Beiträge von -BW-

    Und nutzt auch nichts.


    Einzige Unterschiede:

    1. Das durch die nicht 100% trennende Kupplung leichtdrehende Gangrad des 1. Ganges hat keinen Kraftschluss mit der stehenden Getriebeausgangswelle, was zu 2. führt.
    2. "Klesch" (s.o.) ^^


    Erstmal danke für deine gute Zusammenfassung, HONDA NC 750 X DCT.

    Durch Dich angeregt habe ich mir mal wieder eine Schnittzeichnung des DCT-Getriebes angeguckt und im Detail nachgeschaut, wo da welche Belastungen entstehen können.

    Ich habe mir darüber bisher noch nie Gedanken gemacht und war deshalb ziemlich erstaunt, dass ich gar kein Lager - ähnlich einem normalen Ausrücklager - gefunden habe, das axiale Kräfte beim Ein- oder Auskuppeln übertragen muss. Das Problem ist sonst immer die statische Betätigung, die Kraft auf ein drehendes Bauteil übertragen muss. Das macht beim DCT das Motoröl ganz alleine, kein Lager wird durch Ein- und Auskuppeln zusätzlich belastet.

    Normalerweise brennt bei falscher Polung die Hauptsicherung durch, dann ist alles dunkel.

    Bei meinem Integra wäre sie (inkl. einer 30A-Ersatzsicherung) am Starterrelais.


    In meiner Bedienungsanleitung ist beschrieben, wie man rankommt.

    Ja, hast Recht.

    Ich hatte dein "kaltes 5w30" als Öl für kalte Temperaturen interpretiert, was ich auch schon hin und wieder mal so gehört habe.

    In heißem Zustand sind natürlich alle xW-30 von der Viskosität gleich oder zumindest ähnlich, das sagt der 2. Wert ja aus.

    Nee. [edit] Blödsinn! [/edit]


    Die erste Zahl gibt an, wie dünnflüssig das kalte Öl (Außentemperatur) ist. Das ist wichtig um die Schmierstellen beim Starten schnell zu erreichen und damit der Starter nicht gegen zu viel Widerstand arbeiten muss. Je kälter es ist, desto kleiner muss der Wert sein.

    Die zweite Zahl gibt an, wie dickflüssig das heiße Öl (Bertriebstemperatur) noch ist. Das ist wichtig um die "Tragfähigkeit" des Schmierfilms zu gewährleisten. Je heißer der Motor konstruktionsabhängig wird, desto größer muss der Wert sein.


    Die Profis mögen mir bitte die vereinfachte Darstellung verzeihen. ;)

    Gefunden! :mrgreen:


    Das stimmt nicht und wir waren in diesem Thread im Detail schon viel weiter (siehe #20):

    1. max. 2 Ferscheinwerfer erlaubt, mit originalem Fernscheinwerfer also nicht legal
    2. max. 20 cm Abstand zwischen 2 Fernscheinwerfern und max. 20 cm zum Abblendscheinwerfer, also kaum legale Anbaupositionen möglich
    3. Das Nebellicht ist nicht unabhängig vom Fernlicht schaltbar, also nicht legal
    4. Die Kombination von Nebelscheinwerfern mit einer anderen vorderen Leuchte (hier Fernlicht) ist an Motorrädern gar nicht zulässig

    Während man 1. und 2. noch hinbekommen kann sind 3. und 4. mit den zugelassenen Scheinwerfern, um die es hier geht, an Motorrädern definitiv ein zulassungstechnisches Problem. Man sollte sie europaweit besser nicht auf öffentlichen Straßen bewegen.

    Ich hatte es vor Wochen auch mal über Social Media probiert und auch keine Antwort erhalten. Kurz vorher hatten sie auf Nachfrage eines anderen unter ihrer Werbeanzeige noch kommentiert, dass alles zugelassen wäre. Meine kritische Nachfrage mit ein paar zulassungsrechtlichen Details war dann wohl nicht mehr so wichtig.

    Schade, das kenne ich von H&B eigentlich besser.