@BI alias Michael:
Der Veridian Cruise scheint ja ein ausgereiftes Produkt zu sein. Allerdings greift es in die Bordelektronik ein und bei manchen Motorrädern entfällt der Warnblinker, was manches Aufsichtspersonal verwirren könnte.
Ist sowas eintragungsfähig oder gibt es eine ABE? Muss ich das selbst ranbasteln?
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Einen Ausfall der Warnblinkanlage konnte ich bei mir noch nicht feststellen und habe auch bei anderen NC nichts davon gelesen.
Eintragung:
Schwieriges Thema mit widersprüchlichen Aussagen.
Das kommt von einem kanadischen Hersteller, der hat von deutschen ABE keine Ahnung und stellt so etwas auch nicht zur Verfügung. Im Netz kursieren auch unterschiedliche Aussagen des TÜV.Personals, von abnahme- und eintragungspflichtig bis zu "mir doch egal". Ich habe auch unterschiedliche Aussagen bekommen von: man braucht eine Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers bzw. damit habe ich nichts zu tun. Letztlich hängst Du da in der Luft.
Selbst ranbasteln ist angesagt, ja. Aber das geht eigentlich gut mit den Anleitungen.