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Unabhängig geschaltet.
Aber sie dürfen nicht alleine leuchten, sondern nur gemeinsam mit dem Abblendlicht.
Da bei neuen Moppeds das Abblendlicht eh immer an ist, spielt das keine Rolle, NS dürfen nur nicht automatisch mit an gehen.
Ich soll lesen?
Entschuldige bitte, aber dann lies doch mal, was du geschrieben hast!
Wenn du meinst, dass NSW laut StVO nur gemeinsam mit dem Abblendlicht eingeschaltet werden dürfen, dann schreib das auch so. Du hast geschrieben, dass sie nur gemeinsam "funktionieren" dürfen, das beträfe den technischen Aspekt, also die elektrische Schaltung und ist somit falsch dargestellt.
Außerdem gibt es diverse Motorräder mit serienmäßigem Tagfahrlicht, da ist nicht immer automatisch das Abblendlicht eingeschaltet.
Desweiteren ist es sogar falsch, dass die Nebelscheinwerfer nur mit Abblendlicht gemeinsam eingeschaltet werden dürfen:
"Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden." StVO §17 (3)
#korrektklugscheissen