezifische Reifenbindung eingetragen ist, ist es jetzt erlaubt

    einen Reifen eines anderen Herstellers aufzuziehen ohne das dies beanstandet werden darf solange die im Schein einge-

    tragenen Dimensionen und Spezifikationen beibehalten werden. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht!"

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    Hier zusammengefasst alles für die, die Reifen eines anderen Herstellers aufziehen wollen und die im Schein eingetragenen

    Dimensionen und Spezifikationen beibehalten bzw. diese bei der Tragfähigkeitskennzahl und der Geschwindigkeitskategorie

    übertreffen. Dies gilt wohl für 99% aller NC-Fahrer.


    Die reine Handhabung und Umrüstung von Motorradreifen mittels Unbedenklichkeitsbescheinigung (UBB) der Reifenhersteller

    ist im Zuge der Neuregelung durch den Gesetzgeber hinfällig.


    Was bedeutet das für Motorradfahrer? Welche Änderungen ergeben sich durch die Neuregelung für neue Motorradreifen seit

    dem 1.1.2025?


    Sofern ein Reifenmodell einer anderen Marke mit denselben oder vergleichbaren Dimensionen und Spezifikationen am Motor-

    rad montiert werden soll ist eine eventuell in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Reifenmarke für das Modell lediglich

    noch als Bereifungsempfehlung zu betrachten und nicht mehr bindend.


    Ist keine Reifenbindung eingetragen ist jeder Reifen, egal von welchem Hersteller zulässig solange die im Schein eingetrage-

    nen Dimensionen und Spezifikationen beibehalten werden wobei die Tragfähigkeitskennzahl sowie der Geschwindigkeitsindex

    auch höher sein dürfen. (dies gilt wohl für alle NC's)


    Die Freigabe des Reifenherstellers hatten Motorradfahrer bislang als Nachweis bei jeder Fahrt stets mitzuführen. Mit der

    2018/2019 beschlossenen Neuregelung ändert sich das nun. Insbesondere seit Januar 2025, nach Ablauf einer "Schonfrist“.

    Ab 2025 werden die neuen Regelungen auf alle Reifen unabhängig von dem Herstellungsdatum angewendet. Kein Papierkram

    mehr bei Serienbereifung!


    Bereits seit vielen Jahren war Prüforganisationen daran gelegen, die bewährte Regelung auf Basis der Herstellerfreigaben zu

    kippen, das ist nun eingetreten.

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    FÜR WEN WIRD ES AB 01.01.2025 AUFWÄNDIGER


    Wenn ihr einen Reifen aufziehen wollt der von den im Schein eingetragenen Spezifikationen abweicht (z.B. einen 170er statt

    dem im Schein eingetragenen 160er) wird es ab 01.01.2025 aufwändiger und teurer einen Reifen der vom Certificate of

    Conformity (COC) abweicht für den Straßenverkehr zuzulassen.


    Ab 2025 ist eine Einzelabnahme mit Erstellung eines Gutachtens bei einer Prüforganisation sowie eine anschliessende

    Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) durch die Behörde fällig. (Der einzutragende Reifen muß

    zur Erstellung des Gutachtens schon aufgezogen sein).

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    POSITIV


    Bei einer reinen Abweichung des Reifenherstellers ist keine Abnahme erforderlich, solange alle Dimensionen und Eigen-

    schaften mit den Daten in den Papieren übereinstimmen oder diese sogar übertroffen werden. Die grundsätzlichen Maße wie

    Zollgröße, Abrollumfang, Breite und Querschnitt müssen also identisch sein. Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeits-

    index dürfen höher sein.

    Bei einer einfachen Umrüstung mit original Dimensionen ist keine Eintragung erforderlich.


    Als zusätzlicher Faktor entfällt das Mitführen der UBB der Reifenhersteller seit Jahresbeginn 2025. Zwar kann das herstellerseitige

    Dokument z.B. bei Verkehrskontrollen noch als hilfreiche Informationsquelle dienen, die bisherige Pflicht ist aber hinfällig und die

    Unbedenklichkeitsbescheinigung darf zuhause bleiben.


    Ein weiterer Aspekt, der Motorradfahrern zu Gute kommt ist die Tatsache, dass Motorradreifen durch die Reifenhersteller

    oft als Kombination aus Vorder und Hinterrad angeboten werden. Durch die wegfallende Orientierung an Herstellerfreigaben führt

    die jetzt geltende Neuregelung dazu, das Mischbereifung erlaubt ist. So können Biker also bspw. auf der Hinterachse einen

    Michelin und auf der Vorderachse einen Continental Reifen fahren, sofern andere Eigenschaften der Reifen und des Fahrzeugs

    den Vorgaben entsprechen.


    Anmerkung von mir: Total verrückt ist das man schon immer unterschiedliche Reifenfabrikate aufziehen konnte. Es gab für

    Motörräder keine separate Vorschrift. Beim Auto dürft ihr laut Gesetz z.B vorne Winterreifen und hinten Sommerreifen aufziehen,

    die Bereifung muß nur pro Achse gleich sein. Ausnahme, es dürfen pro Achse nicht Diagonal- sowie Radialreifen gemischt

    werden. Beim letzten TÜV hatte ich auf der NC übergangsweise vorne einen Pirelli und hinten den noch zu guten Bridgestone

    verbaut. Der Prüfer, den ich seit Ewigkeiten kenne, hat das erkannt und nicht bemängelt!

    Jetzt hat der Gesetzgeber aber eine Vereinheitlichung zwischen Auto und Motorrad vorgenommen, wurde auch Zeit.


    Ich hoffe nur das die Streckenposten die Neuregelung schnell verinnerlichen und bei einer Kontrolle dann professionell umsetzen.


    Auch wenn dieser Beitrag wohl so schnell wie alle anderen in den unendlichen Weiten des Forums verschwinden wird hoffe ich

    das das geschriebene eventuell dem ein oder andern weiterhilft.


    Gruß, Thomas :boywink:

    yupp


    Bitte sei mir nicht böse, aber ich mußte gerade ein wenig schmunzeln, warum? :)


    Samstag um 8Uhr schriebst du:

    "Ich werde dann die V35 erstmal dran lassen. Alukoffer, Topcase und Träger sind ein Warenkorb von 910 € !!!

    Das ist mir zuviel, aber ich warte auf eine Gelegenheit"


    Samstag um 15Uhr schriebst du im "Marktplatz":
    "Ich verkaufe einen Satz Koffer und ein Topcase von Givi..........................."


    Was manchmal 7 Stunden doch ausmachen können, das nenne ich einen schnellen Sinneswandel.

    Nichts für ungut, alles o.k., ich fand es nur bemerkenswert.


    Gruß,Thomas :boywink: