Sturzbügel und Zusatzscheinwerfer an der NC750X DCT

  • #61

    Guten Morgen zusammen,


    durch das Bild von Maddoc ist dieser Beitrag wieder bei mir aufgepoppt.


    Bei der Gelegenheit wollte ich euch mitteilen, dass ich von Hepco & Beckers leider noch keine Rückmeldung bekommen habe.


    Inzwischen liegen schon viele Ausflüge mit den LEDs hinter mir. Letzten Samstag war ich auf der Schwarzwaldhochstrasse und im "Badischen" unterwegs. Im Tag hing viel Nebel fest - die Zusatzscheinwerfer waren die ganze Tour auf Stufe 1 "Nebler".


    Bezüglich meiner Sichtbarkeit fühle ich mir deutlich wohler als ohne.


    Allzeit gute Fahrt.

    Grüße Fabian

  • #62

    Ich hatte es vor Wochen auch mal über Social Media probiert und auch keine Antwort erhalten. Kurz vorher hatten sie auf Nachfrage eines anderen unter ihrer Werbeanzeige noch kommentiert, dass alles zugelassen wäre. Meine kritische Nachfrage mit ein paar zulassungsrechtlichen Details war dann wohl nicht mehr so wichtig.

    Schade, das kenne ich von H&B eigentlich besser.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

  • #63

    Hallo Fabian, ich denke du wirst von dort keine bzw keine ausführlichere Auskunft bekommen als du sowieso schon hast. Solange die Scheinwerfer eine lichttechnische Zulassung haben, sie richtig angebracht und geschaltet sind (wurde hier schon mal gepostet) kann dir zulassungstechnisch nix passieren und du darfst das Bike ohne Bedenken auf öffentlichen Straßen bewegen. Ich behaupte das deswegen so locker, weil ich in der Entwicklungsabteilung einer Scheinwerferbude arbeite und selbst alle meine Fahrzeuge mit Produkten meines Arbeitgebers ausgestattet habe - natürlich hab ich mich vorher erkundigt was technisch erlaubt ist.

    Dort wo sie jeden von uns drankriegen könnten, ist wenn wir die Dinger einschalten wo eigentlich defacto nicht erlaubt aber wegen besserer Sichtbarkeit sinnvoll sind zB DRL und Nebler gemeinsam. Die beiden zusätzlichen Lichtpunkte fallen einfach auf und wenn sich ein Mitglied der Exekutive darüber mokkieren sollte, dann hab ich mit dem Argument der besseren Sichtbarkeit bisher alle Behördenaugen schließen können.


    LG aus Wien

    Georg

  • #64

    Das stimmt nicht und wir waren in diesem Thread im Detail schon viel weiter (siehe #20):

    1. max. 2 Ferscheinwerfer erlaubt, mit originalem Fernscheinwerfer also nicht legal
    2. max. 20 cm Abstand zwischen 2 Fernscheinwerfern und max. 20 cm zum Abblendscheinwerfer, also kaum legale Anbaupositionen möglich
    3. Das Nebellicht ist nicht unabhängig vom Fernlicht schaltbar, also nicht legal
    4. Die Kombination von Nebelscheinwerfern mit einer anderen vorderen Leuchte (hier Fernlicht) ist an Motorrädern gar nicht zulässig

    Während man 1. und 2. noch hinbekommen kann sind 3. und 4. mit den zugelassenen Scheinwerfern, um die es hier geht, an Motorrädern definitiv ein zulassungstechnisches Problem. Man sollte sie europaweit besser nicht auf öffentlichen Straßen bewegen.

    "Das Widerlegen von Schwachsinn erfordert eine Größenordnung mehr Energie als dessen Produktion."

    (Brandolinis Gesetz, auch Bullshit-Asymmetrie-Prinzip genannt)

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