Zitat von SuperSport
In einem Land, in dem Plakatierer angeschossen werden, darf man sich auch über tendenziöse Fragestellungen nicht wundern.
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Kannst Du mir bitte erklären, welche Umstände das sein sollen, in der das Schießen auf Flüchtlinge berechtigt ist?
Oder inwiefern ich das falsch verstehe, dass das irgendwie aus dem Zusammenhang gerissen sei?
Ich habe gegoogelt, und habe irgendwie nichts gefunden, wie ich das anders interpretieren kann.
Hier Facebookpost der Vize Vorsitzenden der AfD:
Zitat von Beatrix von Storch
Es ist so weit. Wir diskutieren (bar jeder Kenntnis) den "Schiessbefehl". (Was für eine Verhöhnung der Mauertoten!) Schießen? An der Grenze? Die Empörung - grenzenlos.
Menschen, die aus Österreich einreisen, haben kein Asylrecht (Art 16 a Abs. 2 GG). Ihnen ist die Einreise zu verweigern (18 Abs. 2 AsylG). Und wenn Sie das HALT an der Grenze nicht akzeptieren, "können die Vollzugsbeamten im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen einsetzen." (§ 11 UZwG).
Wer das HALT an unserer Grenze nicht akzeptiert, der ist ein Angreifer. Und gegen Angriffe müssen wir uns verteidigen. Die Menschen sind in Österreich in Sicherheit. Es gibt keinen Grund, mit Gewalt unsere Grenze zu überqueren.
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Ihrer Meinung nach soll auf Menschen, die unsere Grenze ohne Erlaubnis überqueren, auch geschossen werden. Und zwar nicht, weil sie jemanden bedrohen oder irgendwas anderes machen, sondern schlicht und ergreifend nur, weil sie die Grenze überqueren.
Bitte erkläre mir, was da aus dem Zusammenhang zitiert wird. Wie gesagt, dass ist ihr Facebookpost, nicht eine Meldung von irgendeinem Nachrichtenportal.
Dazu kommen ja noch ihre Relativierungen, dass sie natürlich keine Kinder erschießen würde, sondern nur Frauen ...