Aufhebung Geschwindigkeitsbegrenzung nach Kreuzung

  • #11


    Wenn das nicht in einem Zonenbereich ist, gilt die Begrenzung für Dich natürlich nicht!

  • #12

    Der folgende Link stellt die aktuelle Rechtsprechung gut dar:


    http://www.fahrtipps.de/frage/streckenverbot-aufhebung.php


    Sofern man in die Situation einer OWi kommt, würde ich als Nicht-Ortskundiger immer einen Einspruch einlegen.


    Ärgerlich ist nur, das die zuständige Kommune in solchen Fällen nicht belangt wird. Immerhin ist sie aufgrund von uneindeutiger Beschilderung der Urheber der ganzen Problematik.

    Es grüßt der Maddin aus Meck-Pomm


    Freiheit ist und bleibt ein Privileg!

  • #13

    Wie Larsi auch schon feststellte ist die Tempobegrenzung nur durch ein Aufhebungsschild oder ein Orts Eingangs/Ausgangsschild aufgehoben.
    Wenn die beschriebene Situation von Volker auftritt, dass man von Straße B in A einbiegt und an der Ecke kein Begrenzungsschild steht, kommt es darauf an, ob man Ortskundig ist (falls gelasert oder geblitzt wird).


    Das bedeutet, wenn man in dem entsprechenden Ort wohnt oder arbeitet, wird man trotzdem zur Kasse gebeten, da man mit Sicherheit die entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung kennt.


    Durch diese Problematik glaube ich nicht, dass an diesen Stellen geblitzt/gelasert wird, da es sonst zu Diskussionen oder sogar Rechtsstreitigkeiten kommen wird.


    Anders sieht es bei Schildern für den ruhenden Verkehr aus.
    Halteverbotsschilder ect gelten grundsätzlich auch für den rückwärtigen Verkehr, da man hier die Möglichkeit hat, sich vor dem Parken noch einmal nach solchen Schildern umzuschauen...

    MfG
    Peucki


  • #14

    Hallo


    Halte- und Parkverbote gelten nach meinem Wissen bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung bzw Aufhebungsschild.


    MfG

  • #15

    Wenn ich irgendwo abbiege und sehe kein geschwindigkeitschild, dann zählt die Geschwindigkeit wo ich mich befinde. Innerorts (50), außerorts (100) oder halt in einer Zone. So einfach is dat.

    Gruß René


    Früher war ich Schizophren, aber heute geht's uns gut!


    Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


  • #16



    Da kannst Du aber auf Gleichbehandlung klagen. Wo gibt's denn sowas? Ich kann ja gestern neu zugezogen sein, dann kenn' ich mich auch nicht aus.

  • #17

    hab letztes jahr meinen schein gemacht und mein fahrlehrer sagte mir das ich nach einer kreuzung wieder gas geben kann hat mich sogar während der prüfung aufgefordet^^ weil ich mir an einer stelle unsicher war...

    Gruß Marcel


    Für die Sucher unter uns,
    wenn ihr Rechtschreibfehler findet dürft ihr sie auch gerne behalten!^^


    NC700S Weiß Bj.2012,
    Givi v35 Weiß & v47, Acerbis Handprotektor, MPR4, Ermax Tourenscheibe, Leovince SBK, Heizgriffe, Insektendreck

  • #18

    Ja, Schild wird an Kreuzung bzw Einmündung aufgehoben.
    Deswegen anders als bei Geschwindigkeitsbegrenzungen und das man nur für die entsprechende Fahrseite die Schilder aufstellt.
    Kommt man nun in eine Straße und wendet, kann es passieren das man im Hateverbot steht.
    Daher müsste man bis zur nächsten Kreuzung oder zum Anfang der Straße fahren um zu schauen ob dort ein Schild aufgestellt ist.


    Hatte ich mich wohl nicht genau ausgedrückt... :whistle:

    MfG
    Peucki


  • #19

    Moin Moin,
    möchte auch noch einmal meinen Senf dazugeben.
    In Deutschland gilt Inner Orts Grundsätzlich Tempo 50 und muss nicht extra durch Schilder ausgewiesen werden. Ab Ortsanfang bis Ortsausgang gilt Tempo 50. Punkt um
    Sollte auf der Hauptstraße zb. Tempo 60 gelten, muss dieses durch ein Verkehrszeichen angezeigt werden Und zwar an jeder Einmündung und Kreuzung. Fehlt dieses Verkehrszeichen, gilt automatisch Tempo 50. Anders ist es bei Zonen, da gilt die Begrenzung bis zur Aufhebung durch ein entsprechendes Verkehrszeichen.
    Außer Orts gilt auf Bundes, Landes und Kreisstraßen Tempo 100. Außer sie sind Autobahnähnlich ausgebaut, das heißt zwei Spuren je Fahrtrichtung und eine Mittelleitplanke sowie das Verkehrszeichen Kraftfahrstraße dann gilt Richtgeschwindigkeit. Und zwar solange, bis eine Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wird. Diese gilt dann bis zu einer Aufhebung oder einer weiteren Begrenzung. Zb. 120, 100, 80. Wird 80 wieder aufgehoben gilt wieder 100 bzw. Richtgeschwindigkeit.
    Biegt man von einer Vekehrsberuhigten Zone auf die Hauptstraße ab, muß vorher die Verkehrsberuhigung durch ein Schild aufgehoben worden sein.
    Achtet da mal drauf, ihr werdet Augen machen wieviele Schilder man Übersieht, weil man die Gegend ja kennt.


    Gruß Manfred

    Liebe Grüße aus der schönsten und größten Stadt an der Elbe


    Manfred

  • #20

    Hi,


    Volker hat weiter vorne schon die richtige Argumentation und Antwort gegeben - und so habe ich es auch ('85) gelernt: Nach der Kreuzung gilt eine Beschränkung nicht mehr, wenn nicht ein neues Schild hinter der Kreuzung die Einschränkung wiederholt. Ausnahme sind natürlich Ortsbereiche und Zonen. Die gelten, bis man an dem Aufhebungsschild vorbeifährt. So ist innerorts ein 30er Schild hinter der Kreuzung aufgehoben, die Zone 30 gilt bis zum Aufhebungsschild. Es wird bestimmt nicht unterschieden ob man Ortskundig ist oder nicht.


    Gruß, Michael

    Viele Grüße, Michael

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