Beiträge von -BW-

    Für Vergehen in dem Zusammenhang, wie z.B. das Fahren ohne Fahrerlaubnis, ist man erstmal selbst verantwortlich und wenn man sich auf einen strafbefreienden Verbotsirrtum nach § 17 StGB beziehen wollte läge die Hürde wirklich sehr hoch.

    Nur wenn die Rechtswidrigkeit bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar wäre würde man straffrei bleiben.

    Und schon hat die Ursprungsfrage nach einer Anzeige der Drosselung im Display eine neue Brisanz erhalten.

    Das Feststellen von Geschwindigkeitsübertretungen ist nicht billig!

    Das teure Gerät muss angeschafft werden, der Beamte muss geschult werden und während der Messung anwesend sein, die Bilder müssen verarbeitet werden, die Briefe müssen gedruckt, frankiert und verschickt werden, die Zahlungseingänge müssen kontrolliert werden und so weiter. Richtig teuer wird es dann bei Einsprüchen.


    Von daher finde ich es vollkommen in Ordnung, wenn, zusätzlich zu den entstandenen Kosten, noch eine ordentliche Strafe in der Zahlungsaufforderung enthalten ist, die dann auch wirklich im Staatssäckel landet und nicht noch Geld rausnimmt.

    Es kommt dann ja schließlich mit dem ominösen Staat auch den Menschen zugute, die da leben, wo jemand gegen das Gesetz verstoßen hat.

    Es hat ja auch jeden selbst in der Hand, in der rechten!


    Und ja,

    ich fahre auch mal zu schnell, wenn es nicht den Führerschein kostet, empfindlich teuer ist oder im Gefängnis endet.

    Genau deswegen ist es in einigen Ländern wohl empfindlich teuer, kostet schnell den Führerschein oder endet im Knast. ;)