Beiträge von binendlich

    Betriebserlaubnis ist erloschen und auch Versicherungsschutz, da das Motorrad dadurch weder zulassungs- noch versicherungsfähig ist. Es kann sein, dass die Versicherung bei Eigenverschulden dennoch für die Gegner haften muss (wobei ich vermute, dass sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt), sicher nicht für den Eigenschaden. Die Versicherung eines schuldigen Unfallgegners wird sicherlich jegliche Zahlungen anfechten.

    Joa... das Gute: sie bleibt weiter im Programm.

    UpsidedownGabeln kann man mögen, Doppelbremsscheiben sind zeitgemäß (aber leider geschrumpft), fehlender Tempomat und Schräglagensensor absolut nicht - da bleibt Honda weit hinter der Zeit zurück. Das Farbdisplay samt neuer Steuerungsmöglichkeit entspricht wohl auch den Zeiterwartungen (bietet mir persönlich aber keinen Mehrwert) und die neue Verkleidung scheint praktikabler und einfacher.

    Ich denke, für neue Käufer wird sie so ein bisschen interessanter oder bleibt zumindest eine Alternative, ich selbst sehe keinen Anreiz zum Wechsel.

    Ich habe eines in Papierform hier liegen: 61MKW01 Modell 2021-2024

    Gibt es in Amerika, auf Ebay (Kosten $80-90 incl. US-Versand) oder helminc.com ($50 plus US-Versand von ca. $40). Die internationalen Versandkosten der Verkäufer dort sind happig, da zahlst Du sehr viel: ca. $200-250. Ich habe das über einen der Repackage/Sammelversanddienstleister (in diesem Fall MyUS.com gemacht), da sind die Versandkosten dann bei ca. $20-30 je nach Tageskurs und Anbieter.

    evtl. Nachteil: Englisch, das muss man dann eben mögen.

    Gestern hat doch auf YouTube "Chainbrothers" mal wieder ein Video hochgeladen, wo er die Polizei befragt hat, unter anderem dazu. Kommentar der Polizei war (grob zusammengefasst): Ist nicht erlaubt, aber sie selbst fahren auch mit solchen Lichtern und empfehlen es auch, die einzuschalten, denn gesehen werden ist besser. Es dürfen eben nicht mehr als zwei Zusatzlichter sein.

    Letzteres ist bei mir der Fall. Deswegen habe ich ja auch "Nebel"scheinwerfer geschrieben, weil ich sie nicht wirklich bestimmungsgemäß einsetze. Wobei es auf der Autobahn (wo ich sie brauche) den Gegenverkehr auf Grund der häufigen Mittelbepflanzung und des größeren Abstandes nicht ganz so dramatisch trifft wie auf einer Landstraße (wo ich sie nicht brauche), die Vorausfahrenden freuen sich aber auch nicht...


    Auf jeden Fall werde ich die Einstellung des Hauptlichts noch einmal überprüfen, dafür ist dieses Thema eine gute Anregung gewesen. Der TÜV hatte bisher nichts zu monieren.