Alles anzeigenDanke !
eine Frage: Wie ist das Drehmoment der Schrauben an der Gabelbrücke ?
lt. NC-Forum : 22 Nm oben und 39 Nm unten.
Reinhard
Alles anzeigenDanke !
eine Frage: Wie ist das Drehmoment der Schrauben an der Gabelbrücke ?
lt. NC-Forum : 22 Nm oben und 39 Nm unten.
Reinhard
Alles anzeigenTolle Geschichte, die erinnert mich an James Bond.
. . . natürlich erinnert dich die Geschichte nicht an Faust.
Faust-Monolog:
"Habe nun, ach! Philosophie,
Juristerei and Medizin,
Und leider auch Theologie
durchaus studiert, mit heißem Bemühn.
Da steh' ich nun, ich armer Tor,
und bin so klug als wie zuvor!
. . . .
Und sehe, dass wir nichts wissen können."
Reinhard
Alles anzeigenAn Dir ist ja ein Top-Jurist verloren gegangen...
. . . nö.
Erst wenn dieser Top-Jurist verstorben ist, dann ist er auch verloren.
Reinhard
Hallo Winterfahrer ,
inzwischen gibt es Neuigkeiten zum Thema. Aber erst mal zu deinem Beitrag:
Ich versuchte in meinem ersten Beitrag die Fahrerin geschlechtsneutral zu beschreiben, zumal sie auch noch blond war.
Ich wollte nicht das Thema "Frauen am Steuer" eröffnen. Da mir die Genderie überhaubt nicht liegt, hielt ich die Geschlechtsneutralität nicht durch. Selbstverständlich beschrieb ich den Vorgang bei der Polizei präzise.
Deinen ersten Satz: ". . . vielleicht hätte ja eine Deiner Zeichnungen mit roter Schrift allen geholfen ?" kann ich nicht interpretieren.
Bevor ich ihn falsch interpretiere, tue ich es erst gar nicht.
Eine Staatsanwaltschaft ermittelt bei Straftaten. Eine aus dem Auto geworfene Kippe wird eine Straftat,
wenn daraus ein Walbrand entsteht (Brandstiftung). Ansonsten ist es eine Ordnungswidrigkeit.
In Berlin wird diese Ordnungswidrigkeit mit 20 € "honoriert". In meinem Fall führte eine Ordnungswidrigkeit zu einer Sachbeschädigung.
Ein Grund-Prinzip im Bürgerlischem Gesetzbuch ist das Verursacher-Prinzip.
Dabei ist es unerheblich, ob die Sachbeschädigung versehentlich, vorsätzlich, fahrlässig oder grob-fahrlässig bewirkt wurde.
Versicherungen schließen oftmals bei "grobfahrlässig" die Einstandpflicht aus. Jedoch wirkt sich das nicht auf das Recht des Geschädigten aus, eine entsprechende Entschädigung für den entstandenen Schaden zu erhalten. Ob man dann den Neuwert, den Wiederbeschaffungswert, den Zeitwert, den Restwert oder die Reparatukosten erhält, obliegt der Einigung beider Parteien.
Mein Oma hätte gesagt: "Junge hab dich nicht so. Den Brandfleck stopfe ich dir." Meine Oma starb aber Ende der 60'er Jahre.
Ein weiteres Prinzip lautet: "Der Geschädigte muss in die Lage versetzt werden, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre."
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Zu den Neuigkeiten:
Nachdem ich auf dem Warener Polizei-Revier am Donnerstag zweimal einen Korb erhielt, schrieb ich am Freitag der vorgesetzten Polizeibehörde (Polizeipräsidium Neubrandenburg) eine Mail. Ich schilderte den Vorgang der Sachbeschädigung, meine zweimaliges Abblitzen auf dem Warener Revier und meine Vorstellung über die Aufgaben der Polizei.
Am Montag rief mich die Revierleiterin der Warener Polzei an. Sie wolle/muss dringend etwas klären. Sie freute sich über mein Angebot, in der nächsten halben Stunde bei ihr zu sein..
- Als erstes vergewisserte sie sich, dass es um die zwei Beamten handelt, die sie bereits in Verdacht hatte.
- Sie beteuerte, dass sie alles unternehmen werde, dass sich ein solcher Vorgang auf ihrem Revier nicht wiederholt.
- Sie beauftragte einen anderen Beamten, den Vorgang aufzunehmen.
Dieser Beamte nahm alle Daten auf. Auch eine Personenbeschreibung der Fahrerin. Er gab mir die Anschrift der Fahrzeughalterin und bestätigte mir, dass es wohl auch die Fahrerin sei.
Ich wollte ihn vor einen Fehler bewahren und verwies auf den Datenschutz.
Er entgegnete:
- die Chefin hat das angeordnet,
- es ist nicht die Aufgabe der Polizei, Täter bzw. Schadensverursacher zu schützen.
Heute Nachmittag war ich bei der Fahrerin (Kippenwerferin). Ich erinnerte sie, dass mitte der letzten Woche ein Motorradfahrer an ihrer Seite ihr den Preis seiner durchgeschmorten Jeans mitteilte. Daran konnte sie sich nicht erinnern.
Sie fragte, ob ich diese Jeans mit hätte. Ich holte die Jeans aus meinem Auto und zeigte ihr den Brandfleck. Sie meinte: "Solch olle Hose,
was will ich überhaubt ?" Sie fragte, woher ich ihre Anschrift hätte. Das ließ ich unbeantwortet.
Stattdessen meinte ich, dass man "olle" Hosen neu kaufen kann. Der Fachbegriff lautet"stone washed"
Nun werde ich ihr schriftlich mitteilen, was ich heute von ihr wollte. Ich möche dem Formal-Juristischen Genüge tun.
Reinhard
Alles anzeigenKann es auch nur empfehlen. Nach dem letzten Ölwechsel waren die Schaltvorgänge deutlich ruckhafter und es wirkte so, als würde die Kupplung von 1 auf 2 und 2 auf 3 etwas rutschen. Das Prozedere durchgeführt und schon schaltet das DCT spürbar geschmeidiger und ohne die kleine Zugunterbrechung in den niedrigen Gängen. Meine NC bekam bei der 12.000er-Inspektion zum ersten Mal 10W40. Seitdem sind die Schaltvorgänge deutlich lauter als zuvor. Daher bekommt sie beim nächsten Mal wieder 10W30.
Hallo,
jetzt ist in deinem Motor das Öl 10W40. Demnächst soll da 10W30 rein, damit die Schaltvorgänge leiser werden.
Ich bin auch kein Spezialist für Motore oder Motoröle. Aber . . . .
"10W" bezeichnet den möglichen Einsatz bei Kälte. In dem Fall ist das Öl noch bei -30°C pumpbar
Das Öl "20W" ist noch bei -20°C pumpbar. Das Öl "10W" scheint bei Kälte dünnflüssiger zu sein.
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Die nachfolgenden Zahlen geben die Viskosität des Öles bei 100°C an.
Das 30'er-Öl hat die Viskosität 9,3-12,5 mm2/sec.
Das 40'er-Öl hat die Viskosität 12,5-16,3 mm2/sec.
Das 40'er-Öl ist also dickflüssiger, macht aber die Schaltvorgänge lauter. . . .
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Ich glaube nicht, dass Honda das Öl nach dem "Lärm" der Schaltvorgänge ausgesucht hat.
Reinhard
Hallo gume , Guido,
die rausgeworfenen Kippe landete bereits in Höhe des Hinterrades auf dem Staßenasphalt und wurde durch die Verwirbelung des Fahrtwindes (PKW) wieder hochgewirbelt. Es war innerorts (50 km/h)
Ein Staatsanwalt ist der Anwalt des Staates und verfolgt Straftaten. Die rausgeworfene Kippe ist eine Ordnungswidrigkeit.
Unfallflucht ist wiederum eine Straftat. Es war aber lt. Polizei kein Unfall.
Der Ersatz meiner durchgebrannten Hose sehe ich schon als Nebeneffekt.
Ein fiktiver Fall:
Einem 75-jährigem Mann wird mit einem Fussball das Fenster eingeschossen. Er sah den erwachsenen Schützen, der mit seinen Söhnen auf der Wiese Fussball spielte. Er sieht auch, wie diese kleine "Fussbalmannschaft" in einem PKW flüchtet.
Das amtl. Kennzeichen kann er erkennen.
Die Mobilität des Geschädigten beschränkt sich auf seinen Rollator. Er hat kein Internet.
Er müsste einen der täglichen 4 Eisenbahnzüge benutzen oder 7 Uhr den Schulbus, um in die 3 km entfernte Stadt zu gelangen.
Da wäre er aber noch nicht am Polizeirevier. Dort erfährt er, dass das kein Unfall ist. Er bekommt den Zentralruf der Schadens-Versicherer genannt. Unter dieser Nummer erfährt er nur die Haftpflicht-Versicherung des PKW-Halters. Telefonisch hängt er zweimal je 20 Minuten erfolglos in der Warteschleife. dieser Versicherung. Er bittet in der Nachbarschaft um Hilfe.
Der Nachbar schreibt eine Mail an die Versicherung.
Nach einer langen Bearbeitungszeit erfährt er von dieser Versicherung, dass ein Aktenzeichen (AZ) benötigt wird.
Dieses Aktenzeichen hat aber der Geschädigte nicht.
Ich erspare mir die Aufzählung meine bisherigen erfolglosen Versuche, in dieser Angelegenheit voran zu kommen.
Den Endstand werde ich mitteilen.
Reinhard
Alles anzeigenDenke nicht, dass das Motorrad „ das doch merken kann“ ohne jedes Mal vor dem eigentlichen Fahren einen Kalibrierungsprozess durchzuführen, wäre wohl nicht so toll immer 5 Minuten (weil auch noch mit kaltem Motor) warten zu müssen vor dem losfahren.
Warum es nicht im Handbuch steht ist allerdings eine gute Frage
gerne an Honda!
Hallo,
im Handbuch steht noch sehr viel nicht.
Die Doppelkupplung kalibrieren ist nicht vergleichbar mit dem Wechsel eines Leuchtmittels oder der Korrektur des Reifendruckes.
Was passiert denn beim Kalibrieren ? Weiß das jemand ?
Ich vermute dort wird die aktuelle Nullstellung eines Linear-/Schrittmotors zur Nullstellung definiert.
Wenn sie sich nicht verändert hat, muss sie nicht neu kalibriert werden. Wenn sie sich verändert hat, dann sollte man die Ursache der Veränderung ergründen und erst dann, wenn notwendig, neu kalibriernen.
Meine NC (RC88; Bj.2018) habe ich nun seit über 3 Jahren. Ich bin mir sicher, dass das DCT noch nie kalibriert wurde.
Ich werde es auch nicht tun. Warum auch.
Würde ich nach dem Kalibrieren eine wesentliche Verbesserung erwarten, dann würde ich auch vermutlich
eine wesentliche Verbesserung "bemerken"
Das ist womöglich nur eine Art den Unterschied zwischen "objektiv" und "subjektiv" zu erklären.
Natürlich kann ich mich irren. Mein Urteil ist auch nur subjektiv.
Reinhard
Alles anzeigen. . . . Würdet ihr sie eine neue Dichtung trocken oder geölt einbauen?
Gruß gu:me:
Diese Gummilippen-Dichtung wird ganz sicher benzin- und ölfest sein.
Dennoch Iwürde ich die Dichtung mit Silicon-Fett einfetten.
In Bauhäusern auch als "Wasserhahnfett" gebräuchlich.
Das würde eine mehrmalige Verwendung absichern.
Reinhard
Hallo,
ich pflichte "seeyou" bei.
Hinzu kommt, dass du beim nächstem Abheben des Deckels wahrscheinlich einen Schraubenzieher in den Dichtspalt eintreiben musst.
Das wird sehr wahrscheinlich die Dichtfläche beschädigen und auch womöglich den Kopf verziehen (Alu-Druckguss).
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In Deutschland halten wir uns für das Volk der Denker und Dichter. Wir sollten uns auf das Denken beschränken.
Ventildeckel-Dichter sollten wir uns verkneifen.
Reinhard
Hallo Lorenz ,
alles richtig, was du schreibst. . . . . aber.
Meine ersten Motorräder hatten nur einen Hauptständer, keinen Seitenständer.
Für meine MZ ES250/2 bastelte ich mir selbst einen Seitenständer.
Meine letzten BMW-Boxer wogen 240 kg. Es war noch nie ein Problem, die bisherigen Maschinen auf den Hauptständer zu hieven.
Meine Honda CB 500 und auch die beiden BMW's konnte ich auch voll beladen auf den Hauptständer bringen.
Meine jetzige NC 750 S bereitet mir bereits leer Schwierigkeiten.
Ich bin mir sicher, dass Kantapper , mit der Technik des "Aushebelns" vertraut ist.
Reinhard