Ärger kann es beim Privatverkauf aus meiner Erfahrung heraus eigentlich kaum geben.
Eine Sachmängelhaftung ist hier ausgeschlossen und dies wird im Kaufvertrag festgehalten.
Es sei den man verschweigt einen schweren, sicherheitstechnisch relevanten Mangel.
Ganz wichtig ist hierbei das man einen richtigen Kaufvertrag vom ADAC oder ähnlichen
hat und alles penibel einträgt. Hierbei ist es z.B. wichtig Datum und sogar die Uhrzeit der
Übergabe einzutragen, zumindestens dann wenn er angemeldet und versichert übergeben
wird.
Die eigene Versicherung und die Zulassungsstelle sind unverzüglich davon in Kenntnis zu
setzen!
Dafür hat ein seriöser Kaufvertrag einen Extrateil, die sogenannte Veräusserungsanzeige
in zweifacher Ausführung für Versicherung und Zulassungsstelle.
Das geht heute ratzfatz per Internet, quasi in Echtzeit.
Sollte jetzt etwas passieren seid ihr aus der Haftung raus und euch entstehen keine Nachteile.
Es gelten das eingetragene Datum und Uhrzeit bei Übergabe!
Der Käufer muss im Kaufvertrag darauf hingewiesen werde das er das Fahrzeug in 3 bis max.
10 Tagen umgemeldet haben muß.
Eine Überführung des Autos durch den Käufer auf eigene Verantwortung sollte im Vertrag
festgehalten werden.
Übrigens, sollte der Wagen nicht zeitnah umgemeldet und neu versichert werden bekommt
der neue Besitzer Post und im Extremfall wird das Auto stillgelegt.
Das sind nur Eckpunkte eines solchen Kaufvertrages die aber eben sehr wichtig sind.
Ich bin mir übrigens bei den meisten Fahrzeugen sicher das ihr durch einen Privatverkauf
mehr für euer Fahrzeug bekommt.
Händler nehmen Fahrzeuge ab einem gewissen Alter ungern in Zahlung. Ihnen entstehen
dadurch Kosten für Stellfläche, Verkaufsangebote, eventuelle Reinigung und viel schlimmer
sie müssen eine gesetzliche Gewährleisung für das Fahrzeug geben und und und.
Diese Kosten werden natürlich bei einer Inzahlungnahme mit eingepreist so das ihr wohl
kaum soviel Geld bekommt wie auf dem freien Markt. Autohändler haben ein Kalkulations-
grundlage, denn sie wollen und müssen ja Geld verdienen
Erfahrungen dritter sind, Inzahlungnahmen sind meist ein Verlustgeschäft für den Kunden,
solange es nicht um ein eher Hochpreisiges Neufahrzeug handelt wo die Kalkulation für den
Händler noch aufgeht.
Beispiel: Der Passat meiner Schwägerin, den habe ich letztes Jahr für 1.900Eur über Klein-
anzeigen vekauft. Händlerangebote bei Inzahlungnahme 600 bis 800 Euro wobei das
Fahrzeug wegen der Gewährleistung dann wohl in den Export gegangen wäre.
Ich weiß nicht, aber schneller kann man sein Geld doch wohl nicht verdienen.
Wer hat schon etwas zu verschenken. Da meckert man über die momentanen Spritpreise
aber verschenk bei einer Inzahlungnahme gerade einmal zig Tankfüllungen, verrückte Welt.