Das ist nicht ganz richtig.
Aus dem Leistungskatalog des ADAC:
Zitat
Welches Fahrzeug ist geschützt?
Geschützt ist das von Ihnen als ADAC-Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit einer gültigen Fahrerlaubnis geführte Kraftfahrzeug, wenn es in Deutschland wegen einer Panne oder eines Unfalls auf einer öffentlichen Straße einschließlich der von dort unmittelbar zugänglichen (auch privaten) Garagen- und Parkplätze liegen geblieben ist, und der Schadenort mit den vor Ort zur Verfügung stehenden Hilfsfahrzeugenerreichbar ist.
Alles anzeigen
Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und deshalb unabhängig vom geführten Fahrzeug.
Neben der Pannenhilfe gibt es ja noch andere Leistungen, die der ADAC anbietet. Da ich viel auf Achse bin, ob nun privat oder gewerblich, durfte ich meine Leistungsansprüche schon des Öfteren in Anspruch nehmen. Gerade im Ausland macht so eine gelbe Karte die Heimreise erheblich leichter.
Aber wie du schon schreibst, muss das jeder für sich selbst einschätzen, ob der günstige Schutzbrief ausreicht oder nicht.